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Drug-Checking-Konzept

für die Bundesrepublik Deutschland
erarbeitet vom techno-netzwerk berlin
für das Bundesministerium für Gesundheit


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Drug-Checking-Konzept für die Bundesrepublik Deutschland
Konzeptioneller Vorschlag zur Organisation von Drug-Checking
Eine Diskussionsgrundlage

 

  1. Informationsvermittlung

     

  1. Glaubwürdigkeit der Informationsquellen zum Umgang mit Drogen in der Technoszene

    In einer sozial-ökologisch orientierten Evaluationsstudie, welche methodisch quantitative und qualitative Forschungsansätze zum Zweck eines lebensweltlichen Erkenntniszugangs miteinander verknüpft, wurden in Essen und Münster in den Jahren 1997 und 1998 insgesamt 385 Konsumenten mittels Fragebögen und 39 Schlüsselpersonen (Veranstalter, Personal, Drogenverteiler, Szenekenner und in der Drogenaufklärung tätige Personen) zusätzlich durch "fokussierte Interviews" befragt. Zudem wurden die Ergebnisse einer teilnehmender Beobachtung auf den 27 besuchten Veranstaltungen in die Studie eingebunden. Ziel der Studie war es, die von Präventionsexperten entwickelten Partydrogeninfocards im Techno- und Ravebereich auf ihre Zielgruppennähe und Akzeptanz zu testen . In dieser Studie rangieren Szeneinitiativen wie zum Beispiel Eve & Rave als Informationsquelle zum Umgang mit Drogen weit vor den Drogenberatungsstellen und den Gesundheitsbehörden. So wurden Szeneinitiativen etwa dreimal so häufig als Informationsquelle genannt wie Drogenberatungsstellen und Gesundheitsbehörden.

     

    Tabelle IX:
    Informationsquellen zum Umgang mit Drogen (N=259) nach Schroers/Schneider.

    Informationsquellen und Nennungen, auf die oben im Text Bezug genommen wurde, sind hier hervorgehoben dargestellt.

    Informationsquellen

    Nennungen

    1. Freunde

    85,71%

    2. Zeitschriften

    66,02%

    3. Fernsehen/Radio

    47,10%

    4. Szeneinitiativen (z.B. Eve & Rave)

    40,15%

    5. Dealer

    20,08%

    6. Drogenberatungsstellen

    13,51%

    7. Gesundheitsbehörden

    12,74%

     

    Auch bezüglich des Indikators "Vertrauen in die Information" liegen die Szeneinitiativen weit vor den Drogenberatungsstellen und den Gesundheitsbehörden. Mehr als die Hälfte der Befragten bezeichneten Szeneinitiativen als sehr vertrauenswürdig, Gesundheitsbehörden dagegen nur etwa jeder Vierte. Interessant ist hier auch die Wertung bezüglich des Mißtrauens. Kein Vertrauen in die Informationen von Szeneinitiativen hatten nur 6,5 Prozent der Befragten. Bei den Drogenberatungsstellen waren es mehr als doppelt so viele und bei den Gesundheitsbehörden sogar viermal so viele, die kein Vertrauen in die abgegebenen Informationen hatten. Bemerkenswert ist zudem, daß das Vertrauen in die Medien noch weit schlechter ist, als jenes, daß den Gesundheitsbehörden entgegengebracht wird. Nur etwa jeder Zehnte der Befragten gab an, die Informationen in Radio und Fernsehen seien sehr vertrauenswürdig, kein Vertrauen in Radio oder Fernsehen hatte hingegen etwa jeder Dritte der Befragten.

     

    Tabelle X:
    Vertrauen in Information (N=354) nach Schroers/Schneider.

    Informationsquellen und Nennungen, auf die oben im Text Bezug genommen wurde, sind hier hervorgehoben dargestellt. Einige Personen machten zu dieser Frage keine Angabe. Die Zahl liegt zwischen 2 bis 12%.

    Informationsquelle

    Sehr vertrauenswürdig

    Ein wenig Vertrauen

    Kein Vertrauen

    1. Freunde

    55,93%

    37,57%

    4,52%

    2. Szeneinitiativen (z.B. Eve & Rave)

    54,80%

    25,71%

    6,50%

    3. Vorliegende Flyer

    48,87%

    39,27%

    6,50%

    4. Drogenberatungsstellen

    43,79%

    31,36%

    13,28%

    5. Gesundheitsbehörden

    26,99%

    33,62%

    27,12%

    6. Zeitschriften

    14,97%

    52,82%

    23,45%

    7. Radio/Fernsehen

    11,58%

    48,02%

    31,92%

    8. Dealer

    6,78%

    23,16%

    85,47%

     

