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Drug-Checking-Konzept

für die Bundesrepublik Deutschland
erarbeitet vom techno-netzwerk berlin
für das Bundesministerium für Gesundheit


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Drug-Checking-Konzept für die Bundesrepublik Deutschland
Konzeptioneller Vorschlag zur Organisation von Drug-Checking
Eine Diskussionsgrundlage

 

  1. Interventionsstrategien

Die vorausgegangene Skizzierung des Zusammenhangs zwischen Prohibition und gesundheitlichen Risiken beim Konsum illegalisierter Substanzen führten zur Entwicklung nachfolgend beschriebener Interventionsmodelle, die mit Ausnahme des Bremer Notfallprogramms, ausschließlich in der Party- und Technoszene zur Erprobung und Anwendung kamen beziehungsweise kommen. Bevor die einzelnen Modelle dargestellt werden, sind zunächst grundlegende Begriffe zu definieren.

 

  1. Begriffsdefinitionen

    1. Drug-Checking

    2. Drug-Checking umfaßt die Entgegennahme und Analyse der auf dem illegalisierten Markt kursierenden Drogen. Das Testergebnis, wird anschließend dem Konsumenten übermittelt. Derzeit werden folgende Verfahren praktiziert:

      Labortest
      Der Labortest ist eine im Fachlabor durchgeführte quantitative und qualitative Analyse von abgegebenen illegalisierten Drogen mittels unterschiedlicher in Abschnitt 7.III beschriebener Verfahrensweisen.
      [Vergleiche auch Abschnitt 2.II.i]

      Bürotest
      Unter Bürotest oder Pillenidentifizierung ist eine optische Abgleichung nach physikalischen Parametern (Logo, Form, Farbe, Größe, etc.) illegalisierter Drogen in Pillenform mit Ergebnissen aus Labortests zu verstehen. [Siehe Abschnitt 9.IV.ii, vergleiche auch Abschnitte 2.II.i und 2.III.i]

      Schnelltest
      Als Schnelltest bezeichnet man die Möglichkeit, mittels spezifischer Reagenzien das Vorhandensein ausgewählter Substanzgruppen in illegalisierten Drogen auf Grund von Farbreaktionen zu erkennen.
      [Siehe Abschnitt 7.I, vergleiche auch Abschnitte 2.II.i und 2.III.i]

       

    3. Monitoring

    4. Monitoring beruht auf der statistischen Auswertung von Drug-Checking-Daten und stellt ein System dar, Erkenntnisse über Zusammensetzungen illegalisierter Drogen zu erlangen und so einen Einblick nicht nur in die "Seriosität" der Hersteller und Dealer bezüglich der Qualität ihrer Produkte zu erhalten, sondern vor allem auch Trends bezüglich der Nachfrage nach bestimmten Drogen und ihrer Verbreitung festzustellen. Dadurch lassen sich Rückschlüsse auf soziale und kulturelle Veränderungen ziehen, auf Grund derer frühzeitig soziale Spannungen und vor allem gesundheitliche Gefahren für die Drogengebraucher erkannt werden können.
      [Siehe Abschnitt 2.II.iii]

       

    5. Partydrogen

      Unter dem Oberbegriff Partydroge sind alle legalen und illegalisierten Substanzen zu verstehen, die in dem spezifischen kulturellen Umfeld einer Party explizit der Party- und Tanzkultur der Technobewegung als Stimulanzien in Gebrauch sind.

    6.  

    7. Illegalisierte Substanzen

    8. Unter illegalisierte Substanzen, oft auch als illegalisierte Drogen bezeichnet, sind alle Stoffe zu verstehen, deren Besitz und Erwerb strafbedroht sind und deren Besitzer, Käufer, Verkäufer, Hersteller und so weiter kriminalisiert werden. Substanzen (Stoffe) sind nicht per se legal oder illegal, sondern sie werden per Rechtsverordnung durch die Exekutive (§1 Abs.2 BtMG bzw. §1 Abs. 4 BtMG) als illegal deklariert, das heißt, sie werden illegalisiert.


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