Drug-Checking-Programme

Entwicklung, Durchführung, Ergebnisse, Nutzen und Nutzung


Redaktion Webteam www.eve-rave.net Berlin
Pressemitteilung vom 8. September 2005 zum Drug-Checking


Drug-Checking ist eine Interventionsstrategie zur Erhaltung der Gesundheit von Partygängern und zur Förderung von Drogenmündigkeit. In dieser Pressemitteilung wird zuerst die Entwicklung von Drug-Checking-Programmen beschrieben. Dann wird auf verschiedene Pillenwarnungen eingegangen und deren Nutzung analysiert. In der Folge wird die Bedeutung von Pillenlisten beschrieben und deren Nutzung analysiert wie auch das duch die Veröffentlichung dieser Listen veränderte Informationsverhalten von Drogengebraucher. Zum Schluß werden noch ein paar Daten und Fakten zum gesunden Feiernwiedergegeben.


Druckerfreundliche Version (PDF-Format, 342 KB, 28 Seiten):
http://www.eve-rave.net/abfahrer/presse/presse05-09-08.pdf


Inhaltsübersicht

1
Drug-Checking

1.1
Qualitätskontrollen von Drogen

1.2
Drug-Checking-Programme in Deutschland

1.3
Drug-Checking in der Schweiz

1.4
Drug-Checking in Österreich

2
Pillenwarnungen

2.1
Amphetamin-Warnungen in den 90er Jahren

2.2
Atropin-Warnungen 1997

2.3
Benzylpiperazin-Warnung 2000

2.4
PMA- und PMMA-Warnungen 2000 bis 2002

2.5
Warnungen vor hochdosierten MDMA-Pillen und MDA-Pillen

2.6
Kokain-Warnung

2.7
Eine neue Substanz taucht auf: Meta-Chlorphenylpiperazin [m-CPP]

2.8
GHB-Aufklärung und GHB/GBL-Warnungen

2.9
Pillenwarnungen von Streetwork Zürich in der Übersicht

3
Nutzung von Pillenwarnungen

3.1
Aufrufe von Pillenwarnungen

3.2
Verweise zu Pillenwarnungen

4
Pillenlisten und ihre Nutzung

4.1
Das Drug-Checking-Programm von Eve & Rave Schweiz

4.2
Durchschnittliche Dosierung untersuchter MDMA-Proben

4.3
Anteil der untersuchten MDMA-Proben mit mehr als 100 mg Wirkstoff

4.4
Zahlen zu den Aufrufen von Pillenlisten

4.5
Drug-Checking fördert das Informationsbedürfnis

5
Die Verweigerer

6
Gesundes Feiern



1 Drug-Checking

Drug-Checking ist eine Interventionsstrategie zur Erhaltung der Gesundheit, da die genaue Kenntnis von Dosierung und Wirkstoffzusammensetzung einer Droge den potentiellen Gebrauchern derselben das objektiv bestehende Gefahrenpotential vergegenwärtigt und somit eine klare Grundlage für die subjektive Risikoabschätzung vor der eventuellen Einnahme schafft. Drug-Checking fördert somit den Lernprozeß zu einem verträglichen Risikomanagement. Nur durch die Veröffentlichung von Laboranalysen der auf dem Schwarzmarkt erhältlichen Drogen ist es den Drogengebrauchern möglich, die mitunter deutlich unterschiedlichen Wirkungsweisen verschiedener Substanzen wie zum Beispiel von MDMA und MDE an sich zu beobachten. Erlebnisqualitätsunterschiede können so eindeutig bestimmten Wirkstoffen und Dosierungen zugeordnet werden. Das individuelle Drogenwissen wird so erweitert und potentielle Drogengebraucher können besser entscheiden, ob sie, und wenn ja, welche Drogen sie in welcher Dosierung konsumieren möchten. Drug-Checking fördert somit den Lernprozeß zur Drogenmündigkeit.


1.1  Qualitätskontrollen von Drogen

Drogen aller Art sind weltweit äußerst begehrte Güter, wobei die Nachfrage vom rechtlichen Status der einzelnen Substanzen kaum beeinflußt wird. Auf die Qualität der Drogen hingegen hat dieser Status einen großen Einfluß, da bei sogenannten legalen Drogen durch amtliche Kontrollen eine gleichbleibende Güte bezüglich Reinheit und Dosierung weitgehend gewährleistet werden kann, bei illegalisierten Substanzen wie Ecstasy, Speed oder Methamphetamin ist dies jedoch nicht der Fall. Häufig entsprechen Reinheit und Dosierung illegalisierter Substanzen nicht den Angaben der Lieferanten oder enthalten sogar andere als die deklarierten Wirkstoffe. Daraus folgt, daß der Konsum solcher Produkte mit einem zusätzlichen Gefahrenpotential für die gesundheitliche Unversehrtheit der jeweiligen Konsumenten verbunden sein kann. Dieses zusätzliche und offenkundige Gefahrenpotential möglichst stark zu reduzieren ist die Zielsetzung von Drug-Checking-Programmen.

Die Notwendigkeit, mittels Substanzkontrollen die Drogenkonsumenten vor Überdosierungen oder vor der Einnahme von ungewollten Substanzen zu schützen, wurde in den Niederlanden bereits vor knapp 20 Jahren erkannt. 1988 begann dort das Institut von August de Loor in Amsterdam die auf dem Schwarzmarkt erhältlichen Produkte systematisch auf ihre chemische Zusammensetzung hin zu untersuchen und installierte ein Netz von Beratungszentren, in denen die Drogenkonsumenten nicht nur ihre Drogen zur Analyse abgeben konnten, sondern auch nach Bedarf sachliche Informationen bezüglich Wirkungen und Nebenwirkungen der entsprechenden Drogen erhalten konnten. Die im Rahmen des Drug-Checking-Programms ermittelten Analysendaten wurden seit 1993 in einem nationalen Monitoring-System (DIMS) erfaßt und dienten als Informationsgrundlage für ein ebenfalls das ganze Land abdeckendes Frühwarnsystem.

Drug-Checking in den Niederlanden
Ergebnisse einer Informationsreise von Eve & Rave Berlin im März 1995. Format: PDF, Größe: 77 KB, 26 Seiten
http://www.eve-rave.net/abfahrer/download/eve-rave/drugchecking_nl.pdf


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1.2  Drug-Checking-Programme in Deutschland

Die erste etablierte Drogenberatungsstelle in Deutschland, die den Nutzen eines solchen Drug-Checking-Programms erkannte und in der Lage war, das niederländische System partiell mit zu nutzen, war die DROBS in Hannover, die seit 1995 Pillenidentifikationen in Verbindung mit Schnelltests durchführt. Die DROBS war, was den Bereich Drug-Checking anbelangt, eine Art Satellitenstation des niederländischen Systems, da die Ergebnislisten für die Pillenident ifizierung regelmäßig aus den Niederlanden bezogen wurden. Die DROBS führte keine eigenen Laboranalysen durch.

Analysenergebnisse wurden von der DROBS nur von Pillen öffentlich bekannt gemacht, die eine andere Substanz als MDMA enthielten oder übermäßig hoch dosiert waren (sogenannte böse Pillen). Die Liste der bösen Pillen wurde jeden Monat im Szenemagazin Mushroom bekannt gemacht sowie kontinuierlich im Internet veröffentlicht. Der Service der DROBS in Hannover mußte im Februar 2004 aus rechtlichen Gründen eingestellt werden.

Im gleichen Jahr begann in Berlin der Verein zur Förderung der Party- und Technokultur und zur Minderung der Drogenproblematik, Eve & Rave, ein eigenes Drug-Checking-Programm zu installieren. Im Gegensatz zum niederländischen Modell veröffentlichte Eve & Rave regelmäßig die Ergebnisse der Analysen in Listen und machte so die Informationen öffentlich zugänglich. Um zu erfahren, was die einzelnen Pillen für Wirkstoffe enthielten, mußte man nicht eine Beratungsstelle aufsuchen wie in den Niederlanden, sondern jedermann konnte selbst eine Pillenidentifizierung anhand der öffentlichen Listen vornehmen. Des weiteren wurden die Analysenresultate von Eve & Rave Berlin regelmäßig bei der Informationszentrale gegen Vergiftungen der Universität Bonn über Internet der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Leitmotiv dieser Handlungsweise war die Förderung der Eigenkompetenz, das heißt durch Anregung zum selbständigen Handeln das Bewußtsein der Eigenverantwortlichkeit zu fördern, das Selbstvertrauen zu steigern und so das Selbstbewußtsein zu festigen. Ziel des Drug-Checking-Programms von Eve & Rave war nicht nur die Minderung der gesundheitlichen Risiken für Drogengebraucher, sondern auch die Förderung der Drogenmündigkeit, die mit zunehmenden Maße eine Reduzierung der Notwendigkeit von Fürsorge durch das Drogenhilfesystem zur Folge hat. Der Analysenservice von Eve & Rave e.V. Berlin mußte aufgrund staatlicher Repressionsmaßnahmen am 30. September 1996 eingestellt werden. Insgesamt ließ Eve & Rave Berlin 145 verschiedene Proben (mit unterschiedlichen Merkmalen) analysieren und veröffentlichte die Resultate in Listen.

Das Drug-Checking-Programm von Eve & Rave e.V. Berlin
Chronologie des Programms und der staatlichen Repressionsmaßnahmen gegen das Drug-Checking-Programm von Eve & Rave Berlin. Redaktion und Zusammenstellung: Hans Cousto, im November 2002. Format: PDF, Größe: 107 KB, 24 Seiten
http://www.eve-rave.net/abfahrer/download/eve-rave/dc111.pdf


Ecstasy - Pillen. Analysen von Eve & Rave Berlin aus den Jahren 1995 und 1996. Format: PDF, Größe: 212KB, 38 Seiten
http://www.eve-rave.net/abfahrer/download/eve-rave/ecstasy_pillen_95_96.pdf


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1.3  Drug-Checking in der Schweiz

Bereits 1992 wurde auf Regierungsebene die Forderung nach einer Qualitätskontrolle der auf dem Schwarzmarkt gehandelten Drogen gefordert. So stellte die Regierung (Regierungsrat) des Kantons Solothurn im Rahmen einer Eingabe (Motion) an den Schweizerischen Bundesrat (Bundesregierung) fest, daß die Qualität der angebotenen Drogen sehr unterschiedlich sei und nicht kontrolliert werden könne. Dies verhindere eine "richtige" Dosierung durch die Konsumenten und verursache die sogenannten Drogentoten. Da es die Aufgabe des Staates sei, das Zusammenleben der Staatsbürgerinnen und Staatsbürger zu regeln und wo nötig, helfend und unterstützend einzugreifen, müsse eine Abkehr von der bisher verfolgten Prohibitionspolitik eingeleitet werden. So fordert die Regierung des Kantons Solothurn die Ausdehnung des Staatsmonopols, vergleichbar den Regelungen im Bereich von Tabak- und Alkoholprodukten, auch auf die illegalen Betäubungsmittel. So könne der Staat Anbau, Einfuhr, Handel und Vertrieb regeln und vor allem Preis- und Qualitätskontrollstellen einrichten. Zwar räumt die Solothurner Regierung ein, daß mit der Abkehr von der Prohibitionspolitik nicht die Abhängigkeitsprobleme von Drogen gelöst werden können, es sei jedoch möglich, einen kritischen und vernünftigen Umgang mit Suchtmitteln zu erlernen und dadurch innerhalb eines therapeutischen Ansatzes am wirklichen Problem, nämlich der Sucht, zu arbeiten.

