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Drogenpolitisches Memorandum

Die Drogenpolitik in Deutschland braucht eine neue Logik -
Forderungen zu einem drogenpolitischen Neubeginn


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  1. Hinwendung zur Subsidiarität im Drogenbereich
    durch konsequentes Durchsetzen des Prinzips "Selbstbefähigung /-organisation vor Fremdbestimmung und Fremdhilfe"

Die Struktur und die konzeptionelle Ausgestaltung des Drogenhilfesystems einschließlich der medizinischen Behandlung für illegalisierte DrogenkonsumentInnen ist eng mit dem derzeitigen Status der Hilfesuchenden verwoben. Dies betrifft nicht nur die Koppelung der Drogenhilfe an die Justiz, sondern auch die Tatsache, daß mit der Drogenhilfe ein institutionelles Hilfesystem mit eigenen Interessen und normativen Konzepten entstanden ist.

Die Koppelung der Drogenhilfe an die Justiz führt dazu, daß "Hilfe" und "Strafe" für Betroffene, HelferInnen und Behandelnde derart miteinander verknüpft sind, daß sie kaum unterschiedlich wahrgenommen werden. Das Prinzip "Therapie statt Strafe" suggeriert eine nicht vorhandene Trennschärfe zwischen Therapie und Strafe, die jedoch in der Praxis oft zu "Therapie als Strafe" wird. Besonders deutlich wird dies an "therapeutischen Interventionen", die nicht in den Hilfebedürfnissen der KlientInnen begründet sind, sondern eher den Anforderungen des Justizapparates Rechnung tragen. Dies trifft nicht nur auf die Umsetzung des genannten Prinzips "Therapie statt Strafe" im Rahmen der Anwendung der Paragraphen 35ff BtMG zu, sondern beeinflußt auch die Drogenhilfepraxis und die Ausgestaltung der medizinischen Behandlung. Nicht zu übersehen sind schließlich die "ökonomischen Bindungen" zwischen Strafverfolgung und Drogenhilfe. Die Repression hat gegenwärtig unübersehbar ihre legitimatorische Ergänzung in der "Therapie" – sie sichert somit den steten Ausbau des Hilfesystems.

Dieses Hilfesystem erweist sich vor allem als Instanz der "Problemverwaltung" und als Nutznießer der bestehenden drogenpolitischen Verhältnisse. Der große institutionelle Apparat der gegenwärtigen Drogenhilfe steht als unübersehbares Symbol für die vermeintliche Unkontrollierbarkeit illegalisierter Substanzen, die Aussichtslosigkeit der Entwicklung von Drogenmündigkeit und die Hilflosigkeit der DrogenkonsumentInnen. Mit seinem institutionellen Rahmen und der daraus resultierenden Eigendynamik setzt dieser Apparat letztlich seine Eigeninteressen vor das Eingehen auf die Bedürfnisse der Hilfesuchenden und tendiert zu behördlicher Bevormundung, zum Passiv-Halten und zur Überbetreuung.

Ideologische oder moralische Überzeugung darf nicht länger über das Gewähren von Hilfen entscheiden, darf nicht länger im Rahmen von Drogenhilfe das Selbstbestimmungsrecht des einzelnen durch eine umarmende "fürsorgliche Belagerung" ersticken. Eine auf die Unverletzlichkeit ihrer Mitglieder bedachte Gesellschaft muß statt dessen ein innovatives Hilfesystem entwickeln, das Selbstbefähigung und -organisation der Hilfesuchenden in den Vordergrund stellt. Dies hat seinen Niederschlag nicht nur in der Schaffung von Rahmenbedingungen für die Befähigung des einzelnen zu einem autonom kontrollierten, genußorientierten und souveränen Umgang mit Drogen zu finden. Dieses Prinzip muß sich auch in der konkreten Ausgestaltung von Hilfe- und Behandlungsangeboten wiederfinden, die "self-empowerment" des einzelnen, der "communities" und entsprechender Betroffenengruppen in das Zentrum ihres Wirkens zu stellen haben. In diesem Sinne sind auch indirekt vermittelte Botschaften eines Gebots – beispielsweise unter dem Motto "safe" – durch Botschaften zum Risikomanagement – beispielsweise mit dem Verweis auf "safer" – zu ersetzen.

