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Schweizerische Cannabisbefragung

Eine Droge wird zum »Normalfall«:
Cannabis auf der Schwelle zum legalen Rauschmittel


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Stellungnahme der SFA zur Cannabisgesetzgebung

 

Entkriminalisieren Ja – Banalisieren Nein!

Die Schweizerische Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme (SFA) befürwortet die Entkriminalisierung des Cannabiskonsums. Auch der Erwerb und der Anbau von Kleinstmengen zum Eigengebrauch soll von Strafe befreit werden. Analog zu den Bestrebungen beim Tabakrauchen soll der Konsum im öffentlichen Raum jedoch strikten Einschränkungen unterliegen.

 

Keine Kriminalisierung der Jugend

Mehr als die Hälfte der Jugendlichen und jungen Erwachsenen hat Erfahrung mit Cannabis. Sie alle per Gesetz zu Kriminellen zu stempeln, geht nicht an. Dies um so mehr, als die gesundheitliche Gefährdung im Vergleich zu weit verbreiteten legalen Genussmitteln gemäss heutigem Forschungsstand sicherlich nicht grösser ist. Die Strafbefreiung des Cannabiskonsums bedeutet nicht, dass Cannabis völlig harmlos ist. Deshalb soll die gewerbsmässige Produktion und der Handel – abgesehen vom Kleinsthandel – mit Cannabisprodukten weiterhin verboten bleiben.

 

 

Konsumverbote sind unwirksam

Es gibt keine wissenschaftlichen Belege dafür, dass das bestehende Konsumverbot Jugendliche vom Kiffen abhält. Erfahrungen aus dem Ausland zeigen, dass der Cannabiskonsum sich unabhängig von Veränderungen der Cannabisgesetzgebung und deren Durchsetzung verhält.

 

 

Abschaffung einer Rechtsungleichheit

Obwohl das Betäubungsmittelgesetz gesamtschweizerisch gilt, ist seine Handhabung in den verschiedenen Kantonen unterschiedlich. In den einen Kantonen wird der Cannabiskonsum weitgehend toleriert, in anderen dagegen streng geahndet. Die unterschiedliche Handhabung der Gesetzgebung schafft eine Rechtsungleichheit Die unterschiedliche kantonale Handhabung des Betäubungsmittelgesetzes hat überdies keine Auswirkungen auf den Haschkonsum gezeigt.

 

 

Keine Banalisierung des Cannabiskonsums

Die SFA fordert ein gesetzlich verankertes Konsumverbot in öffentlichen Gebäuden, Verkehrsmitteln usw. Damit soll klar zum Ausdruck kommen, dass der Konsum von Cannabis zwar toleriert wird, jedoch sozial unerwünscht ist. Diese Haltung steht in Einklang mit den Bestrebungen, den Tabakkonsum in der Öffentlichkeit einzugrenzen. Verstösse gegen den Cannabiskonsum in der Öffentlichkeit sind disziplinarisch und nicht im strafrechtlichen Sinne zu sanktionieren.

 

 

Mehr Prävention

Drogenprävention per Strafgesetz ist nicht der richtige Weg, schafft diese doch in erster Linie stigmatisierte Aussenseiter. Es geht vielmehr darum, Jugendlichen nicht allein die Risiken eines gehäuften Cannabiskonsums aufzuzeigen – ein Grossteil unter ihnen gibt den Cannabiskonsum nach einigen Versuchen ohnehin wieder auf –, sondern auch darum, Heranwachsende »stark zu machen«, um einem möglichen gewohnheitsmässigen Cannabiskonsum vorzubeugen.

 

 

 

SFA – Schweizerische Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme

 

Schweizerische Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme (SFA)
Büro: Avenue Louis-Ruchonnet 14, Lausanne (Schweiz)
Briefpost: ISPA, Case postale 870, CH-1001 Lausanne
Tel: 0041 / 21 / 321 29 11     Fax: 0041 / 21 / 321 29 40
Postkonto:10-261-7
Bank: Banque Cantonale Vaudoise
E-mail: info@sfa-ispa.ch
Homepage: http://www.sfa-ispa.ch

 

 



Weitere Texte
zur schweizerischen Cannabispolitik

 

Cannabisbericht der Eidgenössischen Kommission für Drogenfragen – EKDF
Sektion Grundlagen und Forschung

Bern, im Mai 1999
(http:/www.eve-rave.net/download.sp?file=bericht101.pdf)


Revision des Betäubungsmittelgesetzes vom 3. Oktober 1951 (BetmG)
Verordnungsänderungen zur besseren Kontrolle des Hanfanbaus
und des Vertriebs von Hanfprodukten
Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens

Eidgenössisches Departement des Innern, Bern, im September 2000
(http://www.eve-rave.net/download.sp?file=ch20.pdf)


Cannabis auf der Schwelle zum legalen Rauschmittel –
Was die Schweizer und Schweizerinnen vom Cannabiskonsum halten
Ergebnisse der neuen Repräsentativstudie der Schweizerischen Fachstelle für
Alkohol- und andere Drogenprobleme (SFA) zum Phänomen »Cannabis«:
Konsum, Einstellungen und Politik

Vollbericht, Lausanne, 15. Februar 2001
(http://www.eve-rave.net/download.sp?file=bericht103.pdf)


Von der Opiumhöhle zur Fixerstube – 100 Jahre Drogenprohibition
Eine Analyse zur Entwicklung der Drogenprohibition in Deutschland und in der Schweiz
Eine Vergleichsanalyse von Hans Cousto

Berlin, 15. Februar 2001
(http://www.eve-rave.net/download.sp?file=bericht100.pdf)


Cannabispolitik – Repressionsindikatoren im Vergleich
Anzeigen wegen Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetz in den verschiedenen
Kantonen in der Schweiz und in den einzelnen Bundesländer (nur alte Bundesländer) in der
Bundesrepublik Deutschland im Vergleich

Eine Vergleichsanalyse von Hans Cousto
Berlin, 25. Februar 2001
(http://www.eve-rave.net/download.sp?file=bericht104.pdf)

 


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