Regierungsrat des Kantons Solothurn: Protokoll des Regierungsrates des Kantons Solothurn vom 8. Dezember 1992, Nr. 4041. Schreiben an den Bundesrat betreffend Legalisierung des Drogenkonsums und Betäubungsmittelmonopol (Revision des Betäubungsmittelgesetzes), Solothurn 1992. Der Text der Motion ist in voller Länge in der Pressemitteilung vom 24. November 2004 von Eve & Rave Berlin zum 20jährigen Jubiläum des Nachtschatten Verlages wiedergegeben.
http://www.eve-rave.net/abfahrer/presse/presse04-11-24.html


Es dauerte über zwei Jahre, wenn auch nicht ursächlich durch die Motion bedingt, bis die ersten Schritte zur Umsetzung der politischen Forderung nach Qualitätskontrolle von illegalisierten Substanzen realisiert wurden. Im Sommer 1995 führte die Zürcher Arbeitsgemeinschaft für Jugendprobleme (ZAGJP) das erste Drug-Checking-Programm in der Schweiz durch.

Im August 1995 vereinbarte die ZAGJP, eine von der Stadt Zürich subventionierte Einrichtung, mit dem Pharmazeutischen Institut der Universität Bern eine Zusammenarbeit zur qualitativen und quantitativen Analyse von Ecstasy-Pillen nach dem Vorbild von Eve & Rave in Berlin. In der Zeit von August bis November 1995 wurden insgesamt 19 Proben von der ZAGJP an das Institut weitergeleitet. Die Analyseergebnisse wurden der ZAGJP schriftlich mitgeteilt und in den Medien veröffentlicht.

Der vorzeitige Abbruch des Projektes wurde durch kommunalpolitische Auseinandersetzungen erzwungen, der in dem Vorwurf gipfelte, gegen geltendes Recht zu verstoßen. In der Folge gab die ZAGJP ein Rechtsgutachten bei dem Basler Strafgerichtspräsidenten in Auftrag, das die strafrechtlichen Fragen in Zusammenhang mit der Analyse von Ecstasy-Tabletten klären sollte. Zeitgleich mit der Veröffentlichung dieses Gutachtens anläßlich einer Fachtagung der Organisation Eve & Rave Schweiz in Zürich am 2. Juni 1997 wurde von einem Vertreter des Bundesamtes für Gesundheitswesen (BAG) in Bern bekanntgegeben, daß vom BAG ein Gutachten mit der gleichen Fragestellung in Auftrag gegeben wurde. Beide Gutachten kommen zu dem Schluß, daß das umstrittene Testen von Ecstasy-Tabletten rechtlich zulässig ist, sofern das Ziel im Schutz der Konsumenten begründet sei und, daß es in strafrechtlicher Hinsicht keine Rolle spiele, ob die Information über die Untersuchungsergebnisse mündlich oder schriftlich erfolge. Wichtig sei nur, daß sich die Information primär an die Konsumenten richte. Die bloße wahrheitsgetreue, neutrale Information über Risiken oder über die Zusammensetzung (Menge und Art von Wirkstoffen) und Wirkungsweisen der verschiedenen Produkte ist unproblematisch. In einer Stellungnahme des BAG zu den Gutachten wird bekanntgegeben, daß die Ergebnisse der untersuchten Substanzproben systematisch gesammelt werden sollen, um diese dann zu publizieren.

Juristisches Gutachten für das Bundesamt für Gesundheit zu Rechtsfragen eines Ecstasy-Monitorings von Dr. Hansjörg Seiler im Auftrag des Bundesamts für Gesundheit (BAG). Format: PDF, Größe: 88 KB, 28 Seiten
http://www.eve-rave.net/abfahrer/download/eve-rave/ch91.pdf

Gutachten zu strafrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit den Ecstasy-Testings von Prof. Dr. Peter Albrecht im Auftrag der Zürcher Arbeitsgemeinschaft für Jugendprobleme (ZAGJP). Format: PDF, Größe: 31 KB, 8 Seiten
http://www.eve-rave.net/abfahrer/download/eve-rave/ch92.pdf

Drug-Checking - Gesundheitsvorsorge in der Partyszene - Konsumentenschutz oder Dealerservice?
Materialien zur Fachtagung vom 2. Juni 1997 von Eve & Rave Schweiz in Zürich. Bericht von der Drug-Checking Fachtagung, Text der dort verfaßten Zürcher Resolution, Stellungnahme des Bundesamtes für Gesundheitswesen zum Drug-Checking und Pressemeldungen. Format: PDF, Größe: 64 KB, 13 Seiten
http://www.eve-rave.net/abfahrer/download/eve-rave/dc107.pdf

Im Jahr 1996 vereinbarte das Pharmazeutische Institut der Universität Bern mit Eve & Rave Schweiz im Rahmen eines auf ein Jahr beschränkten, am 1. Januar 1997 beginnenden, Pilotversuchs, Ecstasy-Pillen qualitativ und quantitativ zu analysieren. Dieser zu Forschungszwecken durchgeführte Pilotversuch geschah nicht im Sinne eines Dienstleistungsauftrages, sondern war Bestandteil eines vom BAG unterstützten Forschungsprojektes „Ecstasy-Monitoring“ gemäß vertraglicher Regelung vom 12. März 1996 zwischen dem BAG und dem Pharmazeutischen Institut der Universität Bern. Das Projekt wurde durch die öffentliche Hand finanziert. Es entstanden somit keine Kosten für die an den Tests interessierten Drogengebraucher, die ihre zu untersuchenden Proben zumeist auf Parties an den Informationsständen den Mitarbeitern von Eve & Rave Schweiz übergaben. Die Kosten für die mit der Analytik verbundenen Infrastruktur (Entgegennahme, Kodierung, Katalogisierung, Vermessung, Weiterleitung, etc. der Pillen und die Veröffentlichung der Resultate in Listen) wurden von Eve & Rave Schweiz übernommen. Im Jahr 1997 wurden 248 Proben zur Untersuchung in das Institut weitergeleitet. Verschiedentlich kamen mehrere Proben aus einer Herstellungscharge ins Labor. In diesen Fällen wurde nur jeweils eine Probe in die Liste aufgenommen worden und in der Statistik als nur eine einzige Probe erfaßt. Insgesamt wurden 183 verschiedene Proben in den Pillenlisten erfaßt.

Das Forschungsprojekt „Ecstasy-Monitoring“ des BAG wurde nach Ablauf des Jahres 1997 nicht verlängert, so daß Eve & Rave Schweiz keine Analysen auf Staatskosten am Pharmazeutischen Institut der Universität Bern mehr in Auftrag geben konnte. Eve & Rave stellte jedoch das Drug-Checking-Programm nicht ein, sondern ließ die Analysen in verschiedenen zur Analytik von Betäubungsmitteln befugten Labors auf eigene Rechnung durchführen. Eve & Rave Schweiz hat bis Mitte August 2005 insgesamt 576 verschiedene Proben (mit unterschiedlichen Merkmalen) analysieren lassen.

Vergleiche hierzu: Eve & Rave Vereinskonzept und Tätigkeitsbericht Berlin, Kassel, Köln, Münster, Schweiz. Redaktion und Zusammenstellung: Hans Cousto. Ausgabe Januar 2000. Format: PDF, Größe: 352 KB, 112 Seiten, S. 40 ff.
http://www.eve-rave.net/abfahrer/download/eve-rave/bericht_2000.pdf

Die Stiftung Contact in Bern erfüllt im Rahmen ihrer ambulanten Jugend-, Eltern- und Drogenarbeit verschiedene Aufgaben. Entsprechend vielfältig sind ihre Angebote und Dienstleistungen, die koordiniert und geleitet werden müssen. Eine dieser Dienstleistungen war das Pilotprojekt Ecstasy. Das Pilotprojekt Ecstasy wurde in Zusammenarbeit mit der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern in den Jahren 1998 und 1999 durchgeführt. Im Gegensatz zu Eve & Rave wurden die Analysen nicht in einem stationären Labor, sondern vor Ort an den Parties durchgeführt. Mobilität, genaue Identifizierung und Quantifizierung der Substanzen ließen sich erst verwirklichen, als Daniel Allemann, Mitarbeiter des Pharmazeutischen Kontrollabors des Kantons Bern, ein mobiles Analysesystem aus dem Bestand des Kantonsapothekeramtes mittels HPLC (high performance liquid chromatography) konstruierte. Diese technische Entwicklung gestattete Präventionsarbeit vor Ort mittels präziser qualitativ hochstehender Meß- und Analysetechnik. Auf 17 Parties wurden insgesamt 162 Proben untersucht.

Quelle: Veronika R. Meyer: HPLC on the dance floor, in: Analytical Chemistry, 2000, No. 72, p. 735A


Das Angebot Streetwork der Ambulanten Drogenhilfe der Stadt Zürich ist in der Sekundärprävention unter anderem im Partybereich tätig. Seit 1998 ist Streetwork mit einem Beratungsstand und Informationsmaterial an Parties präsent. Seit Oktober 2001 bietet Streetwork Substanz- und Pillentestings an und intensivierte die aufsuchende Beratungstätigkeit als zusätzliche sekundärpräventive Maßnahme im Partydrogen-Bereich. Von Oktober 2001 bis Ende August 2005 wurden an 37 Parties 586 Substanzen getestet, rund 2.000 Beratungen und Gespräche mit Drogenkonsumenten geführt und Tausende von Informationsbroschüren auf Verlangen abgegeben. Das Kantonsapothekeramt Bern, welches mehrjährige Erfahrung im Testen vor Ort mitbringt, macht die Laboranalysen. Die Beratungen werden von den MitarbeiterInnen von Streetwork durchgeführt.

Im April 2002 beschloß die Drogendelegation des Zürcher Stadtrates nach erfolgreich durchgeführter Pilotphase, das Substanz- und Pillentesting definitiv als schadensmindernde Maßnahme in das Angebot der Ambulanten Drogenhilfe des Sozialdepartements der Stadt Zürich aufzunehmen. Verantwortlich für die Umsetzung ist Streetwork, die Aufsuchende Jugendberatung der Ambulanten Drogenhilfe. In Ergänzung zu den Analysen und den Beratungen vor Ort und zur Optimierung der Breitenwirkung hat Streetwork eine Homepage unter dem Namen www.saferparty.ch zur Vermittlung der Präventivbotschaften eingerichtet und in Zusammenarbeit mit der Fachstelle für Schadenminderung im Drogenbereich und Eve & Rave Schweiz im Jahr 2001 eine Informationsbroschüre „Drugs – die Partydrogeninfo“ herausgegeben. Im Jahr 2004 beteiligte sich Streetwork Zürich an der Arbeitsgruppe DRUGS 04 zur Herausgabe der Infokarten „DRUGS – JUST SAY KNOW“.