 

  1. Schaffung von Rahmenbedingungen, um jedem Mitglied der Gesellschaft die Entwicklung individueller Drogenkompetenz zu ermöglichen

    Gegenwärtig sind alle gesellschaftlichen Anstrengungen im Rahmen von Prävention im Drogenbereich auf die Verhinderung von Drogenkonsum fixiert. Mit einer solchen Strategie wird jedoch in der aktuellen Praxis der Suchtprävention der gesundheitspolitische Grundsatz "Vorbeugung vor Behebung von Gesundheitsschäden" keineswegs umgesetzt. Die praktizierten massenmedialen Kampagnen wie "Keine Macht den Drogen" tragen zur gesellschaftlichen Ächtung des Konsums derzeit illegalisierter Substanzen und damit zur Ausgrenzung der KonsumentInnen bei.

    Ohne angemessene Ansprache, Hilfe und Unterstützung bleiben diejenigen, die nicht auf den Konsum illegalisierter Drogen verzichten wollen. Ihnen werden Unterstützungsleistungen für das Erlernen eines angemessenen und selbstbestimmten Umgangs mit psychoaktiven Substanzen, für die Befähigung zum Vermeiden beeinträchtigender Abhängigkeiten und konsumspezifischer Schäden ("harm reduction") und damit für die Entwicklung von Drogenmündigkeit verwehrt.

     

    Die derzeit praktizierte Prohibition

    • verhindert den legalen Zugang zu qualitativ gesicherten und damit berechenbaren psychoaktiven Substanzen,

    • verweist auf kriminelle Versorgungsstrukturen, die erst durch Verbote geschaffen wurden,

    • bedroht jeden offenen Umgang mit aktuell illegalisierten Substanzen mit Strafe,

    • zwingt zu Heimlichkeit und fördert die Tabuisierung.

    Der Versuch, die Strafverfolgung für den Umgang mit sogenannten "Kleinstmengen" von Drogen durch Sonderregelungen (§ 31a BtMG) einzuschränken, hat sich als Irrweg erwiesen. Nach wie vor schaffen die weiterhin beibehaltenen polizeilichen Ermittlungen einen permanenten präventionsfeindlichen Beobachtungs-, Ermittlungs- und Verfolgungsdruck, verhindern sie ein rechtzeitiges Offenlegen von Hilfebedarf bei Drogenproblemen und ein frühzeitiges Anbieten entsprechender Unterstützung. Schließlich fördern die gegenwärtigen länderspezifischen Regelungen zum § 31a BtMG die ungleiche Rechtsanwendung gegenüber DrogengebraucherInnen weiter und gefährden zunehmend rechtsstaatliche Prinzipien. Die rechtliche Stellung der KonsumentInnen muß deshalb neu geregelt werden:

    Weist deren Verhalten keine oder nur eine sehr mittelbare Fremdgefährung auf, so darf in die Autonomie des einzelnen strafrechtlich nicht eingegriffen werden. Derartige Eingriffe sind jedoch zwangsläufig, solange in der Logik des geltenden Legalitätsprinzips die Polizei immer dort ermitteln muß, wo ein "Drogenkonsument-Innenverhalten" erkennbar wird.

     

    Wir fordern deshalb

    • die Durchsetzung von Präventionskonzepten ohne Lebensstilvorgaben; diese Konzepte müssen an den bewährten Methoden der Selbstbefähigung im Sinne der Einheit von Verhaltens- und Verhältnisprävention anknüpfen. Hierzu gehört unter anderem, daß die Beschäftigung mit den Phänomenen des Drogenkonsums zum selbstverständlichen Bestandteil von Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit gehört und nicht mehr zum Sonderthema wird, das ausschließlich von extraordinären ExpertInnensystemen zu behandeln ist (denkbar ist zum Beispiel die Einführung von "Gesundheitskunde" als obligatorisches Unterrichtsfach);

    • die schrittweise Ersetzung des BtMG durch ein Regelwerk zum Umgang mit psychoaktiven Substanzen ohne strafrechtliche Anteile;

      • der erste Schritt dahin ist die sofortige Aufhebung der Strafdrohung im Umgang mit kleinen Mengen sämtlicher derzeit verbotener Substanzen;

      • zu den ersten Maßnahmen hat zugleich die Herausnahme von Cannabis und anderer Substanzen aus der betäubungsmittelrechtlichen Definition zu gehören. Dies muß einhergehen mit der gleichzeitigen Schaffung komplementärer Vorschriften zur Einrichtung legaler Vertriebssysteme, zu deren Qualitätssicherung, zur Qualitätssicherung der dort angebotenen Substanzen, zum Jugendschutz, Straßenverkehr, usw;

