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Drug-Checking-Konzept

für die Bundesrepublik Deutschland
erarbeitet vom techno-netzwerk berlin
für das Bundesministerium für Gesundheit


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Drug-Checking-Konzept für die Bundesrepublik Deutschland
Konzeptioneller Vorschlag zur Organisation von Drug-Checking
Eine Diskussionsgrundlage

 

 

  1. Anhang

Beitrag zum Gespräch im Bundesministerium für Gesundheit vom 22. Juli 1999 in Bonn

von Martin Köhler, BMG

Am 22. Juli 1999 fand im Bundesministerium für Gesundheit eine Besprechung zum Thema "Schadensminimierung beim unbefugtem Drogenkonsum durch Drug-Checking" statt. Ziel war es dabei auch festzustellen, ob Drug-Checking im Rahmen des Betäubungsmittelgesetzes zulässig ist.

An dem Treffen nahmen Vertreter verschiedener Bundesministerien und ihnen nachgeordnete Fachbehörden, Selbstorganisationen und Institute teil.

Es bestand unter den Teilnehmern Einigkeit, daß der Beratungsbedarf in der Ecstasy-Szene groß ist und von dem etablierten Drogenhilfesystem derzeit nicht gedeckt werden kann. Auch Drug-Checking kann Bestandteil eines Monitoring-Systems, gekoppelt an eine individuelle Beratung vor Ort, sein. Diese Beratung bedarf eines verstärkten Zugangs zur Ecstasy-Szene.

Die Vertreter der Selbstorganisationen, verstehen Drug-Checking als Aufklärung und Konsumentenschutz, da das Wissen um die Zusammensetzung der konsumierten Droge erst eine Reflexion der Drogenwirkung erlaubt. Außerdem könne vor Ort sowie im Internet vor "schlechten" Pillen gewarnt werden. Nach Auffassung der übrigen Teilnehmer sollte auch eine Reduzierung des Konsums erreicht werden. Seitens des BKA wird befürchtet, daß die Gefahr besteht, "Unbedenklichkeitsbescheinigungen" für bestimmte Pillen auszustellen, von denen dann der Dealer profitieren könnte.

Nach Meinung der Selbstorganisationen zeigt das Beispiel der Niederlande, daß nachhaltige Schädigungen der Konsumenten verhindert werden können, der Dialog mit der Szene auch safer-use-Botschaften vermitteln könne und der Konsum in den Niederlanden durch diese Maßnahmen nicht angestiegen sei. Auch deutsche Ansätze seien durchaus erfolgreich. So sei das Interesse an den im Internet veröffentlichten Drug-Checking-Listen sehr groß. Beispielhaft zeige auch das Kasseler Eve and Rave Team, wie eine szenespezifische und kulturelle Einbindung zur Akzeptanz von Präventionsmaßnahmen in der Partyszene beiträgt. Diese Erfahrungen zeigten auch, daß Drug-Checking vor Ort keine Steigerung des Konsumverhaltens zur Folge habe, wie auch durch niederländische Studien bestätigt werde.

Das Bundesministerium für Gesundheit ist der Meinung, daß die Auswirkungen des Drug-Checking bisher wissenschaftlich nur unzureichend untersucht sind und man daher noch keine Schlußfolgerungen hinsichtlich der präventiven Wirkung ziehen kann. Die Notwendigkeit der Evaluation eines Monitoring-Systems wird aber gesehen und ist – etwa in Kooperation mit dem BKA – auch denkbar. Es gibt bereits Bestrebungen, Monitoring-Systeme zu etablieren (z.B. durch die EBDD).

Es wurde die Auffassung vertreten, die rechtlichen Voraussetzungen für analytische Untersuchungen der Pillen vor Ort seien derzeit unzureichend. Hierfür müsse unter Umständen das Betäubungsmittelgesetz geändert werden.

Übereinstimmung bestand darin, die Diskussion über die Gesamtproblematik fortzusetzen und eine angekündigte Konzeption des techno-netzwerkes berlin hierfür als Grundlage zu nutzen. Dieses Konzept soll sich auf die Organisation eines Monitoring-Systems und das Drug-Checking vor Ort beziehen, aber auch die präventive Komponente beinhalten.

 

 


Fussnoten:

  1. Dieser Beitrag fungiert als Ersatz für den "Ergebnisvermerk einer Besprechung zur Problematik des Drug-Checking am 22. Juli 1999 im Bundesministerium für Gesundheit" von Dr. Möller (BMG) und für die "Gesprächsnotizen vom Treffen im Bundesministerium für Gesundheit am 22. Juli in Bonn" von Rüdiger Schmolke (eclipse e.V.). Martin Köhler, Leiter der Arbeitsgruppe Drogen und Suchtmittel im BMG, untersagte dem techno-netzwerk berlin per E-mail am 15.11.1999 und mit Schreiben vom 27.12.1999 die Veröffentlichung der besagten "Protokolle" der Sitzung vom 22. Juli 1999 in Bonn. Für den Fall einer Veröffentlichung der "Protokolle" behielt sich das "BMG die Inanspruchnahme richtlicher Hilfe ohne weitere Ankündigung vor."


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