Vergleiche: Sozialdepartement der Stadt Zürich, Streetwork Zürich: Prävention und Pillentesting an Zürcher Parties 2001 - 2003
http://www.fasd-brr-urd.ch/TEXTE/testing-zh-01-03.pdf


DRUGS – die Partydrogeninfo!
Dieser Text umfaßt die vollständige Fassung der Broschüre „DRUGS – die Partdrogeninfo!“ in der Fassung der 4. völlig neu bearbeiteten und erweiterten Auflage der „Partydrogenbroschüre" vom Sommer 2001 mit den Ergänzungen des „Updates“ vom Sommer 2003. Format: PDF, Größe: 108 KB, 30 Seiten
http://www.eve-rave.net/abfahrer/download/eve-rave/bericht108.pdf

Info-Set DRUGS – JUST SAY KNOW
Im Sommer 2004 gab die Arbeitsgruppe „Drugs 04“ [Eve & Rave Schweiz, Eve & Rave Berlin, Schweizerische Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme SFA / ISPA Lausanne, Schweizerische Fachstelle für Schadenminderung im Drogenbereich FASD BRR URD Fribourg, Streetwork Ambulante Drogenhilfe der Stadt Zürich, Streetwork & Pilot P – Contact Netz Bern] das Ino-Set „DRUGS – JUST SAY KNOW“ heraus. Auf 22 Karten sind etwa 30 Substanzen jeweils in vier Abschnitten [Substanz, Wirkung, Risiken und Nebenwirkungen, Safer Use] beschrieben und in einem beigefügten Faltprospekt sind Angaben zu verschiedenen Themen wie Safer Sniffing, Safer Sex, das Gesetz und anderes mehr zu finden. Der vollständige Text und alle Abbildungen der Publikation sind hier wiedergegeben. Format: PDF, Größe: 540 KB, 56 Seiten
http://www.eve-rave.net/abfahrer/download/eve-rave/bericht115.pdf

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1.4  Drug-Checking in Österreich

ChEck iT! ist ein von der Stadt Wien finanziertes wissenschaftliches Pilotprojekt. Durchgeführt wird es vom Verein Wiener Sozialprojekte, dem klinischen Institut für medizinische und chemische Labordiagnostik des allgemeinen Krankenhauses Wien sowie der Drogenkoordination der Stadt Wien. Seit April 1997 werden jährlich auf etwa fünf Großveranstaltungen aufgesucht, auf denen unter hohem technischem und personellem Aufwand ein qualitatives und quantitatives Testing vor Ort angeboten wird.

Das Projektziel besteht in der Erhebung wissenschaftlich gesicherter Aussagen über den Konsum synthetischer Drogen in der Rave-Szene und der Erlangung fundierter, möglichst detaillierter Informationen über die als Ecstasy konsumierten Substanzen. Hierzu werden unter Einsatz eines mobilen Labors qualitative und quantitative Analysen vorgenommen (es sind manchmal bis zu acht Chemiker im Laboreinsatz) und Besucher mittels Fragebogen befragt (der Personalaufwand umfaßt hier bis zu neunzehn hauptamtliche Diplomsozialarbeiter). Die Testung der als Ecstasy und Speed angebotenen Substanzen wird im Vorfeld vom Österreichischen Bundesministerium der Justiz und dem Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales genehmigt. Eine für alle Interessierten nachvollziehbare Veröffentlichung der Analyseresultate wie bei Eve & Rave findet nicht statt. So werden die Testergebnisse ohne Angabe der Tablettenprägungen und Motive an einer Ergebniswand ausgehängt. Lediglich der Auftraggeber der Testung kann mittels eines Codes das Analyseergebnis seiner abgegebenen Pille zuordnen. Begründet wird diese restriktive Informationshandhabung mit der Annahme, so eine „Werbung“ für besonders „reine Proben“ zu vermeiden.

H. Kriener, R. Schmid, G. Smekal (Verein Wiener Sozialprojekte, Klinisches Institut für medizinische und chemische Labordiagnostik, AKH Wien, Drogenkoordination der Stadt Wien): Bericht zum wissenschaftlichen Pilot-Projekt ChEck iT! mit Daten und Erfahrungen aus den Jahren 1997 und 1998, Wien 1999
http://www.checkyourdrugs.com/data/intern/06/pdf/bericht98.pdf
Bericht 1999 und 2000, Wien 2001. Hinweis von  ChEck iT!: Der Druckteufel hat auch das Projekt ChEck iT! nicht verschont. Bei folgenden Abbildungen ist uns leider ein Fehler unterlaufen: Seite 18, Abb. 7: 1% MBDB (nicht MDBD); Seite 19, Abb. 9: 86% MDMA (nicht MDA).
http://www.checkyourdrugs.com/data/intern/06/pdf/jahresbericht00.pdf

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2  Pillenwarnungen

Durch Drug-Checking-Programme können gefährliche Inhaltsstoffe in Pillen oder Pulver oder auch übermäßige Dosierungen in Pillen frühzeitig, das heißt oftmals vor dem Konsum, ausfindig gemacht werden. Bedenkliche Testergebnisse werden auf Flyer und im Internet auf diversen Homepages und in verschiedenen Newsletters im Rahmen von vernetzten Frühwarnsystemen rasch publik gemacht. Auf diese Weise können potentielle Konsumenten dieser Substanzen gewarnt werden und zuweilen auch vom Konsum derselben abgehalten werden. Somit bietet Drug-Checking eine Hilfe zur Vermeidung von Überdosierungen und Vergiftungen im Umfeld der Drogen konsumierenden Szenen.


2.1  Amphetamin-Warnungen in den 90er Jahren

Zu Beginn der 90er Jahre war Speed (Amphetamin, Methamphetamin) in weiten Teilen der Technoszene verpönt. Man konsumierte Ecstasy, eventuell auch LSD oder Zauberpilze und rauchte Gras und Haschisch. Ecstasy-Pillen, die vom Ruf umgarnt waren, Speed zu enthalten, wurden gemieden und nicht konsumiert. Die meisten Warnungen betrafen damals Pillen, die ein Gemisch aus MDMA und Amphetamin und/oder Methamphetamin enthielten. Doch der Anteil der Pillen, die Amphetamin und/oder Methamphetamin enthielten, war ab Mitte der 90er Jahre großen Schwankungen unterworfen, insbesondere in den Jahren 1997 und 1998. Grund für den plötzlichen Anstieg der Proben, die Amphetamin und/oder Methamphetamin enthielten, war die „erfolgreiche“ Umsetzung des Grundstoffüberwachungsgesetzes (GÜG, Kategorie I bis III) in Deutschland sowie in Osteuropa (Rumänien und Bulgarien) im Jahr 1997. Durch die behördlichen Grundstoffüberwachungsmaßnahmen in Deutschland konnten abzweigungsverdächtige Grundstoffauslieferungen erkannt und vor allem 1997 in großem Maße verhindert werden.

Im Jahr 1997 wurde in Deutschland die Auslieferung von 22,9 Tonnen Pieperonylmethylketon (PMK = Grundsubstanz zur Herstellung von MDMA) verhindert, wobei ein Fall von 20 Tonnen für Schlagzeilen sorgte. Des weiteren wurde in Osteuropa (Rumänien und Bulgarien) in fünf Fällen die Auslieferung von zusammengerechnet 224 Tonnen PMK (= 1,8 Milliarden Konsumeinheiten à 125 mg) verhindert. Somit entstand 1997 eine Verknappung der benötigten Grundstoffe zur Herstellung von MDMA auf dem Schwarzmarkt. Dies führte in der Folge zu einer merklichen Destabilisierung des Ecstasy-Marktes und nötigte die Produzenten ersatzweise Amphetamin und Methamphetamin in Tablettenform herzustellen und auszuliefern. Innerhalb eines Jahres konnten die Ecstasy-Produzenten neue Lieferanten ausmachen und nahmen weitgehend die Amphetamin-Pillen wieder aus dem Sortiment. Bedingt durch die oben beschriebenen Maßnahmen konsumierten viele Jugendliche 1997 erstmalig Drogen, die sie eigentlich gar nicht konsumieren wollten und statt einer empatischen und entaktogenen Wirkung, die mit der Drogeneinnahme erzielt werden sollte, waren diese junge Menschen ungewollt der aufputschenden Wirkung des Amphetamins ausgesetzt. Statt einer Gefühlsdroge erhielten die Konsumenten eine reine Leistungsdroge. Dies hatte erhebliche negative Auswirkungen sowohl auf einzelne Personen wie auch auf das Partygeschehen im Ganzen – Überheblichkeit und Aggressivität haben deutlich zugenommen.

Eine nicht geringe Anzahl der Jugendlichen war über die Tatsache frustriert, daß es kaum noch „gute“ Ecstasy-Pillen auf dem Markt gab und stieg auf andere Drogen um, etliche begannen daraufhin auch regelmäßig Speed zu schnupfen. Da Speed (Amphetamin) auf dem Schwarzmarkt zumeist in äußerst schlechter Qualität angeboten wird (etwa 50% der angebotenen Ware enthielt damals unter 10% Wirkstoff, etwa 25% der Ware zwischen 10% und 20% und die restlichen 25% der Ware über 20% Wirkstoff) stiegen viele dieser Konsumenten auf das stärker und länger wirkende Methamphetamin um. Der in den Medien oft beklagte Einzug von „Hitlers Wunderdroge Methamphetamin in unsere Diskotheken“ wurde durch die Umsetzung des GÜG ursächlich befördert.

Im Jahr 1999 enthielten dann wieder die meisten Pillen nur entaktogen wirkende Substanzen (über 90% nur den Wirkstoff MDMA) und der Anteil der Pillen mit Amphetamin und/oder Methamphetamin sank unter die 5% Marke.

Vergleiche hierzu: Drug-Checking in Europa - Die Situation in verschiedenen Ländern im Vergleich
Referat von Hans Cousto, vorgetragen am Freitag, 27. September 2002 in der Friedrich - Schiller - Universität zu Jena anläßlich des 7. Internationalen Akzept - Drogenkongresse 2002 in Jena/Thüringen. Der Text enthält präzise Angaben mit Übersichtstabellen zu den Inhaltsstoffen von Ecstasy-Pillen aus den Jahren 1995 bis 2002. Format: PDF, Größe:67 KB, 14 Seiten
http://www.eve-rave.net/abfahrer/download/eve-rave/dc112.pdf

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2.2  Atropin-Warnungen 1997

Im Oktober 1997 teilte Eve & Rave Münster mit, daß in den Niederlanden „Ecstasy-Pillen“ mit dem Wirkstoff Atropin vorgefunden wurden. In der Schweiz wurden 1997 im Rahmen des Pilotprojektes Ecstasy der Stiftung Contact in Bern ebenfalls mehrere Pillen untersucht, die Atropin enthielten. Auf einem Plakat im A4-Format warnte die Stiftung Contact vor dem Konsum von Pillen mit dem Wirkstoff Atropin mit folgendem Text:  „Atropin bewirkt eine Blockierung der Schweißbildung. Beim Tanzen kann dies innert kurzer Zeit zu einem Hitzschlag mit lebensbedrohlichen Folgen führen. Atropin wirkt deutlich langsamer als MDMA. Die Wirkung tritt erst nach 1-2 Stunden ein. Atropin wirkt zuerst erregend, dann lähmend. Die narkoseartige Lähmung kann zum Koma und Atemstillstand führen. Anzeichen einer Atropinvergiftung: Unruhe, Erregung, Hautrötung, Austrocknung der Schleimhäute (trockener Mund), Pupillenerweiterung, Halluzinationen, Krämpfe, Herzrhythmusstörungen, Bewußtlosigkeit, Koma.“ Atropin diente für die Hersteller wohl als Ersatzstoff für das Ende 1997 knapp gewordene MDMA. Atropin ist ein Halluzinogen, daß in Nachtschattengewächsen vorkommt.

