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Revision des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG)Verordnungsveränderungen zur besseren Kontrolle des Hanfanbaus
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V. Anhang 5a
- Anhang 5a
- Ergebnisse der Vernehmlassung
- Tabelle der Antworten der Kantone zum Jugendschutz (Fragen 19, 20 und 22)
Fragen zum Jugendschutz
Kanton
Frage 19
Untere Alterslimite für den straffreien Konsum von Cannabis, 16 oder 18 Jahre?
Frage 20
Untere Alterslimite für den straffreien Konsum aller Betm, 16 oder 18 Jahre?
Frage 22
Unterstützen Sie die Verschärfung von Art. 136 StGB betr. Verbot von Verabreichen oder Abgeben von Sucht- mitteln zum Konsum an Kinder unter 16 Jahren?
Kt AG
18 Jahre
18 Jahre
Ja; Durchsetzbarkeit fraglich
Kt AI
16 Jahre
18 Jahre
Nein
Kt AR
16 Jahre
18 Jahre
Ja
Kt BE
(Spricht von Abgabealter 18)
(Spricht von Abgabealter 18)
Ja
Kt BL
18 Jahre
18 Jahre
Ja; höchstens als Übertretung bei legalen Suchtmitteln
Kt BS
Jugendstrafbarkeit wird generell abgelehnt
Jugendstrafbarkeit wird generell abgelehnt
Ja (allerdings soll zw. gewerbsmässiger und nicht gewerbsmässiger Abgabe unterschieden werden)
Kt FR
16 ans
Opposé à la dépénalisation
Oui
Kt GE
18 ans
Oui
Kt GL
16 Jahre
16 Jahre
Ja; (Durchsetzbarkeit fraglich Zusätzlich Werbeverbot für Suchtmittel einführen)
Kt GR
16 Jahre
18 Jahre
Ja; (Verhältnismässigkeits- prinzip wahren und vor sinnlosen Strafverfolgungen absehen)
Kt JU
18 ans
(18 ans, car l'âge limite devrait être identique pour la consommation de l'ensemble des substances)
Kt LU
18 Jahre
18 Jahre
Ja
Kt NE
Kt NW
16 Jahre
Strafbefreiung wird generell abgelehnt
Ja
Kt OW
16 Jahre
18 Jahre
Ja
Kt SG
16 Jahre
18 Jahre
Ja
Kt SH
16 Jahre
Strafbefreiung wird generell abgelehnt
Ja; Durchsetzbarkeit fraglich
Kt SO
16 Jahre
18 Jahre (16 J, falls in Kombination mit präventiven und jugendschützerischen Massnahmen)
Ja (ev. mit Opportunitäts- prinzip für Fälle wie Eltern, die ihrem Kind ein Glas Wein anbieten)
Kt SZ
Unterscheidung zwischen Jugendlichen und Erwachsenen wird abgelehnt
Strafbefreiung wird generell abgelehnt
Ja
Kt TG
18 Jahre
18 Jahre, falls Strafbefreiung
Ja; Durchsetzbarkeit fraglich
Kt TI
18 anni
18 anni, se si decide di depenalizzare
Si (prevedere inoltre misure di tipo amministrativo)
Kt UR
18 Jahre
Strafbefreiung wird generell abgelehnt
Ja
Kt VD
Opposé à la dépénalisation
Opposé à la dépénalisation
Oui
Kt VS
Opposé à la dépénalisation
Opposé à la dépénalisation
Oui
Kt ZG
18 Jahre
Strafbefreiung wird generell abgelehnt
Ja
Kt ZH
16 Jahre
18 Jahre, falls Strafbefreiung
Ja; Durchsetzbarkeit fraglich
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