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DC-Amtsgerichtsbeschluß 98

Beschluß des Amtsgerichtes Tiergarten vom 2. Juni 1998 in der Strafsache betreff Drug - Checking


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Beschluß
des Amtsgerichtes Berlin Tiergarten
vom 2. Juni 1998

in der Strafsache gegen
H. A. (Vorstandsvorsitzender von Eve & Rave e.V. Berlin)
und J. K. (Vorstandsmitglied von Eve & Rave e.V. Berlin)

betreff
Drug-Checking

 

 

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Das Gericht hält die Ausführungen der Verteidigung für überzeugend und lehnt die Eröffnung des Hauptverfahrens aus rechtlichen Gründen ab. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Angeschuldigten werden der Landeskasse Berlin auferlegt. Die Kostenentscheidung beruht auf § 467 Abs. 1 StPO (Gesch.-Nr. 267 Ds 170/98).

Dieses Dokument ist eine Abschrift des Gerichtsbeschlusses vom 2. Juni 1998 und beinhaltet den vollständigen Wortlaut des Gerichtsbeschlusses. Fehlerhafte Angaben im Originaltext werden auch hier fehlerhaft wiedergegeben, beispielsweise wird im Originaltext Punkt 23) b) der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft wie folgt wiedergegeben: "eine Tablette mit 45 mg LSD [...]," und Punkt 25) c) wie folgt: " einen LSD-Trip mit 70 mg LSD,". Auch in dieser Abschrift werden die Angaben entsprechend des Originaltextes wiedergegeben, obwohl es richtig heißen müßte: "eine Tablette mit 45 μg LSD [...]," respektive: " einen LSD-Trip mit 70 μg LSD,".

 

_______________________________________________________

Fußnoten:

   

1.

mg ist die Abkürzung für Milligramm, μg ist die Abkürzung für Mikrogramm. Tausend Mikrogramm entsprechen einem Milligramm. (Ein LSD-Trip mit 70 mg LSD würde reichen, um mehrere hundert Personen auf die Reise zu schicken.)


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