Medizinisch wird Atropin als Wirkstoff in Augensalben und Augentropfen verwendet. Atropin beeinflußt das Reaktionsvermögen. Einzeldosis: 0,25 mg bis 3 mg. Dosierungen von mehr als 10 mg können zu äußerst unangenehmen Nebenwirkungen führen (trockener Mund, trockene Haut, Herzrasen, Trübung der visuellen Wahrnehmung, starke Verwirrtheitszustände). Im Einzelnen handelte es sich um die folgenden Pillen, die etwa 20% bis 30% Coffein und 1% (3,3 - 3,8 mg) Atropin enthielten:

Atropin-Warnungen 1997
Pillen NL: Logo
Bruchrille
Farbe      
Durchmesser
Dicke 
Sitzende Schildkröte ja
weiß
9 mm
3,4 mm
Tanzende Schildkröte  
ja
weiß
9mm
3,1 mm
Alien ja
weiß
11mm
3,3 mm
Dagobert Duck ja
blau
9 mm
3,3 mm
Lambjek ja
weiß
10 mm
3,4 mm
Super-Mario ja
weiß
10 mm
3,4 mm
Herz ja
pink
9mm
4,1 mm
Luigi ja
weiß
10 mm
3,4 mm
Pillen CH: Logo
Bruchrille
Farbe      
Durchmesser
Dicke 
Poppeye
ja
weiß
10 mm
3,4 mm
Alien
ja
weiß
11 mm
3,8 mm

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2.3  Benzylpiperazin-Warnung 2000

Im Frühjahr 2000 tauchte eine bisher in den Szenen der Schweiz und Deutschlands unbekannte Substanz auf, die unter dem Namen „BZP“ gehandelt wurde. Im April 2000 wurde diese Substanz dann erstmalig im Rahmen des Drug-Checking-Programms von Eve & Rave Schweiz analysiert. Am 13. April 2000 wurde dann die folgende Warnung im Internet publiziert:

13.04.2000 Neue Substanzen im Umlauf: Benzylpiperazine  (BZP)
Wie wir durch unser Netzwerk erfahren haben, wird in letzter Zeit vermehrt eine Substanz angeboten, welche unter dem Namen „BZP“ gehandelt wird. Eve & Rave Schweiz hat eine Probe (Pulver) erhalten, welche zu ca. 40% Wirkstoff enthielt.

Bei BZP handelt es sich um: Benzylpiperazine

Die Benzylpiperazine stellen eine neue Klasse von psychoaktiven Substanzen dar. Sie können als Struturanaloga der Beta-Phenylalkylamine betrachtet werden und sind außerhalb von Fachkreisen weitgehend unbekannt. Bis heute kennt man nur wenige Verbindungen, die sich als psychoaktiv erweisen (weil u.a. auf diesem Gebiet noch keine Forschungen unternommen wurden). Das unsubstituierte BZP (Benzylpiperazin) besitzt ähnliche Eigenschaften wie das Beta-Phenylalkylamin Amphetamin und ist somit ein Psychostimulans. Für einen Rausch, welcher 2-6 Stunden anhält, werden 20 - 100 mg benötigt. Ein weiteres Benzylpiperazin-Derivat, welches zumindest eine schwache psychoaktive Wirkung aufweist, ist MDBP (= 3,4-Methylendioxybenzylpiperazin oder Pieronylpiperazin). Es ist das Analog zum Beta-Phenylalkylamin MDA (3,4-Methylendioxyamphetamin). Die für einen Rausch erforderliche Dosis ist mit über 400 mg eher hoch. Der Rausch dauert einige Stunden. Überträgt man die vielen strukturellen Variationsmoeglichekiten der Beta-Phenylalkylamine auf die Benzylpiperazine, so erhält man eine Vielzahl von neuen Derivaten. Es liegen noch keinerlei Hinweise vor, ob diese Strukturanaloga jeweils eine ähnliche Wirkung entfalten und/oder eine ähnliche Struktur-Wirkungsbeziehung aufweisen.  Es ist nicht auszuschließen, daß in einigen Jahren auch Benzylpiperazine auf dem Drogenmarkt angeboten werden. Da keinerlei Zusammenhänge über Wirkung, Toxizität, Neurotoxizität, Abhängigkeitspotential und psychische Veränderungen vorhanden sind, ist Vorsicht geboten.

(Quelle: Psychedelische Chemie; D. Trachsel, N. Richard; Nachtschatten Verlag, Solothurn 2000)

>>>  http://www.eve-rave.ch  (Text nicht mehr online)


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2.4  PMA- und PMMA-Warnungen 2000 bis 2002

Paramethoxyamphetamin (PMA) ist ein methoxyliertes Phentylaminderivat. Da die zur chemischen Synthese notwendigen Vorläufersubstanzen nicht oder nicht rigoros kontrolliert werden können (PMA kann etwa über die Ausgangssubstanz Anisöl hergestellt werden) ist die Produktion von PMA einfacher und billiger, als die Produktion der als Ecstasy bekannten Amphetaminderivate MDMA, MDA, MDE und MBDB. Da für die Produktion von PMA andere Vorläufersubstanzen als für die Produktion von MDMA und andere Amphetaminderivate aus der „Ecstasy-Gruppe“ verwendet werden, kann ausgeschlossen werden, daß PMA – in der Absicht MDMA zu produzieren – zufällig entsteht. Es scheint daher, daß Produzenten PMA wissentlich herstellen.

Bei etwa 0,6 mg PMA/Kg Körpergewicht – also bei etwa 40 mg PMA bei einer 70 Kg schweren Person – steigen nach etwa einer Stunde Blutdruck und Körpertemperatur plötzlich und stark an. PMA-Konsumenten fühlen bei dieser Dosierung einen alkoholähnlichen Rauschzustand, nehmen halluzinogen-ähnliche Nachbilder und anomale Körperempfindung, wie z.B. ein Kribbeln, Taub- oder Pelzigsein der Haut, Einschlafen der Glieder und ähnliche Effekte wahr. Die Wirkungen verschwinden nach zirka fünf Stunden ohne weitere Nachwirkungen.

Todesfälle durch Überhitzung, innere Blutungen und Organversagen

Bei höheren Dosierungen verursacht PMA einen starken Anstieg des Blutdrucks und der Körpertemperatur. Der Puls beginnt zu rasen, die Atmung wird schneller und gleichzeitig schwerer, die Augen bewegen sich sprunghaft, Muskelkrämpfe, Übelkeit und Erbrechen können auftreten. Bei Temperaturen von 40 Grad Celsius können Gehirnzellen beeinträchtigt werden, bei Temperaturen über 40 Grad sind Bewußtlosigkeit und Koma keine Seltenheit, ab 42 Grad Celsius werden innere Organe geschädigt. Nach dem Konsum großer Mengen PMA können Herzrythmusstörungen und krampfhafte Anfälle auftreten. Aufgrund der hohen Körpertemperaturen kann es zu Blutungen im Magen, Dünndarm und Dickdarm sowie zu Gehirnblutungen kommen. Betroffene fallen in ein Koma und sterben nach durchschnittlich 6-24 Stunden an Organversagen. Über Langzeitfolgen nach chronischem Gebrauch der Substanz ist nichts bekannt. Bei gleicher Dosierung ist PMA jedoch sehr viel toxischer als MDMA.

Die psychischen Wirkungen von PMA setzen später als die Effekte nach MDMA-Konsum ein und sind bei gleicher Dosierung schwächer ausgeprägt. Konsumenten vermuten daher ein „schwach“ wirkendes Ecstasy konsumiert zu haben und nehmen weitere Tabletten ein, um die von ihnen erwünschte Ecstasy-Wirkung zu verspüren.

PMA kann in Ecstasy-üblichen Dosierungen zum Tod führen

Während Todesfälle durch die als Ecstasy bekannten Amphetaminderivate MDMA, MDE, MDA und MBDB ausgesprochen selten sind – in Österreich ist seit 1990 nur ein einziger dokumentierter Todesfall bekannt – endet der Konsum von PMA sehr häufig mit dem Tod.

Alle an den PMA-Folgen verstorbenen Personen waren der Meinung, MDMA oder MDA – also Ecstasy – konsumiert zu haben. Trotz schwerer körperlicher Symptome, wie starker Überhitzung, suchte keine dieser Personen oder Freunde der Betroffenen rechtzeitig medizinische Hilfe, da sie Angst hatten wegen Drogenbesitzes angezeigt zu werden. Alle im Jahr 2000 an PMA-Effekten verstorbenen Personen, waren der Meinung, Ecstasy in Form von Mitsubishi-Tabletten, konsumiert zu haben. Allen Betroffenen wurde zum Verhängnis, daß sie nicht eine oder zwei Tabletten, sondern mehrere PMA-Tabletten konsumierten. Die Verstorbenen dürften also jeweils mehrere hundert Milligramm PMA in ihrem Organismus gehabt haben.

Quelle: Verein Wiener Sozialprojekte, ChEck it! (2004): PMA, auf: www.checkyourdrugs.at


Nach zwei Todesfällen in Bremen aufgrund des Konsums von PMA gab die DROBS in Hannover am 1.08.2000 eine PMA-Warnung heraus und informierte befreundete Szeneorganisationen über die tragischen Ereignisse in Bremen. Eve & Rave Schweiz warnte erstmalig am 10.08.2000 auf seiner Homepage vor dem Konsum von PMA, nachdem die DROBS in Hannover berichtete, daß zwei Personen aus Niedersachsen höchstwahrscheinlich an den Folgen des Konsums von PMA gestorben seien. Auch das Projeckt ChEck iT! warnte wegen den sich häufenden Todesfällen nach dem Konsum von PMA wiederholt auf seiner Homepage (Meldungen vom 11.08.2000, 18.09.2000 und 9.10.2000) vor dem Konsum dieser Substanz. Eve & Rave Berlin setzte die erste Warnung am 11.10.2000 auf seine Homepage. In der Folge wurden immer mehr Pillen mit dem Wirkstoff PMA analysiert, vor allem auch in Frankreich. So mußten immer wieder neue Warnungen herausgegeben werden. Eve & Rave Berlin verfaßte dann längere ausführliche Texte zu den Substanzen PMA und PMMA und den Folgen des Konsums und ergänzte so die kurzen Warnungen in den News. In der Folge sind die PMA-Warnungen wiedergeben, so wie sie in den News auf der Homepage von Eve & Rave Berlin erschienen sind. Genauso wie in den News sind bei den einzelnen Meldungen ab dem Jahr 2001 jeweils die Links zu den ausführlichen Warnungen beigefügt. Alle Warnungen sind heute noch online verfügbar.