    Als beispielhaft für die mythologisierende Pressearbeit ist das Büro des früheren Drogenbeauftragten der Bundesregierung Eduard Lintner (CSU) zu bezeichnen. In der politikwissenschaftlichen Analyse der Tages- und Wochenpresse der Bundesrepublik Deutschland von Verena Schmidt wird Lintner als Hauptakteur mit der größten Zahl an Äußerungen in der Ecstasy-Debatte in den Medien identifiziert. Beispielhaft dafür können auch die in fast allen überregionalen Tages- und Wochenzeitungen abgedruckten Artikel vor der Love Parade in Berlin 1998 zum Thema Liquid Ecstasy angesehen werden. Unter Berufung auf die "Welt am Sonntag" vom 21. Juni 1998 und auf diverse Nachrichtenagenturen erschienen unter Ängste schürende Überschriften Artikel zu einer neuen Designerdroge namens "Liquid Ecstasy", in denen der Bundesdrogenbeauftragte Eduard Lintner zitiert wurde:

    "Wie bei Ecstasy-Tabletten handelt es sich um eine höchst gefährliche Substanz, die zunächst euphorisiert, dann Übelkeit, Erbrechen und Atemnot bis zu schweren Atembeschwerden, Anfällen und Kommazuständen erzeugt. [...] Den Konsumenten, die meist aus der Techno-Szene stammen, drohe ein totaler Horrortrip."

    Weiter hieß es, in Diskotheken in Herford und Bielefeld seien größere Mengen sichergestellt worden. Keine der oben bezeichneten Nachrichtenagenturen und kaum eine Zeitung meldete jedoch, als sich herausstellte, daß die Bielefelder Drogenfahnder keinen einzigen Tropfen "Liquid Ecstasy" beschlagnahmten und daß "Liquid Ecstasy" keine neue Designerdroge ist, sondern ein verschreibungspflichtiges Medikament, das unter dem Namen Somsanit® im Handel erhältlich ist. Das altbewährte Medikament mit dem Wirkstoff Gamma-hydroxybutyrat (GHB) wird in der Szene schon seit vielen Jahren unter der korrekten Wirkstoffbezeichnung GHB, zuweilen auch unter dem Namen "Liquid Ecstasy" gehandelt. Daß Lintner, der der Techno-Szene äußerst medienwirksam den "totalen Horrortrip" vorausgesagt hatte, am folgenden Montag von seinem Szenario abrückte, war kaum in einer Zeitung zu lesen. Eine der wenigen erhellenden Ausnahmen stellte in diesem Fall der Kölner Stadtanzeiger dar.

    Bis zum Sommer 1998 wurde GHB in Deutschland außer als Arzneimittel in der Medizin vorwiegend nur als Leistungssteigerungsmittel (Doping-Stoff) im Bereich des Hochleistungssports und von Body-Buildern gebraucht. In der Partyszene war GHB bis dahin wenig verbreitet und kaum bekannt. Erst durch die von Lintner ausgelöste Berichterstattung in den Medien wurden viele auf diesen sogenannten "neuen" Stoff aufmerksam und GHB hielt rasch Einzug in diverse Gesellschaftskreise, so auch in der Party- und Technoszene.

    Am 2. November 1999 sorgte GHB in der Berliner Presse für Schlagzeilen. Die Polizei beschlagnahmte in einer Wohnung in Berlin-Charlottenburg drei Liter dieser Substanz. Sechs Personen wurden in der Wohnung, in der das GHB auch hergestellt wurde, vorläufig festgenommen und nach erkennungsdienstlicher Behandlung wieder auf freien Fuß gesetzt. Mit der sichergestellten Menge hätte man gut und gerne 1000 Menschen in Hochstimmung versetzen können, hieß es bei der Polizei . Gemäß Polizeiangaben ist das "Zeug in den USA schon längst bekannt, bei uns tauchte es bis jetzt nicht auf."

    In der Presse dominierten gemäß oben genannter Studie in den Jahren 1992 bis 1997 eindeutig die Sprecher der CDU/CSU unter den politisch-admistrativen Akteuren im Rahmen der Ecstasy-Debatte mit einem Anteil von 73 Prozent aller abgedruckten Artikel. Die SPD war mit nur acht Prozent sehr gering vertreten, während Bündnis 90/Die Grünen gut 16 Prozent aller Nennungen ausmachten. Aufschlußreich für die Art und Weise der Medienberichterstattung ist auch die Tatsache, daß die Vertreter aus dem Bereich der Strafverfolgung (Polizei und Staatsanwaltschaft) mehr als dreimal so häufig zu Wort kamen als die Vertreter der Drogenhilfe.