    • eine Amnestie für Gefangene, die ausschließlich wegen Drogenkonsumdelikten verurteilt wurden, ohne fremde Rechtsgüter geschädigt zu haben, die Rehabilitierung aller deswegen Verurteilter sowie das Löschen ihrer Daten aus dem Bundeszentralregister, in dem personenbezogen alle in Deutschland begangenen Straftaten gespeichert werden und aus dem beispielsweise Informationen für das Erstellen eines Führungszeugnisses abgerufen werden;

    • den Aufbau einer zentralen, unabhängigen, durch das Parlament kontrollierten Meldestelle für alle Arten und Formen staatlicher Gewalt und Willkür gegenüber DrogenkonsumentInnen sowie eine zügige und rückhaltlose Aufklärung entsprechender Formen des Amtsmißbrauchs und die konsequente disziplinarrechtliche wie gegebenenfalls auch strafrechtliche Ahndung festgestellter Verstöße.

       

  2. Förderung selbstorganisierter Unterstützung und Hilfe als elementares Element einer kulturellen Integration sozial bisher nicht gekannter Drogen und als wesentlicher gesundheitspolitischer Bestandteil des Drogenhilfesystems

    Selbstorganisierte Beratung, Begleitung und gegenseitige Unterstützung sind wesentliche Elemente, um sozial bisher nicht gekannte Drogen kulturell zu integrieren, gesundheitlichen Beeinträchtigungen in bestimmten drogenkonsumierenden sozialen Bezügen vorzubeugen, sie besser zu bewältigen oder zu beheben. Im Bereich der AIDS- und Drogenhilfe hat sich in den letzten Jahren gezeigt, daß die Mobilisierung selbstorganisierter Unterstützung und die Emanzipation der Betroffenen wesentliche Grundlagen sind, um die Ausbreitung von HIV und AIDS zu verhindern. An diese Erfahrungen sollte das gesellschaftliche Bemühen um die Verminderung von Drogenproblemen anknüpfen. Auch Drogengebrauch vollzieht sich in einem Set von Erfahrungen, Regeln, von durch Alltagswissen übermittelten Normen und technischem Knowhow, das von anderen DrogengebraucherInnen gelernt und durch eigene Erfahrungen sowie in beständiger Kommunikation mit dem Umfeld erweitert und verändert wird. In der Kommunikation der DrogenkonsumentInnen untereinander werden wichtige handlungsleitende Vorsichtsmaßregeln, Tips, schadensminimierende Ratschläge, die Drogenwirkung intensivierende Hinweise, Warnungen, Bewertungen, Mythen usw. angesprochen und transportiert; in den Drogenkulturen wird am Modell gelernt, werden Erfahrungen für den eigenen Alltag übernommen, abgewandelt oder zurückgewiesen. Insofern tragen DrogengebraucherInnen selbst dazu bei, das Risikoverhalten bei Drogengebrauch zu verändern. Gesellschaftlich eher akzeptiert als im Rahmen der Befähigung zum kompetenten Umgang mit Drogen sind die Kompetenzen von Selbsthilfegruppen in der Behandlung und Nachsorge von Drogenabhängigen. Dort vermitteln sie wichtige Impulse für das Erreichen und Stabilisieren einer zufriedenstellenden Lebenssituation.

    Ungeachtet der nachgewiesenen Potentiale der Selbstorganisation und der Selbsthilfe bei der Verminderung und Bewältigung von Drogenproblemen reduziert sich das Engagement der Gesellschaft schwerpunktmäßig darauf, professionelle Hilfestrukturen und entsprechende soziale Dienstleistungsbereiche zu schaffen. In ihrer Beziehung zu diesem professionellen Hilfesystem werden Selbstorganisation und Selbsthilfe eher als Bereiche gesehen, die mit ihrem Engagement Lücken des Systems füllen oder aber wegen ihrer vermeintlich kostengünstigeren Arbeit Aufgaben des professionellen Hilfesystems zu übernehmen haben. Infolge eines solchermaßen hierarchisch strukturierten Verhältnisses zwischen professionellem Hilfesystem, Selbstorganisation und Selbsthilfe werden Fragen der Drogenpolitik und der Entwicklung eines innovativen und bedarfsgerechten Drogenhilfesystems auf den verschiedenen Ebenen in der Regel von Fachkräften entschieden. DrogenkonsumentInnen und ihren Organisationen, die als sinnvolles Gegengewicht einem Abgleiten in behördliche Bevormundung und totale Betreuung entgegenwirken könnten, wird in den Prozessen des Aushandelns von Interessen und Unterstützungsansprüchen keine gleichberechtigte Position zugesprochen.