11.10.2000 Lebensgefährliche Ecstasy-Falsifikate im Umlauf!
In den letzten Monaten tauchten sowohl in Dänemark und Norwegen als auch in Österreich wiederholt Pillen auf, die als »Ecstasy« deklariert wurden, jedoch kein MDMA enthielten, sondern Para-Methoxy-Amphetamin (PMA) und/oder Para-Methoxy-Methamphetamin (PMMA).

PMA wie auch PMMA führen nicht selten schon in geringen Dosierungen unter 100 mg zu einem abrupten Anstieg des Blutdrucks und der Körpertemperatur. Zusätzlich können Muskelzuckungen, extrem hoher Puls, erschwerte Atmung, Übelkeit und Erbrechen auftreten. PMA bedingte körperliche Disfunktionen haben in einigen Fällen zum Tod der Konsumenten besagter Pillen geführt. PMA und/oder PMMA können bereits in MDMA-üblichen Dosierungen tödlich wirken.

Bisher tauchten weiß-beige und rote »Mitshubishis« mit dem Inhaltsstoff PMA (ca. 40 mg) und weiße Pillen mit der Prägung »E« und den Inhaltsstoffen PMA (ca. 20 mg) und PMMA (ca. 40 mg) auf. Alle drei Pillenarten hatten eine zylindrische Form (Durchmesser: 7 mm, Dicke: 5 mm) und ein Gewicht von etwa 220 - 230 mg. Keine der Pillen hatte eine Bruchrille.

Quelle: http://www.eve-rave.net/abfahrer/news.sp?show=all


Fünf Wochen später:

24.11.2000 Pillenwarnung – Update: PMA- und PMMA-Pillen mit Todesfolge
Bislang waren in Dänemark, Norwegen und Österreich als »Ecstasy« verkaufte Pillen mit den Logos »Mitsubishi« (in weiß, in beige und in rot), »Versache« in weiß und »E« in weiß aufgetaucht, die PMA (Para-Methoxy-Amphetamin) und/oder PMMA (Para-Methoxy-Methamphetamin) enthielten. Die von der Form her nahezu identisch gefertigten Pillen hatten jeweils einen Durchmesser von 7 mm und waren 5 mm dick. Die wie kleine Tönnchen aussehenden Pillen waren jeweils beidseitig leicht gewölbt und hatten keine Bruchrille.

Wie bereits in dieser Rubrik am 11.10.2000 unter dem Titel: Lebensgefährliche Ecstasy-Falsifikate im Umlauf! gemeldet wurde, hat der Konsum besagter Pillen schon mehrfach zum Tod der Konsumenten geführt. Jetzt ist nach polizeilichen Angaben auch in Rheinland Pfalz eine junge Frau an den Folgen von PMA gestorben, Mitkonsumenten berichteten über starke Beeinträchtigungen in Folge der Einnahme der PMA-Pillen. Laut Angaben des Polizeipräsidiums Koblenz und des Landeskriminalamtes in Mainz haben Ermittlungen ergeben, daß durch die Einnahme einer als »Ecstasy« deklarierten Pille mit dem Inhaltsstoff PMA (statt MDMA) eine 18-jährige Frau in Wittlich (Kreis Bernkastel-Wittlich) Anfang November zu Tode gekommen sei.

Seitens der Polizei wurde über die neu aufgetauchte Pille lediglich bekannt gemacht, daß das Logo einen »Elephanten« abbilde. Ob weitere Faktoren oder andere chemische Inhaltsstoffe für den Tod der Frau (mit)verantwortlich waren, ist bislang ungeklärt und wird noch untersucht.

Quelle: http://www.eve-rave.net/abfahrer/news.sp?show=all


Fünf Monate später:

24.04.2001 Gehäuftes Auftreten von PMA-Pillen in Frankreich

Pillenwarnung – Update vom 24.04.2001. Die Organisation SINTES (Système d'identification national des toxiques et substances) der französischen Gesundheitsbehörden gab am 13. April 2001 eine eindringliche Pillenwarnung heraus. In Frankreich sind im Februar 2001 mehrere als »Ecstasy« angebotene Pillen aufgetaucht, die nicht den Ecstasy-Wirkstoff MDMA, sondern den Wirkstoff PMA (Para-Methoxy-Amphetamin) enthielten. Die in den Regionen Aquitaine, Burgund, Champagne und Franche Comté aufgetauchten Ecstasy-Falsifikate waren alle mit dem Logo »Superman« geprägt.

PMA führt nicht selten schon in Dosierungen unter 100 mg zu einem abrupten Anstieg des Blutdrucks und der Körpertemperatur. Zusätzlich können Muskelzuckungen, extrem hoher Puls, erschwerte Atmung, Übelkeit und Erbrechen auftreten. PMA bedingte körperliche Disfunktionen haben im vergangenem Jahr mehrfach zum Tod von Konsumenten geführt, die ahnungslos solche Ecstasy-Falsifikate eingenommen hatten. PMA kann bereits in MDMA-üblichen Dosierungen tödlich wirken.

>>>  http://www.eve-rave.net/abfahrer/download/eve-rave/dc101.pdf  (36 KB, 4 Seiten)



Vier Monate später:

15.08.2001 Pillenwarnung: wieder PMA-haltige Ecstasy-Falsifikate im Umlauf
Pillen mit dem Logo „XTC“ und dem Inhaltsstoff Para-Methoxy-Amphetamin (PMA) führten in Belgien zu zwei Todesfällen. Die PMA-Pille ist rund, hat einen Durchmesser von ungefähr 8 Millimeter, ist 4 Millimeter dick, hat eine beige Farbe mit hellbraunen Punkten und trägt dass Logo xTc. Siehe auch: News vom 24.04.2001

>>>  http://www.eve-rave.net/vfd/20020111-1.htm


Drei Monate später:

04.11.2001 Wieder Ecstasy-Falsifikate im Umlauf
In den Niederlanden kam es zu Todesfällen wegen „unsauberen“ Ecstasy-Pillen mit einer sehr hohen Menge PMA und etwas MDMA. Im Laufe der letzten eineinhalb Jahre sind weltweit zumindest 20 Personen an den Folgewirkungen als Ecstasy verkaufter PMA-Tabletten verstorben. Mehr dazu:
>>>  http://www.eve-rave.net/presse/presse01-11-04.html


Acht Monate später:

11.07.2002 Pillenwarnung – Lebensgefährliche Ecstasy-Falsifikate im Umlauf
Lebensgefährliche „Ecstasy-Pillen“, die den Wirkstoff PMA enthalten, sind derzeit wieder im Umlauf. Nähere Einzelheiten sind in der folgenden Meldung „Pillenwarnung – Update vom 11.07.2002" zu finden:

>>>  http://www.eve-rave.net/abfahrer/download/eve-rave/dc105.pdf

Eine Übersicht von in den letzten Monaten untersuchten Pillen befindet sich in der folgenden Datei:

>>>  http://www.eve-rave.net/abfahrer/download/eve-rave/dc106.pdf

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2.5  Warnungen vor hochdosierten MDMA-Pillen und MDA-Pillen

Bis 1986 fiel MDMA nicht unter die betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften und wurde vor allem im Rahmen von psychotherapeutischen Sitzungen genutzt. Auch in esoterisch angehauchten Szenen und in Kreisen des schwulen Undergrounds wurde damals MDMA gerne konsumiert. Die übliche Dosis lag bei 125 mg für eine erwachsene Person mit einem durchschnittlichen Körpergewicht von etwa 70 bis 80 Kg.

In den ersten Jahren nach dem Verbot der Substanz änderte sich erstmals nur wenig bezüglich Dosis und Reinheit der Ware, die auf dem Schwarzmarkt angeboten wurde. Erst als in den Medien Mitte der 90er Jahre Ecstasy zum Dauerthema wurde und die Substanz durch die Berichterstattung zusehends an Popularität gewann, änderten sich die Gegebenheiten auf dem Schwarzmarkt. 1995 lag der mittlere Wirkstoffgehalt von den in Berlin durch Eve & Rave zur Analytik vermittelten MDMA-Pillen immer noch bei 115 mg. Enthielten Pillen mehr als 150 mg MDMA (Hydrochlorid), dann wurde in der Pillenliste der folgende Satz eingefügt: „160 mg MDMA ist eine große Dosis „Entaktogen“, die zu Irritationen und Unwohlsein führen kann.“ Spezielle Warnungen wurden jedoch nicht herausgegeben. 90% der Pillen, die nur MDMA enthielten, hatten 1995 einen Wirkstoffgehalt von 100 mg oder mehr. Pillen, die weniger als 100 mg MDMA enthielten, wurden in der Szene als „leichte“ Pillen bezeichnet, wie der folgende Spruch aus der Pillenliste 1995/96 dokumentiert:

100 mg MDMA = Flower Power Light
100 µg LSD = Flower Power Full Flavor
  
Ecstasy - Pillen. Analysen von Eve & Rave Berlin aus den Jahren 1995 und 1996. Format: PDF, Größe: 212KB, 38 Seiten, S. 13
http://www.eve-rave.net/abfahrer/download/eve-rave/ecstasy_pillen_95_96.pdf



Im Jahr 1997 wurden keine Pillen mit mehr als 150 mg MDMA von Eve & Rave getestet, jedoch mehrere Pillen mit mehr als 150 mg MDE respektive MDE und MDMA (Kombipräparate). Die Warnungen waren in den Pillenlisten bei den Hinweisen zur Dosierung integriert. Spezielle Warnflyer wurden nicht erstellt. 1998 wurde von Eve & Rave keine Probe mit mehr als 150 mg Wirkstoff getestet. 1999 wurde eine Probe mit mehr als 150 mg MDMA getestet, ebenso eine MDA-Probe. Im Jahr 2000 wurde keine Probe mit mehr als 150 mg MDMA getestet, jedoch zwei MDA-Pillen mit 79 mg respektive 87 mg Wirkstoffgehalt. Spezielle Warnhinweise wurden auch hier nicht herausgegeben, da in den Pillenlisten Hinweise zu den Dosierungen wie auch zu den unterschiedlichen Wirkungsprofilen der einzelnen Substanzen abgedruckt waren.