    Generell muß festgestellt werden, daß die Polizei in der Drogenberichterstattung in der Tages- und Wochenpresse als der wichtigste Akteur in Erscheinung trat. Experten und Wissenschaftler spielten mit ihren Einschätzungen, Bewertungen und Erkenntnissen eine deutlich untergeordnete Rolle. In mehr als einem Drittel aller Artikel wurden Ecstasyberichte mit Zahlen untermauert. Während die statistischen Angaben in der Tagespresse zu 75 Prozent aus Polizeiberichten stammten, verwendeten vor allem die Szene- und Schwulenmagazine Zahlenmaterial aus Studien, Umfragen, Drogenberichten des Bundes und der Länder wie auch anderen vergleichbaren wissenschaftlichen Quellen.

     

  2. Mediale Zugangswege zu den Adressaten

    Wie oben dargestellt, sind nicht alle Institutionen und Medien geeignet, Botschaften zur Gesundheitsförderung an relevante Kreise der anzusprechenden Adressaten zu vermitteln. Da als Ursache vor allem mangelndes Vertrauen in zahlreiche Institutionen und Medien festgestellt wurde, gilt es hier zunächst vertrauenswürdige Strukturen zu eruieren und dabei primär die Basis für vertrauensvolle Informationsvermittlung und Kommunikationsmöglichkeiten auszuloten.

    Die Form der Informationsvermittlung muß geeignet sein, die Adressaten direkt zu erreichen, um ihr die beabsichtigten Botschaften vermitteln zu können. Da mit der äußeren Form der Botschaft und mit der Gestaltung der Übermittlungssituation auch auf die Rezeption des Inhalts durch den Adressaten Einfluß genommen wird, muß das Medium kompatibel zur Lebenswelt der Zielgruppe gewählt und gestaltet werden.

    In den folgenden Abschnitten sind verschiedene Zugangswege zu den Adressaten dargestellt.

    1. Periodisch erscheinende Printmedien

      Periodisch erscheinende Printmedien sind grundsätzlich in zwei Kategorien zu unterscheiden:

      • Massenmedien (regional und überregional), die eine breite Öffentlichkeit ansprechen, deshalb jedoch nicht die durch Drug-Checking-Maßnahmen anvisierte Zielgruppe, und

      • Szenemedien, die in der engeren Zielgruppe eine hohe Akzeptanz und Verbreitung genießen, sich jedoch nicht dazu eignen, weitere Personen aus anderen Gesellschaftskreisen informieren zu können.

      Beide Arten von Printmedien können beim Warnen vor gefährlichen Inhaltsstoffen eine wichtige Rolle spielen, indem sie (in den Massenmedien schnell, in den Szenemedien mit zusätzlicher Hintergrundinformation) sich gegenseitig ergänzend eine optimale Möglichkeit zur Verbreitung von dringlichen Warnhinweisen bieten. Beim Warnen vor gefährlichen ("schlechten") Pillen ist die Visualisierung (Logo, Form, Vorhandensein einer Bruchrille, Konsistenz und Farbe) ein wichtiger Faktor zur schnellen Rezeption der Information durch die Drogengebraucher.

      Massenmedien im Printbereich erreichen (neben dem Fernsehen) die größte Verbreitung. Für die Arbeit vor Ort spielen sie keine vordergründige Rolle. Neben der Nutzung zur Publikation der erwähnten Warnhinweisen können sie aber dazu dienen, allgemeine Hintergrundinformationen zum Drug-Checking-Programm zu verbreiten. Dadurch wäre ein wichtiger Beitrag zur gesamtgesellschaftlichen Auseinandersetzung zu Fragen bezüglich des Konsums illegalisierter Substanzen erfüllt. Regionalzeitungen können ferner dazu genutzt werden, Informationsveranstaltungen und andere Aktionen im Zusammenhang mit dem Programm anzukündigen und Hinweise auf die szenespezifischen Medien zu geben, durch die dann weitere detaillierte Informationen verfügbar gemacht werden.

      Szenemedien sind dadurch gekennzeichnet, daß sie in besonderer Weise Gruppen von Jugendlichen und Jungerwachsenen ansprechen, unter denen der Gebrauch von synthetischen Drogen signifikant höher verbreitet ist als in der Normalbevölkerung, wie zum Beispiel junge Leute, die sich regelmäßig in Bars und Clubs aufhalten oder Besucher von Raves und Parties. Bei diesen Szenemedien handelt sich in Deutschland in erster Linie um Zeitschriften, in denen die Rezension von Tonträgern elektronischer Musik ein wichtiges Element darstellt (z.B. De Bug, Groove, Loop, Mushroom, Spex, etc.) und solche, die sich als regionale Veranstaltungskalender für die Musikszene verstehen (z. B. Flyer, Partysan, etc.). Redakteure dieser Medien sind in der Regel aufgeschlossen und interessiert an Hintergrundinformationen zum Drogengebrauch in der jeweils angesprochenen Szene, so daß man davon ausgehen kann, daß sowohl eine großzügige Vorberichterstattung als auch eine kontinuierliche Zusammenarbeit zur Verbreitung von Warnhinweisen möglich wäre. Formen dieser Art von Kooperation sind bereits existent, zum Beispiel die Warnung vor Atropin-Pillen in der ständigen Rubrik "Böse-Pillen" der DROBS Hannover im german trance guide mushroom. In den Niederlanden existiert dieser Art von Zusammenarbeit seit vielen Jahren.

