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Revision des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG)

Verordnungsveränderungen zur besseren Kontrolle des Hanfanbaus
und des Vertriebs von Hanfprodukten
Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens


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V. Anhang 5a

 

Anhang 5a
Ergebnisse der Vernehmlassung
Tabelle der Antworten der Kantone zum Jugendschutz (Fragen 19, 20 und 22)

 

 

Fragen zum Jugendschutz

 

Kanton

 

Frage 19
Untere Alterslimite für den straffreien Konsum von Cannabis, 16 oder 18 Jahre?

 

Frage 20
Untere Alterslimite für den straffreien Konsum aller Betm, 16 oder 18 Jahre?

 

Frage 22
Unterstützen Sie die Verschärfung von Art. 136 StGB betr. Verbot von Verabreichen oder Abgeben von Sucht- mitteln zum Konsum an Kinder unter 16 Jahren?


Kt AG

 


18 Jahre

 


18 Jahre

 


Ja; Durchsetzbarkeit fraglich

Kt AI

 

16 Jahre

 

18 Jahre

 

Nein

Kt AR

 

16 Jahre

 

18 Jahre

 

Ja

Kt BE

 

(Spricht von Abgabealter 18)

 

(Spricht von Abgabealter 18)

 

Ja

Kt BL

 

18 Jahre

 

18 Jahre

 

Ja; höchstens als Übertretung bei legalen Suchtmitteln

Kt BS

 

Jugendstrafbarkeit wird generell abgelehnt

 

Jugendstrafbarkeit wird generell abgelehnt

 

Ja (allerdings soll zw. gewerbsmässiger und nicht gewerbsmässiger Abgabe unterschieden werden)

Kt FR

 

16 ans

 

Opposé à la dépénalisation

 

Oui

Kt GE

 

18 ans

 

 

Oui

Kt GL

 

16 Jahre

 

16 Jahre

 

Ja; (Durchsetzbarkeit fraglich Zusätzlich Werbeverbot für Suchtmittel einführen)

Kt GR

 

16 Jahre

 

18 Jahre

 

Ja; (Verhältnismässigkeits- prinzip wahren und vor sinnlosen Strafverfolgungen absehen)

Kt JU

 

18 ans

 

(18 ans, car l'âge limite devrait être identique pour la consommation de l'ensemble des substances)

 

Kt LU

 

18 Jahre

 

18 Jahre

 

Ja

Kt NE

 

 

 

Kt NW

 

16 Jahre

 

Strafbefreiung wird generell abgelehnt

 

Ja

Kt OW

 

16 Jahre

 

18 Jahre

 

Ja

Kt SG

 

16 Jahre

 

18 Jahre

 

Ja

Kt SH

 

16 Jahre

 

Strafbefreiung wird generell abgelehnt

 

Ja; Durchsetzbarkeit fraglich

Kt SO

 

16 Jahre

 

18 Jahre (16 J, falls in Kombination mit präventiven und jugendschützerischen Massnahmen)

 

Ja (ev. mit Opportunitäts- prinzip für Fälle wie Eltern, die ihrem Kind ein Glas Wein anbieten)

Kt SZ

 

Unterscheidung zwischen Jugendlichen und Erwachsenen wird abgelehnt

 

Strafbefreiung wird generell abgelehnt

 

Ja

Kt TG

 

18 Jahre

 

18 Jahre, falls Strafbefreiung

 

Ja; Durchsetzbarkeit fraglich

Kt TI

 

18 anni

 

18 anni, se si decide di depenalizzare

 

Si (prevedere inoltre misure di tipo amministrativo)

Kt UR

 

18 Jahre

 

Strafbefreiung wird generell abgelehnt

 

Ja

Kt VD

 

Opposé à la dépénalisation

 

Opposé à la dépénalisation

 

Oui

Kt VS

 

Opposé à la dépénalisation

 

Opposé à la dépénalisation

 

Oui

Kt ZG

 

18 Jahre

 

Strafbefreiung wird generell abgelehnt

 

Ja

Kt ZH

 

16 Jahre

 

18 Jahre, falls Strafbefreiung

 

Ja; Durchsetzbarkeit fraglich

 


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