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Drug-Checking -
sinnvolles Instrumentarium der Drogenhilfe?

Dipl.-Arbeit für die Prüfung zum Erwerb des Akademischen Grades Dipl.-Sozialarbeiter/- Sozialpädagoge
eingereicht von Axel Mähler


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»Niemand kann irgend etwas so sagen »wie es ist«. Zunächst einmal ist es gar nichts, bevor jemand ihm einen Namen gegeben hat. Zweitens gibt die Art, in der »es« seinen Namen erhält, nicht zu erkennen, wie es ist, sondern wie es der Namensgeber sehen will oder zu sehen fähig ist. Und drittens wird die Benennung zur Wirklichkeit all jener, die den Namen akzeptieren. Unsere Wirklichkeit muß das aber keineswegs sein. [...]
Will sagen, daß wir nicht verpflichtet sind, die Etiketten zu akzeptieren, die andere aufgeklebt haben. Gedanken wie derjenige, daß Menschen Bedeutungen mittels der von ihnen verwendeten Bezeichnungen herstellen und es uns freisteht, die von ihnen verliehenen Namen abzulehnen - gleichgültig ob in der Politik, in der Wirtschaft oder in der Religion -, sind zentraler Bestandteil sprachlicher Bildung und Erziehung; sie sind auch die wichtigste Verteidigungswaffe gegen eine Kultur, deren größte Industrie die Propaganda ist

Neil Postman

 

 

7.   Drug-Checking - Verharmlosung
    abhängigkeitserzeugender Substanzen?

      Zur Kritik an der pharmakozentrischen Interpretation von Drogenabhängigkeit



7. 1   Zu den Widersprüchlichkeiten der pharmakozentrischen Inter-
      pretation von Sucht und Drogenabhängigkeit seitens der WHO

In der Mitte des 20. Jahrhunderts bezeichnete der Begriff »Sucht« eine einzige und ganz spezielle Krankheit, nämlich die Hörigkeit gegenüber Rausch- und Betäubungsmitteln. Entsprechend definierte die Weltgesundheitsorganisation (WHO) im Jahr 1950 den Begriff »Sucht« als einen »Zustand periodischer oder chronischer Intoxikation, der für das Individuum und für die Gesellschaft schädlich ist und hervorgerufen wird durch den wiederholten Gebrauch einer natürlichen oder synthetischen Droge. [Hervorh., d. Verf.] «

Zum damaligen Zeitpunkt galt die Hauptsorge den Opiaten, weshalb man den Begriff »Sucht« sehr stark mit dem Vorliegen einer körperlichen Abhängigkeit assoziierte. Sucht wurde aus damaliger Sicht also hervorgerufen durch den (wiederholten) Gebrauch einer Droge, die aufgrund ihrer pharmakologischen Eigenschaften in der Lage ist, eine körperliche Abhängigkeit hervorzurufen, wie man es z.B. bei den Opiaten beobachten konnte. Es handelt sich hier um die sog. »pharmakozentrische Interpretation« der Drogenabhängigkeit.

Im Laufe der Zeit wurden jedoch die Widersprüche einer einseitig pharmakozentrischen Sichtweise der Sucht immer augenscheinlicher. So wurde anhand vieler Fälle deutlich, daß Substanzen, die angeblich zu körperlicher Abhängigkeit und damit zur »Sucht« führen mußten, dies in der Praxis keineswegs immer taten, während andere Stoffe, bei denen die Gefahr körperlicher Abhängigkeit nicht in ausgeprägterer Form gegeben ist (z.B. Cannabis, Kokain), eine extreme Hörigkeit hervorrufen konnten. Die bisherige Definition des Begriffs »Sucht«, die eng mit der rein körperlichen Abhängigkeit verbunden war, verlor damit an Plausibilität. Aus diesem Grund entschloß sich die WHO 1964 zu dem radikalen Schritt, auf den Suchtbegriff völlig zu verzichten. Stattdessen, so ihre Empfehlung, sollte man künftig nur noch von physischer (körperlicher) und psychischer (seelischer) (Drogen-)Abhängigkeit sprechen. Bestehen blieb jedoch trotzdem die pharmakozentrische Interpretation des nun als »Drogenabhängigkeit« bezeichneten Phänomens. Egal ob physische und/oder psychisiche Abhängigkeit, in jedem Fall wurde die Droge pauschal als »Verursacher« angesehen, wie die WHO-Definition der Drogenabhängigkeit von 1964 deutlich macht: Drogenabhängigkeit wurde dort definiert als »ein Zustand, der sich aus der wiederholten Einnahme einer Droge ergibt, wobei die Einnahme periodisch oder kontinuierlich erfolgen kann. Ihre Charakteristika variieren in Abhängigkeit von der benutzten Droge... [Hervorh., d. Verf.] «. Neben den klassischen Substanzen vom Typ Morphin, Kokain und Cannabis zählte man zu den »Abhängigkeit erzeugenden« Drogen nun zusätzlich diejenigen Substanzen vom Typ der Barbiturate und der Amphetamine. Später erweiterte man diese Liste der Abhängigkeitstypen schließlich um den Khat-Typus und den Halluzinogen-Typus. Es waren hiermit jedoch die klassifikatorischen und terminologischen Probleme bei weitem nicht ausgeräumt:

»Warum, so wurde gefragt, wird für die mehr oder minder auf den Jemen beschränkte Khat-Pflanze eine eigene Abhängigkeitskategorie gebildet und warum bedarf es für die beiden Halluzinogene Cannabis und LSD gleich zweier Klassen von Abhängigkeit, während andererseits die Droge Nikotin völlig vergessen wird ...? Von seiten der WHO oder der Autoren dieser Typologie wurden die Kriterien für dieses Vorgehen nie offengelegt