MDA-Dosierungen zwischen 60 mg und 100 mg werden im allgemeinen als sehr angenehm empfunden. Eine Intensivierung der optischen, akustischen und taktilen (den Tastsinn betreffend) Eindrücke vermischen sich mit leichten Halluzinationen. Die Denkleistung wird leicht gesteigert und Zusammenhänge bezüglich der eigenen Standortbestimmung im Universum werden einem plötzlich offenbar. Dosierungen unter 100 mg führen selten zu unangenehmen körperlichen Nebenwirkungen. Bei Dosierungen zwischen 120 mg und 160 mg kommt es hingegen schon häufiger zu Muskelzittern, Brechreiz (vor allem in der Anfangsphase der Wirkung) und zu Orientierungsschwierigkeiten. Dosierungen von über 100 mg sollten von unerfahrenen und/oder ungeübten Psychonautikern nicht genommen werden, da die intensiven Halluzinationen und die vielen und rasch auftauchenden Assoziationen nicht verarbeitet werden können. In der Folge kann es zu Verwirrtheit und panikartigen Angstzustände kommen. MDA gilt als neurotoxischer (nervengiftiger) als MDMA, MDE und MBDB. MDA beginnt etwa 30 bis 60 Minuten nach der oralen Einnahme zu wirken. Die Intensität der Wirkung erreicht dann rasch ihren Höhepunkt und hält auf hohem Niveau während etwa fünf Stunden an um danach langsam wieder abzuklingen. MDA ist weniger halluzinogen als LSD, jedoch wesentlich stärker als MDMA. Dafür ist die empatische und entaktogene Wirkung nicht so ausgeprägt wie bei MDMA.

Bis Anfang des Jahres 2004 tauchten MDA-Pillen recht selten auf. Im Februar 2004 kam es dann jedoch zu einer Häufung des Auftauchens MDA-haltiger Pillen. Von ChEck iT! in Wien wurden per E-Mail Warnungen mit Bildern der Pillen an verschiedene Szeneorganisationen und Drogenberatungsstellen verschickt. Auch die DROBS in Hannover verschickte nach Erhalt verschiedener Testresultate entsprechende Warnungen an befreundete Organisationen. Eve & Rave Berlin setzte dann den folgenden Hinweis auf seine Homepage:
 
13.03.2004 Pillenwarnung – Vermehrtes Auftauchen von MDA-Pillen
In den Monaten Januar 2004 und Februar 2004 wurde im Rahmen von Drug-Checking-Programmen sowohl in Österreich als auch in den Niederlanden verschiedene Pillen, die als „Ecstasy“ angeboten wurden, mit dem Wirkstoff MDA entdeckt. Es handelt sich hierbei um Pillen mit den Prägungen Donald Duck (weiß, 27 mg MDA), Doppelblitz (grün, 53 mg MDA), Techno Pool (zylindrisch, ocker, 30 mg MDA; abgestuft respektive beidseitig aufgesetzt, ocker, 38 mg MDA), Ying Yang (weiß, 23 mg MDA), Diamant (gelb, 40 mg MDA), Flugzeug (gelb, 45 mg MDA), Dagobert Duck (beige, 30 mg MDA), D & G (blau, 40 mg MDA). Zudem sind sehr hoch dosierte Pillen mit dem Logo Drache (rot, 171,2 mg MDMA und 4,9 mg MDE) im Umlauf.
>>>  http://www.eve-rave.net/download.sp?file=dc114.pdf


Hochdosierte MDMA-Pillen tauchten auch im September 2004 und im April 2005 in Zürich auf. Am 16. April 2005 testete Streetwork Zürich an einer Eve & Rave Benefizparty eine MDMA-Pille mit 170 mg Wirkstoff. Auch Eve & Rave Schweiz hatte zuvor mehrere recht hoch dosierte MDMA-Pillen getestet. Nachdem Streetwork Zürich eine Warnung per E-Mail verschickt hatte, wurde die folgende Meldung ins Netz gestellt:

23.04.2005 Pillenwarnung – Vermehrtes Auftauchen hochdosierter MDMA-Pillen
Derzeit sind eine ganze Reihe sehr hoch dosierter MDMA-Pillen im Umlauf. In Zürich wurde eine rote Pille mit dem Logo „Mercedesstern“ getestet, die 170 mg MDMA enthielt. Diese Pillen sind auch in Deutschland im Umlauf. Vorsicht ist geboten! Weitere Pillen mit hohen und extrem hohen Dosierung sind in der Pillenwarnung aufgelistet.

>>>  http://www.eve-rave.net/download.sp?file=dc116.pdf

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2.6  Kokain-Warnung

Ende November 2004 tauchte in verschiedenen Ländern Europas ein Kokain-Atropin-Gemisch auf, das zu 60% Kokain und zu 30% Atropin enthielt. Dutzende von Menschen mußten nach dem Konsum dieses Präparates hospitalisiert werden. In Italien starb eine Person nach dem Konsum dieser verschnittenen Ware. Eve & Rave Berlin verfaßte eine Warnung hierzu und stellte sie ins Netz, verschickte E-Mails an befreundete Organisationen, Foren und an die Medien. Am schnellsten reagierten die Foren, die diese Meldung umgehend publizierten, auch einige Organisationen reagierten recht schnell und stellten die Warnung ins Netz und/oder informierten ihre Leser in der Form von Newsletters, die im allgemeinen gratis per Abonnement bezogen werden können. Hingegen hat keine einzige Zeitung, kein einziger Radiosender und keine Nachrichtenagentur diese Meldung im deutschsprachigen Raum übernommen und publiziert. Sorgten früher einzelne Todesfälle im Zusammenhang mit dem Konsum von Ecstasy für ganze Medienkampagnen und fetten Schlagzeilen in der Boulevardpresse, so scheint das Thema Kokain (mit Ausnahme der Polizeiberichterstattung betreff Beschlagnahmung großer Mengen) auf kein Interesse in der Medienlandschaft zu stoßen. Mehrere Überprüfungen mit Suchmaschinen in den Nachrichten zeigten, daß auch in der französischen und italienischen Presse erstaunlich wenig über diese Vorfälle berichtet wurde, obwohl es in diesen Ländern zu mehreren folgenschweren Vorfällen aufgrund des Konsums dieses Substanzgemisches kam. Hier zeigte es sich sehr deutlich, wie wichtig alternative Informationsquellen für die Aufklärung und Schadensminderung sind, da bei einem akuten Handlungsbedarf kein Verlaß auf die Massenmedien ist.

19.12.2004 Warnung: Tödliches Kokain-Atropin-Gemisch europaweit im Umlauf
Derzeit ist in Europa ein Kokain-Atropin-Gemisch, das als besonders hochwertiges Kokain zu überhöhten Preisen angeboten wird, im Umlauf. In mehreren Ländern der Europäischen Union [Belgien, Frankreich, Italien, Niederlande] wurden insgesamt bisher 57 Personen aufgrund des Konsums dieses Gemisches mit Vergiftungserscheinungen in Krankenhäuser eingeliefert. Eine Person ist nach dem Konsum dieses Gemisches gestorben. Atropin bewirkt eine Beschleunigung des Pulsfrequenz, das Auftreten von Herzrhythmusarrhythmien [ungegelmäßiger Pulsschlag], das Auftreten einer Peristaltikhemmung [Verhinderung der Weiterleitung der Nahrung im Magen und im Darm], das Auftreten von Spasmolysen [Krämpfe] im Mastdarm und in der Blase wie auch im Bereich der Bronchen, eine Hemmung der Speichel- und Schweißsekretion und eine Erweiterung der Pupillen in Verbindung mit einer Steigerung des Augeninnendrucks.

Vor dem Konsum dieses Kokain-Atropin-Gemisches wird dringend gewarnt! Wenn möglich sollten im Zweifelsfall Kokain-Proben bei einer Institution, die Drug-Checking durchführt, zur Untersuchung abgegeben werden! Nach der Auflistung und der Beschreibung der Vergiftungsfälle in Europa sind in dieser Pressemitteilung die wesentlichen Merkmale von Atropin dargestellt und Hinweise zur ersten Hilfe in Notfall aufgefüht.

>>>  http://www.eve-rave.net/presse/presse04-12-19.html


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2.7  Eine neue Substanz taucht auf: Meta-Chlorphenylpiperazin [m-CPP]

Meta-Chlorphenylpiperazin (m-CPP) gehört zur chemischen Gruppe der Piperazine. Die chemische Bezeichnung ist 1-(3-Chlorphenyl)piperazin. Bunten Pillen mit dem Wirkstoff m-CPP sind Ende Mai und Anfang Juni im Raum Köln, im Raum Berlin, im Raum Stuttgart, in den Niederlanden sowie in der Schweiz aufgetaucht. Zuvor wurden diese bunten Pillen bereits in Frankreich, in Schweden und in den USA in Umlauf gebracht. Zudem wurden Ende April 2005 in Frankreich blau-weiße Kapseln mit einer bunten Pulverfüllung mit dem gleichen Wirkstoff im Département Marne (östlich von Paris) sichergestellt. Da m-CPP (noch) nicht unter die Bestimmungen des Betäubungsmittelgesetzes fällt, ist zu erwarten, daß diese Substanz als Ausweichmittel (Ersatzmittel) für MDMA weiterhin produziert wird und in nächster Zeit vermehrt auf dem Schwarzmarkt auftauchen wird, insbesondere weil die Ausgangsstoffe, die man für die Synthese benötigt, relativ leicht zu bekommen sind. Der Konsum von m-CPP führt zu keinerlei entaktogenen und/oder empathogenen Effekte, jedoch recht oft zu unerwünschten und unangenehmen Nebenwirkungen.

Mitte Juni veröffentlichte Eve & Rave Berlin eine entsprechende Warnung, die in Foren, diversen Internetseiten von Szeneorganisationen und Drogenberatungen wie auch in Szenemagazinen veröffentlicht wurde.

14.06.2005 Pillenwarnung – Vermehrtes Auftauchen von Ecstasy-Falsifikaten
In verschiedenen Ländern Europas wie auch in den USA sind bunte Pillen ohne Logo aufge­taucht, die den Wirkstoff Meta-Chlorphenylpiperazin [m-CPP] enthalten. Nach dem Konsum dieser Pillen kommt es oft zu heftigen und unangenehmen Nebenwirkungen, wobei nur wenig eines erwünschten psychotrop wirkenden Effekts zu verspüren ist. Des weiteren sind Pillen [Euro, LOVE] mit dem Wirkstoff MDHOET, der kaum psychoaktiv wirkt, im Umlauf. Zudem ist eine Pillenart [Doppelblitz] aufgetaucht, die den Wirkstoff MDA enthält.

>>>  http://www.eve-rave.net/download.sp?file=dc117.pdf


Wenige Tage vor der Street Parade in Zürich untersuchte Eve & Rave Schweiz ebenfalls eine bunte Pille, die den Wirkstoff m-CPP enthielt. Eve & Rave Schweiz gab eine Medieninformation heraus und mehrere Radiosender warnten die Raver noch rechtzeitig vor der Parade vor diesen bunten Pillen und einige Tageszeitungen druckten die Warnung zum Teil mit Abbildung der Pille ab. Beispielhaft ist hier der Text, der am 12. August 2005 in der Basler Zeitung erschien, wiedergegeben:

Street Parade: Warnung vor mysteriösen «Smarties»

Solothurn/Zürich. AP/baz. Die szenennahe Drogenanlaufstelle «Eve & Rave» hat im Vorfeld der Street Parade vor einer weiteren neuartigen, offenbar erstmals in der Schweiz aufgetauchten, mysteriösen Party-Droge gewarnt. Es handelt sich um bunt gesprenkelte Pillen, die unter der Bezeichnung «Smarties» unter die Leute gebracht werden, wie Roger Liggenstorfer, Präsident der Anlaufstelle, am Freitag auf Anfrage erklärte. Eine Laboruntersuchung ergab, dass die Pille nicht den Ecstasy-Wirkstoff MDMA enthält, sondern das sogenannte Meta-Chlorphenylpiperazin (m-CPP).