       

    2. Broschüren

      Mittels spezieller Broschüren wird derzeit von privaten Organisationen wie auch von amtlichen Stellen Aufklärungsarbeit in Sachen Partydrogen geleistet. Die Qualität dieser Broschüren ist jedoch nicht immer den Anforderungen adäquat. So bewertet die Autorin des Info-Buches "Ecstasy, Mushrooms, Speed & Co.", Nadja Wirth, zwei Partydrogen-Broschüren im Vergleich wie folgt: "Den Mitarbeitern von Eve & Rave e.V. Berlin wurden und werden viele politische Stolpersteine in den Weg gelegt, was sich unter anderem im zeitweisen Verbot ihrer Safer-Use-Partydrogen-Broschüre zeigt. Diesem in meinen Augen sehr wertvollen und szenenahen Heft soll zum Vergleich ein Informationsheft über Drogen, herausgegeben vom Staatsministerium für soziales, Gesundheit und Familie, Sachsen, gegenübergestellt werden, das meiner Meinung nach sofort auf den Index für jugendgefährdende Schriften gesetzt werden sollte, wie es für die ‘Partydrogenbroschüre’ gefordert wurde. Im Kapitel über MDMA werden gefährliche Falschinformationen gegeben, die Konsumenten in größte Schwierigkeiten bringen können: ‘Weitere Designer-Drogen mit analoger und ähnlicher Wirkung sind z.B. MDA, PCP (Deckname Engelsstaub) DMT (amer. AMT) und DOM (Deckname STP, speed) . Die Drogen PCP und DOM haben weder analoge noch ähnliche Wirkungen mit MDMA. [...] PCP ist für seine unberechenbare Wirkung berüchtigt: in hohen Dosierungen unter Umständen Realitätsverlust, Aggressivität und Schmerzunempfindlichkeit. Die Einnahme von DOM führt zu sehr starken Halluzinationen, die ungefähr 17 Stunden anhalten. Zudem ist Speed der Straßenname von Amphetamin, nicht von DOM, was ebenfalls zu Verwechslungen führen kann. Mit diesen ‘Informationen’ kann es passieren, daß drogenexperimentierende Jugendliche, die ‘etwas ähnliches’ wie MDMA probieren wollen, zu PCP oder DOM greifen und somit unvorbereitet in lang andauernde angstauslösende ‘Trips’ geschickt werden. Die psychischen und unter anderem auch die körperlichen Folgen sind dabei unkalkulierbar."

      Außer der Tatsache, daß durch Falschinformationen, wie sie in der amtlichen Broschüre aus dem Freistaat Sachsen verbreitet werden, der akuten Gefahr einer schwerwiegenden Schadensmehrung Vorschub geleistet wird, mindern solche abstrusen Ausführungen die Vertrauenswürdigkeit einer solchen Broschüre herausgebenden Institution, in diesem Fall das Staatsministerium für Gesundheit, Soziales und Familie. Anderseits wirbt das gleiche Staatsministerium unisono mit dem Staatsministerium für Kultus in Sachsen für Drug-Tests. In der von diesen beiden Ministerien herausgegebene Broschüre "Partydroge Ecstasy – Wirkung, Risiko, Prävention" heißt es unter dem Titel: "Wer weiß was drin ist?: Bei sogenannten Drug-Tests, die von Suchthilfeeinrichtungen angeboten werden, kann man die Präparate anonym und kostenlos auf ihre Bestandteile prüfen lassen." Sachsen ist hier vorbildlich und bislang das einzige Bundesland, das öffentlich für Drug-Checking wirbt und diesen Service auch anonym und kostenlos anbietet!

      Zur Gestaltung von Informationsbroschüren zum Thema Drogen braucht es nicht nur den guten Willen, sondern vor allem viel Fachkompetenz. Inhaltlich sachlich, klar und fundiert abgefaßte Broschüren in geeignetem Format und Layout genießen bei Jugendlichen eine sehr hohe Akzeptanz, sofern sie gegen Spende oder kostenlos und direkt in der Szene abgegeben werden. So mußten die Fachbroschüren im A6-Format (Westentaschenformat) "Ecstasy und Techno" und "Zauberpilze bei uns" vom Bündnis 90/Die Grünen jeweils kurz nach Erscheinen wegen der großen Nachfrage nachgedruckt werden. Broschüren im A6-Format sind sicherlich ein geeignetes Medium, um Drug-Checking-Resultate in Verbindung mit Safer-Use-Regeln in effizienter Weise dem Zielpublikum zu vermitteln.

