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Revision des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG)Verordnungsveränderungen zur besseren Kontrolle des Hanfanbaus
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V. Anhang 5b
- Anhang 5b
- Ergebnisse der Vernehmlassung
- Tabelle der Antworten der Parteien zum Jugendschutz (Fragen 19, 20 und 22)
Fragen zum Jugendschutz
Partei
Frage 19
Untere Alterslimite für den straffreien Konsum von Cannabis, 16 oder 18 Jahre?
Frage 20
Untere Alterslimite für den straffreien Konsum aller Betm, 16 oder 18 Jahre?
Frage 22
Unterstützen Sie die Verschärfung von Art. 136 StGB betr. Verbot von Verabreichen oder Abgeben von Suchtmitteln zum Konsum an Kinder unter 16 Jahren?
CVP
18 Jahre
Opportunität sonst 18 Jahre
Ja (mit Vorbehalt, Androhung von Gefängnis ist unverhältnismässig)
EDU
EVP
Keine Zustimmung. Falls Strafbefreiung 18 Jahre
Keine Zustimmung. Falls Strafbefreiung 18 Jahre
Ja, evtl. mit Staffelung der Sanktionen (Busse, im Wiederholungsfall Gefängnis, andere administrative Sanktionen vorsehen)
FDP
Keine »Drogenmündigkeit«
Keine »Drogenmündigkeit«
Ja (nur Verkauf von Cannabis, ansonsten unverhältnismässig, Bsp. Eltern, die ihrem Kind ein Glas Wein anbieten)
FPS
Falls Strafbefreiung, 18 Jahre
Falls Strafbefreiung, 18 Jahre
Ja, evtl. mit Staffelung der Sanktionen
PES
Opposé à la punissabilité de la consommation des mineurs
Opposé à la punissabilité de la consommation des mineurs
Non
PLS
Oui
PS
Pas de limite d'âge
Pas de limite d'âge
Oui
SD
Falls Strafbefreiung, 18 Jahre
Falls Strafbefreiung, 18 Jahre
Ja, evtl. mit Staffelung der Sanktionen. (Busse, im Wiederholungsfall Gefängnis, andere administrative Sanktionen vorsehen)
SVP
Falls Strafbefreiung, 18 Jahre
Falls Strafbefreiung, 18 Jahre
Ja (mit Vorbehalt: Gewerbe darf nicht kriminalisiert werden; unverhältnismässig)
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