Die Pillen wurden am vergangenen Wochenende in der Bahnhofapotheke Solothurn abgegeben und dürften nun auch an der Street Parade im Umlauf sein, wie Liggenstorfer in einer Pressemitteilung warnte.

Neben einer vergleichsweise schwachen psychotropen Wirkung mit Glücksgefühlen und optischen Veränderungen verursacht die neuartige Droge nach bisherigen Erkenntnissen unangenehme Nebenwirkungen wie Kopfschmerzen, Nervosität, Schweratmigkeit, Erbrechen, Müdigkeit, Nierenschmerzen und eine mehrere Tage anhaltende Niedergeschlagenheit.
 
>>>  http://www.baz.ch/news/index.cfm?ObjectID=ABA342F8-60CF-2062-F4A68B5DEE39CD71


Am Tag der Street Parade führte Streetwork Zürich auf der Energy-Party im Hallenstadion ein Pill-Testing vor Ort durch. Auch dort wurde eine dieser bunten Pillen mit dem Wirkstoff m-CPP untersucht. Zudem tauchte eine weitere Pille (mit dem Firmenlogo des Autoherstellers Rolls Royce) mit besagtem Wirkstoff beim Pill-Testing auf der Energy-Party auf. Streetwork Zürich informierte noch in der Nacht Eve & Rave Schweiz telephonisch, da Eve & Rave unweit der „Roten Fabrik“ direkt am See ein Zelt mit einem Drogeninformationsstand eingerichtet hatte und auf einem Chiff eine Chill-Area mit einem Bereich für Fachinformationen zu Drogen betrieb. So konnte auch Eve & Rave vor den neu aufgetauchten Pillen warnen.

Wenige Tage nach der Street Parade verschickte Streetwork Zürich per E-Mail die genauen Daten der Analyse sowie Photos dieser Pillen an diverse Organisationen, die dann entsprechende Warnungen im Internet, Newsletters wie auch in Magazinen publizierten. Am Wochenende nach der Street Parade wußten viele Tausend Raver über die neu aufgetauchten Ecstasy-Falsifikate Bescheid und konnten so diese Falsifikate meiden und ihre Freunde warnen.

21.08.2005 Pillenwarnung: Neues Ecstasy-Falsifikat aufgetaucht
Ein neues Ecstasy-Falsifikat ist aufgetaucht. Es handelt sich dabei um eine Pille mit dem Logo der Firma Rolls Royce, leicht Pink mit dunkelroten Sprenkeln und Bruchrille. Die Pille enthält den Wirkstoff Meta-Chlorphenylpiperazin [m-CPP]. Bunte Pillen ohne Logo mit dem gleichen Wirkstoff tauchen seit Monaten in ganz Europa wie auch in den USA immer wieder auf. Auch diese Pillen sind nach wie vor sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland im Umlauf. Nach dem Konsum von Pillen mit dem Wirkstoff m-CPP kommt es oft zu heftigen und unangenehmen Nebenwirkungen, wobei nur wenig eines erwünschten psychotrop wirkenden Effekts zu verspüren ist.
 
>>>  http://www.eve-rave.net/download.sp?file=dc118.pdf

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2.8  GHB-Aufklärung und GHB/GBL-Warnungen

GHB (Gamma-Hydroxybutyrat) ist ein Narkotikum (Narkosemittel) mit hypnotischen (einschläfernden) Eigenschaften ohne analgetische (schmerzstillende) Wirkung. GHB ist ein Metabolit (im biologischen Stoffwechsel umgesetzter Stoff; Zwischenprodukt beim Stoffwechsel; im Organismus synthetisierter Stoff) des im zentralen Nervensystem dämpfend wirkenden Neurotransmitters GABA (Gamma-Aminobuttersäure) und befindet sich auch selbst als eigenständiger Neurotransmitter im menschlichen Körper. GHB wurde 1960 erstmals synthetisiert und seitdem auch als Arznei eingesetzt. Es wird, da es in der Technoszene zur Stimmungsaufhellung und Luststeigerung als Flüssigkeit oral eingenommen wird, auch „Liquid Ecstasy“ genannt, obwohl es in keiner Art mit Ecstasy (MDMA) verwandt ist. GHB bewirkt eine Stimulierung der Wachstumshormone und begünstigt den Fettstoffwechsel. Deshalb wird GHB von BodybuilderInnen als Aufbausubstanz eingenommen.

Bis Ende des Jahres 2001 fiel GHB weder in Deutschland noch in der Schweiz unter die Bestimmungen des Betäubungsmittelgesetzes. In der Schweiz war GHB in zahlreichen „Smart-Shops“ erhältlich und zumeist wurde den Kunden beim Kauf der Substanz eine Gebrauchsinformation mit Hinweisen zu Risiken und Nebenwirkungen ausgehändigt. Diese Gebrauchsinformationen waren zum Teil in vier Sprachen abgefaßt und enthielten auch Hinweise, was bei einer Überdosierung zu unternehmen sei.

Nachdem es vereinzelt immer wieder zu gesundheitlichen Problemen nach dem Konsum von GHB in Kombination mit Alkohol und/oder anderen Drogen gekommen war und deswegen von größeren Parties manchmal gleich mehrere Personen in Krankenhäuser eingeliefert werden mußten, wurde GHB den betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften unterstellt. Am 24. Januar 2002 teilten das Schweizerische Bundesamt für Gesundheitswesen und das Schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic in nahezu gleichlautenden Presseerklärungen mit, daß seit dem 1. Januar 2002 diverse Substanzen (darunter auch GHB) neu den betäubungsmittelrechtlichen Bestimmungen unterstellt wurden. Bemerkenswert erscheint hier, daß die Öffentlichkeit erst mehrere Wochen nach dem Inkrafttreten der neuen Bestimmung informiert wurde. In Deutschland wurde GHB mit der Sechzehten Verordnung zur Änderung der betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften vom 18. November 2001 mit Wirkung ab dem 1. März 2002 unter die betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften gestellt. Die Öffentlichkeit wurde diesbezüglich seitens der Bundesregierung nicht informiert. Eve & Rave Berlin veröffentlichte jedoch diesbezüglich am 11. Januar 2002 eine Pressemitteilung mit Hinweisen zur Schadensminderung.

Pressemitteilung von Eve & Rave Berlin zum GHB-Verbot in Deutschland vom 11. Januar 2002
http://www.eve-rave.net/abfahrer/presse/presse02-01-11.html

Pressemitteilung von Eve & Rave Berlin zum GHB-Verbot in der Schweiz vom 2. Februar 2002
http://www.eve-rave.net/abfahrer/presse/presse02-02-02.html



Das Verbot hat weder eine Verminderung des Angebotes noch des Konsums von GHB bewirkt. Jedoch werden seit dem Verbot zusätzlich noch die Substanzen GBL (Gamma-Butryrolacton) und BDO (Gamma-Hydroxybutanol), die nicht unter die Bestimmungen der Betäubungsmittelgesetze fallen, auf dem Schwarzmarkt angeboten. GBL und BDO sind wichtige chemische Zwischenprodukte und sind im Großhandel für Chemikalien erhältlich, jedoch selten in klinisch reiner Form, so daß auf dem Schwarzmarkt für psychotrope Substanzen häufig verunreinigtes GBL und BDO angeboten wird und somit mit unerwünschten wie auch unangenehmen Nebenwirkungen zu rechnen ist.

GBL (Gamma-Butyrolacton) ist eine Verläuferstubstanz von GHB und wird im Körper zu GHB umgewandelt. GBL ist ein viel verwendetes Lösungsmittel (Farbentferner, Grafittientferner, Nagellackentferner, Reinigungsmittel). GBL wird auch zur Herstellung von Pharmazeutika und Chemikalien für die Landwirtschaft verwendet. GBL ist für die chemische Industrie unersätzlich, das heißt, GBL kann nicht durch andere Stoffe substituiert werden. GBL ist stark ätzend und kann die Schleimhäute reizen.

BDO (Gamma-Hydroxybutanol) ist eine wasserlösliche, farblose (zähe) Flüssigkeit und wird in der Chemie wegen seiner hygroskopischen (die Feuchtigkeit anziehenden) und weichmachenden Eigenschaften an Stelle von Glycerin und Glycol (auch Glykol, einfachster zweiwertiger Alkohol) verwendet und zwar in der Textil- und Papierindustrie und zur Rauchwarenveredlung. Es ist außerdem ein wichtiges Zwischenprodukt zur Synthese anderer Chemikalien, unter anderem auch von Gamma-Butyrolacton.

Die narkotische Wirkung von GBL und BDO dauert länger als die von GHB. BDO belastet die Leber stärker als GHB und die Dosierung von GBL und BDO ist wesentlich niedriger anzusetzen als bei GHB. GBL und BDO sind selten auf dem Schwarzmarkt in klinisch reiner Form erhältlich. Deshalb muß immer mit Nebenwirkungen durch herstellungsbedingte Verunreinigungen gerechnet werden.

Durch des Wegfallen von Gebrausinformationen beim Verkauf (auf dem Schwarzmarkt) der Substanzen und durch das Auftauchen der Stoffe GBL und BDO ist es in den Jahren nach dem Verbot vermehrt zu Intoxikationen mit schweren gesundheitlichen Beeinträchtigungen gekommen. Deshalb hat Hans Cousto die Fachinformation zu GHB für den nichtmedizinischen Gebrauch überarbeitet und mit genauen Dosierungshinweisen zu GBL und BDO ergänzt und im Internet veröffentlicht.
 
Hans Cousto: Fachinformation: GHB – Mischkonsum (Endogener Neurotransmitter)
http://www.drogenkult.net/?file=GHB



Eve & Rave Berlin hat im Verbund mit verschiedenen Foren und anderen Organisationen immer wieder in Newsletters vor den Wechselwirkungen von GHB mit Alkohol gewarnt. Nachdem an der vergangenen Lake Parade Ende Juli 2005 in Genf 70 Raver nach dem Konsum von GBL mit Herzgefäßproblemen auf der Notfallstation gelandet waren und bekannt wurde, daß es in der Schweiz bisher zu mehr als 450 Vergiftungen und ein Todesfall gekommen war, warnten vor der Street Parade in der ersten Augustwoche 2005 auch die Schweizerische Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme wie auch die Medien massiv vor dem Konsum von GHB und GBL. So schrieb die Zürcher SonntagsZeitung am 7. August 2005 u.a.:

Lebensgefährliche Partydroge

Bereits 450 Vergiftungen und ein Todesfall durch den Farbverdünner GBL

(...)

