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Schweizer Rechtsgutachten (BAG)

Juristisches Gutachten für das Bundesamt für Gesundheit zu Rechtsfragen eines Ecstasy-Monitorings von Dr. Hansjörg Seiler im Auftrag des Bundesamts für Gesundheit (BAG)


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  1. Ausgangslage und Fragestellung

Der Konsum von Ecstasy-Tabletten birgt Gesundheitsrisiken, die je nach Beschaffenheit der Droge unterschiedlich sind. Das Bundesamt für Gesundheit prüft die rechtlichen Rahmenbedingungen für ein Monitoring von Ecstasy-Tabletten mit folgenden Zielsetzungen:

  • Verschaffung eines Überblicks über die Beschaffenheit der Ecstasy-Tabletten, die auf dem Markt vorhanden sind, um sich ein Bild über die Gefährdungssituation und die kurz- und langfristigen Auswirkungen machen zu können.

  • Die potentiellen Konsumenten sollen aufgrund der Ergebnisse dieser Beurteilung informiert werden:

    • über die Risiken von Ecstasy (der jeweils marktgängigen Tabletten und von Ecstasy generell)

    • über risikominimierende Einnahmearten.

In diesem Zusammenhang hat das Bundesamt für Gesundheit dem Unterzeichneten folgende Rechtsfragen gestellt:

  1. Ist es einer privaten oder öffentlichen Beratungsstelle gestattet, vor Ort Ecstasy-Tabletten zu Untersuchungszwecken einzusammeln und die potentiellen Konsumenten über die Zusammensetzung und die Gesundheitsrisiken der einzelnen Arten zu informieren und auf risikomindernde Einnahmeregeln hinzuweisen?

  2. Kann und darf der Bund aufgrund des Betäubungsmittelgesetzes die Kantone oder private Beratungsstellen beauftragen, ein koordiniertes Ecstasy-Monitoring durchzuführen?


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