    Der Logik dieser Form arbeitsteiliger Spezialisierung und Zuständigkeitsverteilung bei der Bearbeitung von "Versorgungsaufträgen bei Drogenproblemen" entspricht es, daß nach wie vor unverbindlich bleibt, inwieweit Selbsthilfezusammenschlüsse in ihrer Entwicklung und bei ihrer Arbeit finanziell und strukturell unterstützt werden. Folgerichtig gelingt es selbstorganisierten Zusammenschlüssen nur schwer, zu einer kontinuierlichen Arbeit zu finden.

    Deutlich wird, daß das Wirksamwerden von selbstorganisiertem Engagement und Selbsthilfepotentialen in der Gesundheitsförderung von DrogenkonsumentInnen daran gebunden ist, daß sich in der politischen Haltung der Verantwortlichen im Drogenhilfesystem und in der Drogenpolitik etwas ändert. Es gilt gesellschaftliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die der Emanzipation von DrogenkonsumentInnen und deren selbstorganisierter Unterstützung einen Raum öffnen und diese in ihrer Entwicklung fördern. Genaugenommen geht es darum, durch eine Abkehr von strafrechtlicher Verfolgung die Entwicklung und Stärkung vorinstitutioneller Netzwerke zu fördern und damit neue Unterstützungspotentiale zur Verminderung von Drogenproblemen zu erschließen.

     

    Wir fordern deshalb

    • die sofortige Zulassung und die Förderung von "drug-checking"-Projekten, die eine selbstorganisierte Unterstützung für DrogenkonsumentInnen sind, um Risikomanagement entwickeln und den Folgen der Prohibition begegnen zu können;

    • die umgehende und ersatzlose Streichung des Tatbestandes des Verschaffens, Gewährens oder Mitteilens einer Gelegenheit zum "unbefugten" Konsum von Betäubungsmitteln (§ 29 Abs.1 Nr. 1 BtMG);

    • die schrittweise Schaffung legaler, (qualitäts-)kontrollierter Bezugs- und Versorgungsstrukturen für derzeit noch illegalisierte psychoaktive Substanzen als Grundbedingung für die Entwicklung eines autonom kontrollierten, genußorientierten und souveränen Umgangs mit Drogen;

    • die Schaffung gesetzlicher Grundlagen, um bundesweit Minimalforderungen zur politischen und finanziellen Förderung von Strukturen der Selbstorganisation festzuschreiben und damit den Aufbau eines differenzierten, innovativen Systems von Selbsthilfeinitiativen zu unterstützen;

    • die sofortige Rücknahme der Einschränkung der (Selbst-)Verpflichtung der Krankenkassen zur finanziellen Förderung von Selbsthilfepotentialen;

    • die Beteiligung der Organisationen der DrogenkonsumentInnen und deren Eltern und Angehörigen als vollwertige GesprächspartnerInnen in Fragen der Drogenpolitik und Drogenhilfe;

    • die Initiierung, Stimulierung und Unterstützung von Selbstorganisation und Selbsthilfe über Pilotprojekte;

    • die Schaffung individueller Selbstversorgungsmöglichkeiten durch Eigenanbau (zum Beispiel Cannabis).

       

  3. Konsequente Durchsetzung der Akzeptanz von Lebensweisen durch den Aufbau und die Weiterentwicklung niedrigschwelliger psychosozialer Angebote

    Macht- und ordnungspolitische Bekämpfungs- und Verdrängungsstrategien passen nicht in eine tolerante, weltoffene und zivile Gesellschaft. Voraussetzung für den Abschied von repressiven Tendenzen ist, die in der Verfassung garantierten Freiheits- und Gleichheitsrechte in vollem Umgang auch für Menschen mit abweichenden Verhaltensweisen und Lebensstilen gelten zu lassen.

    Die repressiven Maßnahmen der vergangenen Jahrzehnte haben eine Subkultur geschaffen, die ausweglos zwischen Vertreibungs- und Verfolgungsdruck einerseits und ihren berechtigten Interessen an Kommunikation und Subsidiarität andererseits zerrieben wird. Dies gilt besonders für urbane Räume. Teilhabe am gesellschaftlichen Leben bedeutet angesichts innerstädtischer Drogenszenen zuallererst, daß drogengebrauchende Menschen selbstverständlich auch im öffentlichen Raum sichtbar sind. Die Frage: "Wem gehört der öffentliche Raum?" ist nicht nur im Hinblick auf Drogengebrauch neu zu stellen. Auch DrogengebraucherInnen haben das grundgesetzlich verbriefte Recht auf Freizügigkeit, das nicht durch Ingewahrsamnahme, Gebiets- oder Platzverweis unrechtmäßig eingeschränkt werden darf.