       

    3. Internet

      Seit mehr als drei Jahren werden die Ergebnisse der Laboranalysen von Ecstasy-Pillen im deutschsprachigen Raum im Internet veröffentlicht. Ab dem 6. September 1996 waren die aktualisierten Resultate der Analysen, die Eve & Rave e.V. Berlin beim Gerichtsmedizinischen Institut der Humboldt Universität in Auftrag gegeben hatte, bei der Informationszentrale gegen Vergiftungen der Uni Bonn über Internet abrufbar. Wie auf verschiedenen Fachkongressen zu erfahren war, wurde von diesem Service international reger Gebrauch gemacht. Ärzte und Wissenschaftler aus dem In- und Ausland hatten somit die Möglichkeit, genaue Daten über die Zusammensetzung der im Umlauf befindlichen Pillen zu erhalten. Im April 1998 richtete Eve & Rave Schweiz eine Homepage und Mailbox ein. Die Untersuchungsergebnisse der Pillenanalysen, wie auch vielfältige andere Informationen zur Thematik, konnten nun auch in der "Internet-Drogenberatung" von Eve & Rave Schweiz abgefragt werden.

      Das Internet dient auch als Kommunikationsbasis für diverse Netzwerke aus allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens. Diese Netzwerke werden auch zur Verbreitung von aktuellen Warnhinweisen vor unbekömmlichen Ecstasy-Pillen genutzt. So gehen diese Art von Informationen regelmäßig an diverse Netzwerkverteiler, wie zum Beispiel "Sonics – Cybertribe Netzwerk für Rhythmus und Veränderung", dem mehr als zwei Dutzend Szeneorganisationen angeschlossen sind.

      Positive Erfahrungen mit der "Drogenberatung Online" machte zum Beispiel auch der Verein Jugendberatung und Jugendhilfe (JJ) in Frankfurt am Main, der im Oktober 1997 eine virtuelle Drogenberatung im Internet einrichtete . Dieses Projekt wurde ins Leben gerufen, um mit den Konsumentengruppen jenseits der bestehenden Angebote der etablierten Drogenhilfe in Kontakt treten zu können. So besteht im Internet die Chance, durch Vermittlung interessanter Informationen zu den einzelnen psychoaktiven Substanzen, einen anonymen ersten Kontakt mit dieser Konsumentengruppe aufzunehmen.

      Die Nutzung des Internets schafft für die Drogenhilfe neue Kommunikationsstrukturen in der Beratungstätigkeit. Das allgemeine Beratungsangebot wird zeitlich nicht durch festgelegte Öffnungszeiten begrenzt, ist ständig erreichbar und bietet zudem direkte interaktive Kommunikationsmöglichkeiten. Der Chat der "Online Drogenberatung" in Frankfurt ermöglicht zusätzlich die unmittelbare Kommunikation zwischen Interessierten oder Ratsuchenden mit den Drogenberatern per Tastatur in Echtzeit. Alle Teilnehmer können hier anonym miteinander kommunizieren. Der Chat wird jeweils montags bis donnerstags zwischen 15 und 18 Uhr von den Mitarbeitern der Beratungsstelle moderiert. Jede Person, die sich im Chat einlogt, kann den gesamten Gesprächsverlauf verfolgen sowie eigene Beiträge einbringen und Fragen stellen. Wird eine private Beratung gewünscht, können die Kommunikationspartner in einen separaten virtuellen Raum wechseln. Im sogenannten "private room" kann der Gesprächsverlauf nicht von den übrigen Teilnehmern verfolgt werden. Der hohe Anteil von Problemansprachen sowie das erstaunlich seltene Auftreten von störenden Verhalten belegen die Ernsthaftigkeit der Nutzung.

      Die Chat-Protokolle vermitteln sehr deutlich, daß die Konsumenten dieses Angebot der Beratungsmöglichkeit unbefangen nutzen und akzeptieren. Zu 90 Prozent bestand bei den Klienten zuvor kein Kontakt zu einer Einrichtung der Drogenhilfe. Das heißt, daß durch die Internetberatungsstelle eine Zielgruppe erreicht wird, die sich bislang von den etablierten Beratungsstellen nicht angesprochen fühlte.

       

    4. Telephon-Hotline

      Kurz nach Beginn des Drug-Checking-Programms von Eve & Rave e.V. in Berlin im Februar 1995 richtete der Verein eine Telephon-Hotline für Ecstasygebraucher ein. Die "rave-safe-line", ein Service von der Szene für die Szene, löste positive Reaktionen in der Szene aus . Viele Raver nahmen diesen Service in Anspruch, um sich zielgerichtet über die Inhaltsstoffe bestimmter im Umlauf befindlicher Pillen zu informieren. Natürlich sind über diese Hotline auch viele andere Informationen zu Wirkungen, Risiken, etc. abgefragt worden. Nach der durch die Staatsanwaltschaft erzwungenen Unterbrechung des Drug-Checking-Programms in Berlin wurde der Service über die "rave-safe-line" eingestellt.

