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Schweizer Rechtsgutachten (BAG)
Juristisches Gutachten für das Bundesamt für Gesundheit zu Rechtsfragen eines Ecstasy-Monitorings
von Dr. Hansjörg Seiler
im Auftrag des Bundesamts für Gesundheit (BAG)
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Inhalt
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von Dr. Hansjörg Seiler vom 21. Februar 1997
veröffentlicht in Bern am 2. Juni 1997 vom Bundesamt für Gesundheit
Inhaltsverzeichnis:
Ausgangslage und Fragestellung
Differenzierung der Fragestellung
Abrenzung
Nur Rechtsfragen
Rechtliche Eingrenzung
Betäubungsmittelrechtliche Ausgangslage
Gesetzliche Grundlage
Gesetzliche Bestimmungen
Untersuchung
Bewillungszuständigkeit für Ecstasy-Untersuchung
Information und Beratung
Ausgestaltung der Information
Strafrecht
Einsammeln und Besitzen von Ecstasy-Tabletten zu Untersuchungszwecken
Unbefugtes Besitzen
Unbefugtes Besitzen
Information über Risiken
Information über risikomindernde Maßnahmen
Problemstellung
Ausgangslage
Anstiftung (Art. 19c BetmG)
Öffentliche Aufforderung zum Betäubungsmittelkonsum (Art.19 Ziff.1 Abs.8 BetmG, 1.Hälfte)
Öffentliche Bekanntgabe von Gelegenheit (Art.19 Ziff.1 Abs.8 BetmG, 2.Hälfte)
Gehilfenschaft zum Handel
Anstaltentreffen (Art.19 Ziff.1 Abs.6 BetmG)
Begünstigung
Rechtfertigungsgründe
Zeugnisverweigerungsrecht der Berater?
Vermögens- und strafrechtliche Verantwortlichkeit bei Unfall
Rechtsgrundlagen der Verantwortlichkeit
Widerrechtlichkeit und adäquate Kausalität
Widerrechtlichkeit
Adäquate Kausalität
Verantwortlichkeit durch Unterlassen
Durch Begehung
Koordiniertes Monitoring?
Folgerungen und Beantwortung der Fragen:
Literatur
Information I zum Drug-Checking-Programm / Eve & Rave Schweiz / 1-DCP-1-02 / 2. Juni 1997
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