Drogenpolitische Szenarien
Subkommission Drogenfragen der Eidgenössischen Betäubungsmittelkommission
1. Einleitung
1.1 Ausgangslage und Auftrag
Die Subkommission Drogenfragen der Eidgenössischen Betäubungsmittelkommission erachtet
es als ihre Aufgabe, neben der Erarbeitung von Stellungnahmen und Antworten auf konkrete Fragen auch grundsätzlichere
Aspekte der Drogenpolitik zu behandeln. Auf diesem Hintergrund entstanden unter anderem der Drogenbericht März
1983 und der Bericht »Aspekte der Drogensituation und Drogenpolitik in der Schweiz« vom Juni
1989. Im Laufe des Jahres 1992 wurden nach Beginn der neuen Amtsperiode Überlegungen angestellt, ob und in
weicher Weise ein neuer Bericht in Angriff zu nehmen sei, welcher der sich schnell ändernden Drogensituation
gerecht würde.
Am 21. April 1993 hiess der Bundesrat ein Postulat vom 18. Dezember 1992 »Szenarien
bei Aufgabe der Drogenprohibition« mit folgendem Wortlaut gut:
»Der Bundesrat wird eingeladen, Szenarien einer Drogenpolitik ohne Prohibition erarbeiten
zu lassen. Diese sollen alle Risiken und insbesondere einen Vergleich mit der bisherigen durch Kriminalisierung
geprägten Drogenpolitik mit einbeziehen«.
Die Subkommission beantragte daraufhin im Mai 1993 dem Direktor des Bundesamtes für Gesundheitswesen,
als Grundlage für die Beantwortung des Postulats einen Bericht zu erarbeiten. Dieser sollte nicht nur auf
die Fragen des Postulats eingehen, sondern ein ganzes Spektrum von Szenarien unter Einschluss von Prohibitionsmodellen
skizzieren und mit Empfehlungen der Kommission für eine zukünftige schweizerische Drogenpolitik verbunden
werden. Dieser Auftrag wurde der Subkommission Drogenfragen erteilt.
1.2 Arbeitsweise
Im Vorfeld der Arbeiten beschaffte sich die Kommission mit Hilfe der nachfolgend aufgeführten
Hearings und Expertenaufträgen die notwendigen fachlichen Grundlagen:
Am 24. September 1993 fand ein Hearing mit Vertreterinnen und Vertretern der beiden Initiativen »Jugend
ohne Drogen« (Frau Dr. Franziska Haller, Herr Dr. Ernst Aeschbach, Herr Dr. Francis Thevoz) und
»Droleg« (Herr François Reusser, Herr Beat Kraushaar, Herr Dr. David Winizki) sowie
der Standesinitiative des Kantons Solothurn (Frau Kathrin Jost) statt;
Am 14. Oktober 1993 erfolgte ein Hearing mit den Herren Prof. Marc Pieth (Institut für Rechtswissenschaft
der Universität Basel) sowie dem Ökonomen Dr. Danilo Bernasconi;
Am 1. Dezember 1993 wurde Herr Dr. Sandro Cattacin, Politologe am Departement de science
politique der Universität Genf mit der Erarbeitung einer deskriptivvergleichenden Analyse verschiedener
bestehender drogenpolitischer Modelle beauftragt. Diese Studie wurde als Grundlage für die fachliche Erarbeitung
der Szenarien benützt. Sie bildet aber nicht Teil des vorliegenden Berichts und wurde gesondert publiziert
.
Eine Zusammenfassung der Studie (nachfolgend als »Bericht Cattacin« bezeichnet) sowie die
Schlussfolgerungen finden sich in Kapitel 2.2.
Am 26. August 1994 wurden unter der Leitung von Herrn Prof. Dr. Hans Ruh vom Institut für
Sozialethik der Universität Zürich Fragen rund um Werte und Normen als Grundorientierung bei der
Wahl von drogenpolitischen Modellen behandelt .
Die Erarbeitung eines Rasters für drogenpolitische Szenarien wurde im September 1993
Herrn Dr. rer. pol. Gerhard Kocher in Auftrag gegeben.
Die ökonomische Bewertung der Szenarien erfolgte im Juli 1995 durch zwei Betriebsökonomen
HWV (Johannes Felchlin und Egon Müller, Solothurn). Diese Bewertung findet sich als Anhang zum Bericht.
Bei der Wahl der verschiedenen Szenarien orientierte sich die Kommission einerseits an den drei Grundmodellen,
die aus dem »Bericht Cattacin« hervorgehen sowie an den Initiativen »Jugend ohne Drogen«
und »Droleg«. Ergänzend wurde je ein Extremszenario in Richtung Repression sowie in
Richtung völlige Deregulierung beigefügt.
1.3 Aufbau des Berichts
Der Bericht ist im wesentlichen in vier Teile gegliedert:
In Kapitel 2 werden bestehende drogenpolitische Modelle zusammengefasst dargestellt.
Sie stützen sich auf die Resultate des sog. Berichts Cattacin .
In Kapitel 3 finden sich sieben mögliche Szenarien staatlicher Drogenpolitik. Sie
umfassen das ganze Spektrum von extremer Repression bis zur völligen Deregulierung.
In Kapitel 4 wird die Anwendbarkeit der Szenarien auf schweizerische Verhältnisse diskutiert.
Kapitel 5 enthält die Empfehlungen der Subkommission für eine kurzfristig
wie auch für eine längerfristig zu verwirklichende Drogenpolitik in der Schweiz.
Auf eine Darstellung der Drogensituation in der Schweiz wurde bewusst verzichtet. Für diesen
Aspekt, der natürlich bei der Formulierung von Empfehlungen nicht ausser acht gelassen werden darf, wird
auf den gleichzeitig entstandenen Bericht der Expertenkommission für die Revision des Betäubungsmittelgesetzes
vom 3. Oktober 1951 an die Vorsteherin des Eidgenössischen Departementes des Innern (Februar 1996) verwiesen.
Fußnoten:
- Cattacin Sandro, Lucas Barbara, Vetter Sandra: Modeles de politique en matiere de Drogue; Paris,
Edition L'Harmattan, Logiques Politiques, 1996
.
- Ein entsprechendes Positionspapier der Subkommission zu ethischen Fragen ist in
Vorbereitung und kann später beim BAG bestellt werden
.
- wie bei 1
.
|