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Schweizer Rechtsgutachten (ZAGJP)

Gutachten zu strafrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit den Ecstasy-Testings
von Prof. Dr. Peter Albrecht
im Auftrag der Zürcher Arbeitsgemeinschaft für Jugendprobleme (ZAGJP)


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  1. Sachverhalt

     

Die Drogenprävention ist im Hinblick auf den Konsum von Designerdrogen unter anderem mit dem Problem konfrontiert, daß unter dem Namen "Ecstasy" Tabletten verkauft werden, die sehr unterschiedliche Substanzen enthalten. Demzufolge besteht ein erhebliches Interesse an genauen Informationen über die qualitative und quantitative Zusammensetzung der auf dem Markt jeweils erhältlichen Tabletten. "Im Sinne der Schadensbegrenzung, der Risikoeinschätzung und der Prävention besteht ... ein vitales Bedürfnis, zu wissen, was Jugendliche tatsächlich konsumieren. Um der Mythenbildung entgegenzuwirken, ist sachliche und exakte Information, welche die positiven wie negativen Aspekte erwähnt, wichtig und die Basis jeder Prävention. Das Wissen um die Zusammensetzung verwendeter Präparate (und das gilt ganz besonders bei nicht ohne weiteres überprüfbaren Designerdrogen) ist Voraussetzung für eine kritische Auseinandersetzung über Wirkungen und Risiken einer solchen Konsumation."

Stadtrat von Zürich, 28.02.1996

 

Dem geschilderten Informationsbedürfnis wollen die Ecstasy-Testings entgegenkommen. Solche Projekte sind in jüngster Zeit sowohl im Ausland wie in der Schweiz durchgeführt worden, so zum Beispiel in Zürich durch die Gassenarbeit ZAGJP. Da nun einerseits der unbefugte Ecstasy-Konsum und der Handel nach geltendem Recht strafbar sind und anderseits die Bekanntgabe der Testresultate allenfalls falsche Signale verbreiten kann, stellt sich die Frage einer strafrechtlichen Verantwortung der an den Testings beteiligten Personen. Insbesondere fragt sich, ob die Verantwortlichen einer privaten Organisation, die an einem solchen Testing mitwirken, unter Umständen von den Strafbestimmungen des Betäubungsmittelgesetzes oder auch des Schweizerischen Strafgesetzbuches erfaßt werden.


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