      Ebenfalls seit Februar 1995 können bei der DROBS in Hannover auch telephonisch Informationen bezüglich Inhaltsstoffe von Ecstasy-Pillen erfragt werden.

      Anders als die beiden oben bezeichneten Hotlines, die als Informationsquelle für Leute aus der Szene eingerichtet wurden, installierte der Therapieladen in Berlin eine "Ecstasy-Infoline" als Informationsquelle für den Therapieladen, das heißt, die besagte Hotline wurde vornehmlich zur Beschaffung von Informationen aus der Szene genutzt und nicht zur Informationsvermittlung an Ratsuchende, wobei natürlich auch bei Bedarf Fragen von anrufenden Personen beantwortet wurden. Die "Ecstasy-Infoline", die im November 1995 eingerichtet wurde und bis Februar 1996 geschaltet war, wurde trotz Verbreitung der Infonummer durch Flyer, Rundfunk und Printmedien nur schwach genutzt. In den drei Monaten konnten 246 teilstandardisierte Fragebögen (zum Drogenkonsum und zu Komplikationen) auf Basis von Gesprächen mit anrufenden Personen ausgefüllt werden. Aufgrund der geringen Teilnahme ist das Ergebnis nicht repräsentativ, aber es war wegweisend für Einrichtungen der etablierten Drogenhilfe, die bislang wenig Informationen zur Thematik hatten. Nur etwa 10 Prozent der Befragten wünschten eine Weitervermittlung in die Beratungsstelle . In der Folge wurden an verschiedenen Orten in Deutschland spezielle Hotlines für Partydrogenkonsumenten eingerichtet, so auch von der Hamburgischen Landesstelle gegen die Suchtgefahren, Büro für Suchtprävention, im Rahmen des "Ecstasy-Projektes".

      Eine Drug-Checking-Hotline sollte rund um die Uhr 24 Stunden täglich an sieben Tagen in der Woche erreichbar sein, damit jederzeit das Erfragen der Testergebnisse möglich ist. Insbesondere kann so bei Bedarf jederzeit vor gefährlichen Pillen gewarnt werden und Notfallärzte können uneingeschränkt Informationen über die Dosierung von im Umlauf befindlichen Pillen abfragen. Des weiteren sollte man über die Hotline Hintergrundinformationen zum Drug-Checking abfragen können. Die Hauptaufgabe einer Drug-Checking-Hotline ist jedoch, den Einsendern von Pillen und anderen Proben auf Grund der Codenummer die Ergebnisse der Analyse zu vermitteln.

      Natürlich ist es auch Aufgabe dieser Hotline, den anrufenden Personen Adressen von Drogenberatungsstellen und Szeneorganisationen mitzuteilen, bei denen sie Proben zur Analytik abgeben können und sich auch entsprechend beraten lassen können. Ebenso muß der Service der Hotline auf die Publikationen im Internet wie auch in den Printmedien bezüglich Drug-Checking informieren können. Auch Termine von Veranstaltungen zum Thema wie beispielsweise Seminare und Workshops über Dosis, Set und Setting oder über pharmakologische Wechselwirkungen beim Drogenmischkonsum oder auch über Erfahrungen zur persönlichen Verarbeitung eigener durch Drogen beeinflußte Erlebnisse.

       

       

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    Menschenwürde in der Drogenpolitik

    "Die Jugendlichen und Erwachsenen beiderlei Geschlechts, die verbotene Drogen nehmen, werden verfolgt und unterdrückt »im Namen der Volksgesundheit« – einem Begriff aus dem Wörterbuch der Unmenschen. Angesichts von Millionen RaucherInnen, die selbstbestimmt ihre Gesundheit ruinieren dürfen, angesichts von Millionen FresserInnen, die mit ihrem Übergewicht und einem zu hohen Cholesterinspiegel ihr Herz- und Kreislaufsystem zugrunde richten dürfen, angesichts der alltäglichen Zerstörung unserer natürlichen Lebensgrundlagen durch Profit und andere Interessen ist die Legitimation staatlicher Drogenpolitik mit dem Rekurs auf die »Volksgesundheit« zynisch. Dies um so mehr, weil diese Politik die Gesundheit und das Leben der KonsumentInnen von illegalisierten Drogen bedroht und oft genug zerstört. Hier wird, wie schon so oft, das Wohlergehen einzelner einem abstrakten und ideologischen Prinzip geopfert. Damit stellt der Staat dieses verdächtige Ideologem der Volksgesundheit über die Menschenwürde und verletzt jeden Tag den obersten Grundsatz unserer Verfassung.

