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26 Fragen und Antworten zu Ecstasy und Drug-Checking

Kleine Anfrage zu Ecstasy
eingebracht am 3. Dezember 1999 von Hubert Hüppe (CDU/CSU)


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  1. Kleine Anfrage zu Ecstasy

    eingebracht am 3. Dezember 1999

    von Hubert Hüppe, MdB, Beauftragter für Drogenpolitik der CDU/CSU-Bundestags-fraktion und Wolfgang Lohmann, MdB, gesundheitspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und der Fraktion der CDU/CSU

    Antwort vom 4. Januar 2000 von der Drogenbeauftragten der Bundesregierung

    und parlamentarischen Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Gesundheit, Christa Nickels, MdB, an den Präsidenten des Deutschen Bundestages Wolfgang Thierse

    Text der vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte eingereichten Stellungnahme vom 18. Januar 2000 zur kleinen Anfrage

    betreffend die differenzierten wissenschaftlichen Fragen, die das Bundesministerium für Gesundheit mit der Bitte um Stellungnahme an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) weitergeleitet hat. Das Institut teilt mit, es zeichne sich über den in der Technoszene festgestellten Gebrauch von Ecstasy als Freizeitdroge hinaus die Existenz einer Konsumentengruppe mit exzessiven Gebrauchsmustern und psychischer Abhängigkeit ab.

    Für diese Gruppe wird ein erhebliches Risiko hinsichtlich medizinischer oder psychiatrischer Komplikationen angenommen. Diese lassen sich auf zentrale und periphere serotonerge Wirkungen von Ecstasy zurückführen bzw. durch die tierexperimentell nachgewiesenen neurotoxischen Wirkungen von Ecstasy erklären. Die Frage, ob diese neurotoxischen Wirkungen auch beim Menschen auftreten, werden und wurden in einigen aktuellen Studien untersucht.

    Die Ergebnisse dieser Studien deuten darauf hin, daß auch beim Menschen Wirkungen von Ecstasy auf das zentrale serotonerge System angenommen werden müssen, als deren Korrelat mittlerweile ebenfalls nachgewiesene Gedächtnisstörungen bei intensivem und langjährigen polytoxikomanen Ecstasygebrauch zu sehen sein könnten. Eine abschließende Bewertung der Gesundheitsgefährdung von Ecstasy behält sich das Bundesinstitut nach gründlicher Auswertung der aktuellen, in der o.g. "Kleinen Anfrage" zum Teil fehlerhaft zitierten Literatur vor.

    Fußnotenkommentare von Hans Cousto / Eve & Rave

    zu den Antworten der Drogenbeauftragten der Bundesregierung betreffend die spezifischen Fragen bezüglich Drug-Checking im allgemeinen unter besonderer Berücksichtigung der Fragen betreffend das Drug-Checking-Konzept für die Bundesrepublik Deutschland vom Techno-Netzwerk Berlin.


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