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Schweizer Rechtsgutachten (ZAGJP)

Gutachten zu strafrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit den Ecstasy-Testings von Prof. Dr. Peter Albrecht im Auftrag der Zürcher Arbeitsgemeinschaft für Jugendprobleme (ZAGJP)


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  1. Fragestellungen

     

    1. Kann eine private Organisation Ecstasy bei einem Labor/Institut in qualitativer wie quantitativer Hinsicht prüfen lassen, mit den Ergebnissen eine Vergleichsliste erstellen und die Information mündlich an KonsumentInnen weitergeben?

    2. Macht es einen Unterschied, wenn man das individuelle Testergebnis schriftlich abgibt?

    3. Ist es ausreichend, die KonsumentInnen von Ecstasy anhand der Mitteilung des Testergebnisses darauf aufmerksam zu machen, daß kein Drogengebrauch risikolos ist, egal wie zufriedenstellend das Testergebnis für den/die KonsumentIn ausgefallen ist, um eine strafrechtliche Haftung auszuschließen? Oder ist eine ausführliche Drogenberatung erforderlich?

    4. Ist ein Testing vor Ort (Rave-Präsenz) mit einer breit abgestützten Vergleichsliste zulässig?

    5. Ist es zulässig, eine Vergleichsliste an KonsumentInnen oder andere Personen abzugeben?

Das vorliegende Gutachten behandelt die hier gestellten Fragen ausschließlich unter dem strafrechtlichen Aspekt.


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