    »Im Namen des Volkes ... « werden an den Gerichten die Urteile gegen Heroin-, Kokain- und Cannabis-KonsumentInnen verkündet, im Namen des Volkes, daß sich in Artikel 1 GG zu »unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten« bekennt »als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt«."

     

    Manfred Kappeler:
    Die Würde des Menschen ist unantastbar! – Aber wer sich berauscht ...
    in:akzept e.V., Buntstift e.V.:
    Menschenwürde in der Drogenpolitik. Ohne Legalisierung geht es nicht, S. 16 f.

 


Fussnoten:

    1. A. Schroers, W. Schneider: Drogengebrauch und Prävention im Partysetting. Eine sozial- ökologische Evaluationsstudie. Forschungsbericht, a.a.O., S.46 f.

    2. Ebd.: S. 163.

    3. Ebd.: S. 163.

    4. Ebd.: S. 164.Vgl. zur Glaubwürdigkeit der Informationsquellen die Evaluation des Präventionsprojekt Mind Zone. Hier rangiert in der Hierarchie der Glaubwürdigkeit die Tagespresse an letzter Stelle auf Platz 12 und Radio/Fernsehen auf Platz 8 der von 12 zur Auswahl angegebenen und zu bewertenden Informationsquellen: J. Künzel; Ch. Kröger; G. Bühringer: Evaluation des Präventionsprojekts MIND ZONE, in: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: Prävention des Ecstasykonsums – Empirische Forschungsergebnisse und Leitlinien; Dokumentation eines Statusseminars der BZgA vom 15. Bis 17. September 1997 in Bad Honnef, a.a.O., S. 152.

    5. Quelle: Ebd. S. 164.

    6. V. Schmidt: Alte Politik gegen neue Drogen? Deutungsmuster in der drogenpolitische Debatte – die Beispiele Cannabis und Ecstasy. Eine Inhaltsanalyse der bundesdeutschen Tages- und Wochenpresse 1967-1972 und 1992-1997, wissenschaftliche Hausarbeit zur Erlangung des akademischen Grades einer Magistra Artium der Universität Hamburg, Hamburg 1998, S. 96. Veröffentlicht unter Verena Schnidt: "Alte" Politik gegen "neue" Drogen? Cannabis in den 60ern/70ern und Ecstasy in den 90ern: Zwei bundesdeutsche "Jugenddrogen" – Debatten im Vergleich, herausgegeben von INDRO e.V., Berlin 1998.

    7. AFP: Neue Designer-Droge in deutscher Techno-Szene aufgetaucht – Zahl der Drogentoten drastisch gestiegen. Agenturmeldung vom 20.06.1998. DPA: Mehr Drogentote – Drogenbeauftragter warnt vor "Liquid Exstasy". Agenturmeldung vom 21.06.1998. AP: Bundesregierung warnt vor neuer Designerdroge. Agenturmeldung vom 21.06.1998.

    8. Somsanit® ist ein eingetragenes Warenzeichen der Dr. Franz Köhler Chemie GmbH. Anwendungsgebiete des intravenösen Narkotikums: Kaiserschnittentbindungen und Geburtsanästhesie, Unfallchirurgie und Risikofälle aller Art, langandauernde Operationen, Patienten mit Leberschäden, Herzkathetisierung, Neurochirurgie und Kinderchirurgie.

    9. A. Spilker: Lintner tritt den Rückzug an. Vermeintliche Superdroge "Liquid Ecstasy" existiert nur in der Phantasie, in: Kölner Stadtanzeiger vom 23. Juni 1998.

    10. o.A.: Neue Party-Droge in Berlin aufgetaucht. Literweise "Liquid Ecstasy" gefunden, in: Der Tagesspiegel vom 2. November 1999.

    11. o.A.: Vorsicht, flüssiges Ecstasy in Berlins Szene aufgetaucht. LKA-Fahnder hoben Drogenlabor aus – als harmlose Hustentropfen getarnt, in: BZ vom 2. November 1999, S. 16; Vgl.: o.A.: Todesdroge Ecstasy Liquid in Techno-Szene entdeckt, in: Berliner Kurier vom 2. November 1999; Vgl.: E. Pallenbach: Der Horrortrip aus der Plastikflasche. Wirkungen und Gefahren der neuen Partydroge "Liquid Ecstasy", in: Deutsche Apotheker Zeitung Nr. 43 vom 28. Oktober 1999, S. 58-63.