Bis 2001 war das mit GBL verwandte GHB (Gamma-Hydroxybutyrat) in der Schweiz legal erhältlich. «Der legale Verkauf von GHB war weniger gefährlich, weil dabei über Nebenwirkungen und Gefahren informiert werden konnte», sagt Roger Liggenstorfer von der szenenahen Organisation Eve & Rave. Um das Betäubungsmittelgesetz zu umgehen, konsumieren Partygänger nun den Ausgangsstoff GBL, der sich im Körper zu GHB umwandelt. «Der Schwarzmarkt mit gefährlichen Lösungsmitteln wie GBL ist ein typisches Beispiel dafür, daß Repression in der Drogenszene nichts bringt», sagt Liggenstorfer. Regelmäßiger Gebrauch von GBL führt neben gesundheitlichen Schäden auch zu psychischer und körperlicher Abhängigkeit. Mischkonsum, vor allem von GBL und Alkohol, ist die häufigste Ursache für die Einlieferung von Ravern ins Krankenhaus. Gemeinsam mit anderen Suchtpräventionsstellen wird Liggenstorfer an der Street Parade am nächsten Samstag mit Informationsständen präsent sein.
Flugblätter warnen vor den Gefahren von GBL. Da GBL geschmacklos und geruchlos ist, warnt Liggenstorfer auch vor der Einnahme unbekannter Getränke.

 
>>>  http://www.arud.ch/presse/artikel/05-08-07-sz.html



Aufklärung und Warnungen zeigten ihre Wirkung. Von der Street Parade mit etwa einer Million Teilnehmer und von den nachfolgenden Parties (über 100 an der Zahl) mußten die Sanitäter 82 Personen für genauere medizinische Abklärungen in Spitäler einweisen. 32 Personen davon wurden wegen Intoxikationen, also Alkohol- und/oder andere Drogenfälle, behandelt. Schwerwiegende Zwischenfälle, das heißt Leute, die infolge Drogenkonsums auf die Intensivstation hätten gebracht werden müssen, gab es aber nicht. Auch GHB oder GBL führten laut Angaben einer Ärztin vom toxikologischen Zentrum zu keinen ernsthaften Zwischenfällen. Insgesamt registrierte die Sanität an der diesjährigen Street Parade 405 Patienten, am ganzen Wochenende (also inklusive Parties) 733 Patienten. Gravierend verletzte waren jedoch nicht zu beklagen. 182 (25%) der 733 Patienten mußten wegen Alkohol- und/oder anderen Drogenproblemen behandelt werden, im Vorjahr waren es 107 von ungefähr 700 Patienten, die wegen Alkohol- und/oder anderen Drogenproblemen behandelt werden mußten. Im Jahr 2003 mußten 90 Personen wegen Unwohlsein nach Drogenkonsum und 140 nach übermäßigen Alkoholkonsum von der Sanität betreut respektive behandelt werden, also deutlich mehr als im Jahr 2005.

Die Street Parade gilt nach wie vor als eine der sichersten Großveranstaltungen. An der Love Parade in Berlin mußten weit mehr Personen von der Sanität behandelt werden und in Krankenhäuser eingeliefert werden als dies an der Street Parade der Fall ist. In der folgenden Tabelle sind die Zahlen, jeweils auf 100.000 Teilnehmer bezogen, für die Jahre 1998 bis 2005 im Vergleich dargestellt.

Street Parade Zürich
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
Erste-Hilfe-Leistungen
pro 100.000 Teilnehmer
59
42
61
53
38
111
70
73
Krankenhauseinweisungen
pro 100.000 Teilnehmer
5,0
4,4
6,7
2,6
10,8
24,0
9,0
8,2
Love Parade Berlin
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
Erste-Hilfe-Leistungen
pro 100.000 Teilnehmer
633
301
233
490
613
683
-----
-----
Krankenhauseinweisungen
pro 100.000 Teilnehmer
85
22
54
58
71
79
-----
-----

Vergleiche hierzu: Hans Cousto: Love Parade 2002: Weniger Besucher – erhöhtes Unfallrisiko (Love Parade 1989-2002 und Street Parade 1992-2001 im Vergleich)
http://www.drogenkult.net/?file=text007


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2.9  Pillenwarnungen von Streetwork Zürich in der Übersicht

Seit Oktober 2001 führt Streetwork Zürich ein Drug-Checking-Programm vor Ort an Parties durch. Seitdem werden jährlich an neuen bis zehn Parties Pillen und andere Substanzen vor Ort chemisch analysiert. Tauchen auffällige und besonders gesundheitsschädliche Präparate auf, gibt Streetwork Zürich Warnungen heraus, publiziert diese auf der Website www.saferparty.ch und verschickt diese auch in einem Newsletter. Im Jahr 2001 gab es keinen Anlaß eine Warnung zu publizieren. In den Jahren 2002 und 2003 mußte jeweils eine Pillenwarnung bezüglich eines Präparates herausgegeben werden, im Jahr 2004 mußten bereits drei Pillenwarnungen jeweils bezüglich eines Präparates herausgegeben werden und im Zeitraum von Januar bis August 2005 mußten bereits vier Warnungen herausgegeben werden, zwei davon bezüglich eines Präparates und zwei davon bezüglich zwei Präparate. Das Auftauch besonders fragwürdiger Substanzen häuft sich zusehends, was deutlich zeigt, daß die Notwendigkeit, Drug-Checking-Programme durchzuführen, immer größer wird. In der folgenden Tabelle sind für die Jahre 2001 bis 2005 jeweils die Zahl der Testings von Streetwork Zürich, die Zahl der herausgegebenen Pillenwarnungen wie auch die Art der Warnungen angegeben.

Streetwork Zürich – www.saferparty.ch
Jahr  
Anzahl
Testings
Anzahl
Analysen
Anzahl
Warnungen
Datum
Warnung
Art der
Warnung
2001
  2
  29
0
-----
-----
2002
10
150
1
16.10.02
Pille mit MDMA + Methamphetamin
2003
10
145
1
09.08.03
Pille mit 145 mg MDMA
2004
  9
143
3
21.03.04
Pille mit 53,6 mg MDA
13.08.04
MDMA-Kapsel mit Scopolamin gefüllt
24.10.04
Pille mit 160 mg MDMA
2005
  6
119
4
06.02.05
Pille mit 20 mg MDMA + 13 mg Methamphetamin
16.04.05
Pille mit 170 mg MDMA
28.05.05
Pille mit 57 mg MDA + 18,7 mg Koffein
Pille mit MDMA + MDHOET
13.08.05
Pille mit 46,7 mg m-CPP
Pille mit 27,3 mg m-CPP

Datenquelle: http://www.saferparty.ch

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3  Nutzung von Pillenwarnungen

Vor mehr als zehn Jahren, im Februar 1995, startete Eve & Rave in Berlin sein erstes Drug-Checking-Programm. Seitdem veröffentlicht Eve & Rave Pillen-Listen und Pillen-Warnungen. Da die interessierten Leser jedoch nicht nur die blanken Daten der Analysen kennen möchten, sondern auch Hintergrundinformationen zum Drug-Checking haben wollen, veröffentlichte Eve & Rave zunehmend auch Informationen zu rechtlichen Fragen, zu den Verfahrensweisen der Analysetechnik, Berichte von Konferenzen und ähnliches mehr. Auch andere Organisationen begannen zunehmend im Internet Informationen zum Thema Drug-Checking zu veröffentlichen, wie der untenstehenden Tabelle entnommen werden kann. In der Tabelle sind die Zahlen der Treffer und Positionen in der Rangfolge der Suchmaschine Google zu „Drug-Checking“ und zu „pill testing“ für die Internetseiten mit den höchsten Trefferzahlen aufgelistet. Die Datenerhebung erfolgte am 27. August 2005.

Drug-Checking – Treffer und Positionen der Rangfolge bei der Suchmaschine Google
Organisation
URL
Position
Treffer
Eve & Rave Berlin
www.eve-rave.net
8; 12
366
Eve & Rave Schweiz
www.eve-rave.ch
6; 7
137
Drug Scouts Leipzig
www.suchtzentrum.de/drugscouts/
9; 13
127
Drogenarchiv Uni Bremen
www.archido.de
28; 29
47
Grüne Jugend (D)
www.gruene-jugend.de
18
43
ChEck iT! Wien
www.checkyourdrugs.at
1; 2
32
Cannabislegal, Yokohama
www.cannabislegal.de
47; 48
25
Wikipedia (D)
http://de.wikipedia.org/wiki/
3
16
Bundesamt für Gesundheit, Bern
www.suchtundaids.bag.admin.ch
26; 46
16
Chaishop, Hamburg
www.chaishop.com
11
15
Alice Project, Frankfurt am Main
www.alice-project.de
10
13
Lexikon Freenet
http://lexikon.freenet.de
21
13
Eclipse e.V. Berlin
www.eclipse-online.de
22
13
Bremer Institut für Drogenforschung
www.bisdro.uni-bremen.de
24
13
Verein für Drogenpolitik (VfD)
www.drogenpolitik.org
32; 33
13
Mathias Schindler
www.presroi.de
45
13
Drogenhilfe e.V. Köln
www.partypack.de
4; 5
10
Bündnis 90/Die Grünen Berlin
www.gruene-berlin.de
38
10
DrogenGenussKultur Berlin
www.drogenkult.net
49
9
Pill testing – Treffer und Positionen der Rangfolge bei der Suchmaschine Google
Organisation
URL
Position
Treffer
Verein Wiener Sozialprojekte
www.vws.or.at
3; 4
12
Niedersächsische Landesstelle ...
www.nls-suchtgefahren.de
1; 2
7
Eve & Rave Berlin
www.eve-rave.net
7; 8
7
ChEck iT! Wien
www.checkyourdrugs.at
10; 11
4
Ginko e.V. Mühlheim an der Ruhr
www.ginko-ev.de
15
3

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3.1  Aufrufe von Pillenwarnungen

Nach dem Erkenntnisstand der Redaktion Webteam Eve & Rave Berlin ist die am häufigsten besuchte Website mit Drogeninformationen in Deutschland das Angebot der Drug Scouts in Leipzig mit knapp 80.000 Besuchern pro Monat (79.050 Besucher pro Monat im Schnitt von Januar bis August 2005).  In der Schweiz nimmt Eve & Rave mit etwa 48.000 Besuchern pro Monat (47.987 Besucher pro Monat im Schnitt von Januar bis August 2005) den Spitzenplatz ein. Auf diesen Websites wie auch auf der Website von Eve & Rave Berlin schauten sich im August mehr als 15.000 Leute die Pillenwarnuntgen an, wobei hier anzumerken ist, daß auf den Webseiten von Eve & Rave Berlin alle Pillenwarnungen in den „News“ eingegliedert sind und zudem mit Hintergrundinformationen auf separaten Seiten verfügbar sind. Bei den Drug Scouts und bei Eve & Rave Schweiz sind die Warnungen jeweils in einer Liste unter einer einzigen URL aufrufbar. In der folgenden Tabelle sind die Zahlen der Aufrufe der Pillenwarnungen für diese drei Internetangebote für den Monat August aufgelistet.

Besucherzahlen, Seitenaufrufe und Aufrufe von Pillenwarnungen im August 2005
Organisation
URL