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Vorläufer-Verordnung
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Mit dieser Verordnung soll verhindert werden, dass Vorläuferchemikalien und andere Chemikalien zur rechtswidrigen Herstellung von Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen verwendet werden.
1 Der Kontrolle unterliegen Stoffe im Sinne von Artikel 3 des Gesetzes.
2 Nicht in den Geltungsbereich dieser Verordnung fallen:
Vorläuferchemikalien von weniger als 10 g (für Lysergsäure gilt diese Bestimmung nicht);
andere Chemikalien in Mengen von weniger als 20 kg.
In dieser Verordnung bedeuten:
Andere Chemikalie |
Sammelbegriff für Chemikalien, die bei der Herstellung eines Betäubungsmittels:
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Ausfuhr |
Verbringen einer Ware aus dem schweizerischen Zollgebiet, aus schweizerischen Zollausschlussgebieten oder aus schweizerischen Zollagern nach dem Ausland |
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Bundesamt |
Bundesamt für Gesundheitswesen |
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CASRN |
Chemical Abstracts Service Registry Number. Internationales Numerierungssystem, welches eine Chemikalie eindeutig kennzeichnet |
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Durchfuhr |
Beförderung von Waren durch die Schweiz ohne Auslad oder Einlagerung. Der Auslad auf dem Amtsplatz eines Grenzzollamtes gilt nicht als Auslad oder Einlagerung im vorstehenden Sinne |
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Einfuhr |
Verbringen einer Ware in das schweizerische Zollgebiet oder in schweizerische Zollausschlussgebiete oder die Einlagerung in schweizerischen Zollagern |
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Einmalige Ein- oder Ausfuhrbewilligung |
Einfuhrbewilligung für eine Einfuhr aus einem bestimmten Land oder Ausfuhrbewilligung für eine Ausfuhr nach einem bestimmten Land |
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Generelle Ein- oder Ausfuhrbewilligung |
Einfuhrbewilligung für mehrere Einfuhren aus einem bestimmten Land oder Ausfuhrbewilligung für mehrere Ausfuhren nach einem bestimmten Land oder, falls möglich, für Ländergruppen |
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Verkehr |
Herstellung, Verarbeitung, Erwerb, Lagerung, Verwendung, Handel oder Vermittlung |
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Vermittlung |
Abschluss von Lieferverträgen durch einen Vermittler |
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Vorläufer-Chemikalie |
Schlüsselchemikalie für die Herstellung eines Wirkstoffs (Betäubungsmittel), die nach einer chemischen Reaktion den Hauptbestandteil des Wirkstoffmoleküls bildet |
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Zielland |
Vom Internationalen Kontrollorgan (International Narcotics Control Board) der UNO für Betäubungsmittel oder von der Europäischen Union bezeichnetes Land |
Das Bundesamt erstellt und veröffentlicht das Verzeichnis:
der Vorläuferchemikalien;
der anderen Chemikalien;
der Zielländer.
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