    12. V. Schmidt: Alte Politik gegen neue Drogen? Deutungsmuster in der drogenpolitische Debatte – die Beispiele Cannabis und Ecstasy. Eine Inhaltsanalyse der bundesdeutschen Tages- und Wochenpresse 1967-1972 und 1992-1997, wissenschaftliche Hausarbeit zur Erlangung des akademischen Grades einer Magistra Artium der Universität Hamburg, a.a.O., S. 99 ff.

    13. J. Wilhelm: Medien-Resonanz-Analyse: Berichterstattung zu Ecstasy in der Jugendpresse und überregionalen Tagespresse unter quantitativen und qualitativen Aspekten, in: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: Prävention des Ecstasykonsums – Empirische Forschungsergebnisse und Leitlinien; Dokumentation eines Statusseminars der BZgA vom 15. bis 17. September 1997 in Bad Honnef, a.a.O., S 139.

    14. H. Ahrens: safer-use-info zu: ecstasy, speed, kokain, lsd; herausgegeben von Eve & Rave e.V. Berlin, Berlin 1994, 1995, und: Eve & Rave (Hg.), H. Ahrens, K. Fischer, T. Harrach, J. Kunkel: Partydrogen 97. safer-use zu: ecstasy, speed, kokain, lsd und zauberpilzen, Berlin 1997.

    15. Freistaat Sachsen, Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Familie: Drogen, was ist drin, was ist dran und was ist dann?, Dresden 1993, 1995, 1996, 1998.

    16. Ebd.: S. 25.

    17. N. Wirth: Ecstasy, Mushrooms, Speed & Co. Das Info-Buch, Düsseldorf 1997, S. 229 f.

    18. Freistaat Sachsen, Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Familie / Staatsministerium für Kultus: Partydroge Ecstasy – Wirkung, Risiko, Prävention, Dresden 1998, S. 5.

    19. Bündnis 90/Die Grünen (Hg.): Ecstasy und Techno. Informationen zur Wirkung, den gesundheitlichen Risiken und den juristischen Folgen des Ecstasykonsums sowie Forderungen zur Verbesserung der Situation für User von Partydrogen, Berlin und Bonn 1996, 1997, 1998.

    20. Bündnis 90/Die Grünen (Hg.): Zauberpilze bei uns. Informationen zu Wirkung, gesundheitlichen Risiken, (historischem) Gebrauch, der rechtlichen Seite halluzinogener Pilze sowie Forderungen zur Neubewertung des Umgangs mit diesen Pilzen und anderen Drogen, Berlin und Bonn 1997, 1998.

    21. http:/www.meb.uni-bonn.de/giftzentrale

    22. H. Cousto: Drug-Checking. Qualitative und quantitative Kontrolle von Ecstasy und anderen Substanzen, zweite überarbeitete und aktualisierte Auflage, a.a.O., S. 136 f.

    23. H. Cousto: Eve & Rave. Vereinskonzept und Tätigkeitsbericht Berlin, Kassel, Köln, Münster, Schweiz, a.a.O., S. 23.

    24. http://www.drogenberatung-jj.de

    25. Als chat bezeichnet man einen virtuellen Konferenzraum im world wite web, indem es möglich ist, gleichzeitig mit mehreren Personen online zu kommunizieren

    26. S. Borse: Drogenberatung Online, in: BINAD-INFO Nr. 14, Münster 1999, S. 71 -76. Zu erreichen ist die "Drogenberatung Online" unter http://www.drogenberatung-jj.de. E-Mail: drogenberatung-jj@drogenberatung-jj.de. Die Drogenberatung Online ist bei der Fachstelle für synthetische Drogen der "Jugend- und Drogenberatung Am Marienplatz" in Frankfurt am Main angesiedelt. Im Zeitraum vom 10.10.97 bis 30.09.98 erhielt die Internetberatungsstelle insgesamt 614 E-Mail-Anfragen, 300 Anfragen von Konsumenten, 108 Anfragen von Angehörigen und 206 Anfragen von Multiplikatoren aus den Bereichen der Jugend- und Drogenhilfe, dem Gesundheitswesen sowie von Lehrern.

    27. P. Hohnhaus: Eve & Rave, in: Daily Flyer vom 21. April 1995, S. 6. (Daily Flyer war eine Sonderausgabe des Berliner Flyer und erschien während der Chromapark-Ausstellung im E-Werk im April 1995 täglich).

    28. L. Grube: Die Präventionsarbeit der DROBS Hannover, in: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen (Hg.): JedeR mag jedeN. XTC – eine Droge im Widerstreit. Dokumentation der Anhörung vom 18. März 1996 in Bonn, Bonn 1996, S. 34.

    29. H.P. Tossmann: Ecstasy – Konsummuster, Konsumkontexte und Komplikationen. Ergebnisse der Ecstasy-Infoline, in: Deutsche Hauptstelle gegen die Suchtgefahren (Hg.): DHS-Informationen 1/96, S. 34.


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