    Akzeptierende, niedrigschwellige Angebote der Drogen- und Selbsthilfe legitimieren sich vor diesem Hintergrund nicht erst über ihre Bewährung in der Praxis; hier haben sie ihre Angemessenheit und Effizienz bei der Bewältigung drogenbezogener Probleme längst bewiesen. Ihre primäre Rechtfertigung ergibt sich aus dem Eröffnen von Hilfsmöglichkeiten, die ohne Vorbedingungen gewährt werden. Das Primat der Erreichbarkeit bedeutet indes nicht, daß akzeptierende Angebote unmittelbar den Gesetzen der Szene folgen müssen. Auch akzeptierende Angebote beinhalten Interaktion und bedingen Intervention. Sie sind mehr als bloße Begegnungsstätten (Kulturstätten) oder komplementäre "Nischen" (Auffangbecken). Sonst blieben sie nur das Feigenblatt einer im übrigen rigorosen kommunal- und ordnungspolitischen Strategie. Unter den gegenwärtigen Bedingungen wird der Versuch fehlschlagen, mit dem Betrieb von Druckräumen oder anderen niedrigschwelligen Anlaufstellen über deren eigentliche Intention als Hilfeangebote hinauszugehen.

     

    Wir fordern deshalb

    • drogengebrauchende Menschen im öffentlichen Raum nicht länger zu Opfern fruchtloser generalpräventiver Ansätze und Einsätze zu machen;

    • die Dominanz polizeilicher Maßnahmen im Umgang mit offenen Drogenszenen sofort zu beenden;

    • eine Stadtentwicklungspolitik zu betreiben, die der Differenzierung von Drogengebrauch und Drogenmißbrauch Rechnung trägt und entsprechend gestufte Strukturen der Selbstorganisation (Kulturstätten, Anlauf- und Kontaktstellen für Frauen und Männer), der niedrigschwelligen Hilfe (Überlebenshilfe, Gesundheitsräume, geschlechtsspezifische Angebote, schwellenlose Sofortsubstitution) und der akuten Krisenintervention (Entgiftung, Akutbehandlung) räumlich und sozial erreichbar gestaltet;

    • die genannten gestuften Strukturen finanziell abzusichern und hierzu kurzfristig eine kostenträgerübergreifende Mischfinanzierung (öffentlicher Haushalt, gesetzliche Krankenversicherung, Rentenversicherungsträger) im Sinne einer Empfehlungsvereinbarung (analog zu den Empfehlungsvereinbarungen "Ambulante Rehabilitation") zu entwickeln;

    • parallel hierzu Ansatz- und Eckpunkte für einen kostenträgerübergreifenden Finanzierungs-Pool "Basis-Intervention" mit überwiegend präventionsspezifischer Ausrichtung (unter anderem Vermittlung von Safer-Use-Botschaften, "harm reduction"), aber auch niedrigschwelliger Intervention (zum Beispiel Substitutionsvergabe, Entgiftung, akupunkturgestützte Stabilisierung) zu definieren;

    • die Angebotsprofile bestehender gesundheitlicher und sozialer Hilfesysteme (Kinder-, Jugend-, Drogen-, Alkohol-, Prostitutions-, Obdachlosenhilfe, Wohn- und Arbeitsprojekte, geschlechtsspezifische Angebote, usw.) durchlässiger zu gestalten und besser aufeinander abzustimmen. Es gilt, das Netzwerkprinzip zu stärken und auf diese Weise den ghettoisierenden Wirkungen des Drogenhilfesystems zu begegnen;

    • geeignete, paritätisch besetzte und demokratisch legitimierte Planungs- und Steuerungsgremien auf kommunaler und überregionaler Ebene zu schaffen, die ausgehend vom regionalen Bedarf einen Versorgungsverbund nach einheitlichen konzeptionellen Überlegungen planen und dessen Umsetzung kontrollieren. Diese Gremien sind paritätisch sowohl mit LeistungsträgerInnen und LeistungserbringerInnen als auch mit LeistungsempfängerInnen zu besetzen;

    • die Informationsangebote öffentlicher Träger auf akzeptierende Ansätze und Kommunikationsbereitschaft abzustellen (unter anderem zu den Möglichkeiten des Risikomanagements bei Drogenkonsum im Sinne von Safer Use und "harm reduction").


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