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Pillenwarnung - Update vom 18. Januar 2009Ecstasy-Falsifikate mit 4-FA und m-CPP im Umlauf!Pillenwarnung per E-Mail von Alexander Bücheli (Streetwork Zürich) vom 16. Januar 2009
Derzeit sind Ecstasy-Falsifikate
Vorsicht, diese Pillen enthalten 4-FA und kein MDMA
4-Fluoramphetamin (4-FA)4-Fluoramphetamin oder para-Fluoramphetamin (kurz 4-FA oder PFA, seltener 4-Fluor-α-methylphenethylamin, 4-FMP) wirkt stimulierend auf das zentrale Nervensystem. Es ist pharmakologisch verwandt mit seiner Stammverbindung, dem Amphetamin. Die Wirkung von 4-FA liegt qualitativ zwischen Amphetamin und MDMA. Nutzer dieser Substanz berichten, man habe klare Gedanken, reflektiere viel und bekomme manchmal einen starken Rededrang (Laberflash). Der Dosierungsbereich (therapeutische Breite) ist sehr breit. Bereits in geringer Dosierung (10 mg bis 30 mg) ist die zentrale Wirkung deutlich wahrnehmbar. Die Steigerung der Effekte verhält sich annähernd linear zur Dosis. Die übliche Dosierung für einen erwachsenen gesunden Menschen liegt bei 120 mg. Die Wirkung setzt nach einer knappen Stunde ein und entfaltet sich voll innerhalb der nächsten Stunde und dauert dann etwa sechs bis sieben Stunden. In den aktuellen Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) ist 4-FA nicht aufgeführt. Auch stellt es wohl kein direktes Analog (Ester, Ether und Molekülverbindungen) eines Betäubungsmittels im Sinne der Anlage I BtMG dar. Besitz der Substanz ist somit in den Bundesrepublik Deutschland legal.
Vorsicht, diese Pille enthält m-CPP und kein MDMA
Meta-Chlorphenylpiperazin (m-CPP)Meta-Chlorphenylpiperazin [1-(3-Chlorphenyl)piperazin] ist ein Piperazinderivat, das allgemein und vornehmlich nur unter dem Namen m-CPP respektive mCPP bekannt ist. Das »m« steht für »meta« und bezeichnet die Position des Chloratoms (an Position drei) am Phenylring und »CPP« steht für Chlor-phenyl-piperazin. Weitere Bezeichnungen für m-CPP sind 3-CPP respektive 3CPP. Der Konsum von m-CPP kann leicht zu Depressionen, Angstzustände, psychomotorischer Unruhe sowie zur Störung der Sexualfunktionen führen. Gebraucher dieser Substanz verspüren neben der eher schwach ausgeprägten wahrnehmungsverändernden Wirkung der Substanz (Glücksgefühle und optische Veränderungen) vor allem Kopfschmerzen und fühlen sich müde und deprimiert und leiden nicht selten mehrere Tage an einer lang andauernden Niedergeschlagenheit. Es wird auch von Nervosität und Schweratmigkeit berichtet und den Konsumenten wird oft übel und sie müssen nicht selten erbrechen. Häufig überwiegen jeweils die negativen und unangenehmen Nebenwirkungen im Vergleich zu den erwünschten Wirkungen, die nur bedingt und schwach zu verspüren sind. Nach dem Konsum von m-CPP kann sich der Urin in eine rostbraune bis rötliche Farbe verfärben. Diese Verfärbung verschwindet wieder nach zwei bis drei Tagen. Wer also solche Pillen konsumiert hat, muß nicht gleich in Panik verfallen, wenn sein (ihr) Urin auf einmal nicht mehr die übliche Farbe haben sollte. Dauert die Verfärbung jedoch länger als drei Tage an, dann ist es ratsam, einen Arzt aufzusuchen. Die Substanz m-CPP wurde in der Bundesrepublik Deutschland mit der 20. Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung (20. BtMÄndV) vom 14. Februar 2007 mit Wirkung ab dem 1. März 2007 in Anlage II zu § 1 BtMG (verkehrsfähige, aber nicht verschreibungsfähige Betäubungsmittel) aufgenommen. Die Substanz m-CPP unterliegt somit seit März 2007 den betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften.
Weitere Pillen mit den Wirkstoffen 4-FA und m-CPP Pillenwarnung vom 19. Dezember 2008
20 Jahre Pill-Testing / Drug-Checking in Zürich
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