Als weitaus problematischer wurde jedoch die Tatsache angesehen, daß für die Autoren des neuen Abhängigkeitskonzepts der »wiederholte Konsum« automatisch gleichbedeutend mit der (psychischen) Abhängigkeit zu sein schien - ein Ausdruck der weiterhin bestehenden, einseitig pharmakozentrischen Interpretation von Drogenabhängigkeit, die den selbstgesteuerten Menschen ausklammert. Schenk kommentierte dies Mitte der 70er Jahre so:

»Eine solche implizite Gleichsetzung entspricht nicht den Erkenntnissen der modernen Forschung. Der Begriff der Drogenabhängigkeit setzt somit einen Rahmen, der dem Thema nicht gerecht wird. Es geht nicht nur darum, den Grad der Drogenabhängigkeit zu bestimmen, sondern auch, ob überhaupt von einer Drogenabhängigkeit gesprochen werden müsse


Von einer solchen Kritik unbeeindruckt, bleibt die WHO jedoch bis heute bei der undifferenzierten Annahme, Drogenabhängigkeit werde durch den Konsum psychoaktiver Substanzen sozusagen »hervorgerufen«. Dieser Eindruck entsteht zumindest, wenn man einen Blick in das ICD-10 Kapitel V (Internationale Klassifikation psychischer Störungen) der WHO wirft. Dort trägt die diagnostische Kategorie F1 den vielsagenden Titel »Psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen [Hervorh. d. Verf.] «

Auch die folgende Einleitung zu dieser diagnostischen Kategorie ist unmißverständlich. Dort heißt es: »Dieser Abschnitt enthält ein breites Spektrum von Störungen, [...] die [...] alle auf dem Gebrauch einer oder mehrerer psychotroper Substanzen beruhen. Die verursachende Substanz wird durch die zweite bzw. dritte Stelle [...] gekennzeichnet [Hervorh. der Verf.] «

Selbstverständlich gehört dann auch das gefürchtete »Abhängigkeitssyndrom« (F1x.2) zu jenen »Störungen« die von bestimmten psychoaktiven Substanzen hervorgerufen werden, wobei immerhin anerkannt werden muß, daß auch Alkohol (F10.2) und Tabak (F17.2) zu diesen Substanzen gezählt werden. Die Frage jedoch, warum die WHO trotz der offensichtlichen Ungereimtheiten und Widersprüche der pharmakozentrischen Interpretation von Drogenabhängigkeit weiterhin nicht um eine genauere Differenzierung bemüht ist, dürfte genug Stoff für eine eigene Diplomarbeit hergeben und kann hier leider nicht weiter erörtert werden.

 

 

7. 2   Zum veränderten Suchtverständnis innerhalb der Drogenhilfe

Innerhalb der Drogenhilfe hat sich das Verständnis der Entstehung, des Verlaufs und der Beendigung von Sucht in den letzten 10-15 Jahren verändert. Hierzu haben die folgenden Beobachtungen beigetragen:

Immer wieder gibt es Fälle von »Spontan- und Selbstheiler«, die ohne professionelle Hilfe abstinent werden. Ja es gibt sogar Stimmen die geltend machen, daß die meisten sogenannten »Abhängigen« ihren süchtigen Konsum irgendwann von selbst einstellen oder zu einem kontrollierten Konsummuster überwechseln. Als Gründe für dieses Herauswachsen aus der Sucht (maturing out) werden meist identitätsstiftende Veränderungen im Leben der Abhängigen angesehen, die außerhalb ihrer »Junkie-Identität« liegen (z.B. werdende Mutterschaft) .

Kontrollierte Drogengebrauchsmuster, selbst bei sogenannten »harten« Drogen wie Heroin sind nicht ungewöhnlich. »Vor allem die beiden amerikanischen Forscher Zinberg und Harding haben nachgewiesen, daß ein großer Teil der Heroinkonsumenten nicht abhängig wird, sondern vielmehr über Jahre einen kontrollierten, nichtabhängigen und von Regel- und Erfahrungswissen geleiteten Konsum betreibt

Der Dauergebrauch von Opiaten (und anderen illegalisierten Drogen) zieht unter günstigen Bedingungen keine irreversiblen körperlichen und psychischen Schädigungen nach sich.

Mit diesen Erkenntnissen ließ sich jedoch der Mythos von der generellen Unbeherrschbarkeit und zerstörerischen Potenz bestimmter Substanzen, die deshalb verboten werden müssen, nicht mehr aufrechterhalten. Die Existenz von kontrolliertem Konsum und »maturing out«, auch im Falle der wohl am meisten gefürchteten Droge Heroin, widerlegt die weitverbreitete Annahme, daß der Konsum illegalisierter Drogen zwangsläufig in die Abhängigkeit führt. Der Konsum illegalisierter Drogen ist keineswegs eine Einbahnstraße, die zwangsläufig in gesundheitliches Elend, soziale Isolation und zur psychischen Katastrophe führen muß .

 

 

7. 3   Zum Verständnis von Drogenabhängigkeit und Sucht
       aus Sicht der Psychoanalyse

Auch die Erkenntnisse der Psychoanalyse bestätigen die Annahme, daß die Droge selbst als Ursache von Drogenabhängigkeit eine äußerst untergeordnete Rolle spielt. Aus Sicht der Psychoanalyse muß unterschieden werden »... zwischen experimentellem und gelegentlichem Drogenkonsum einerseits und intensivem und zwanghaftem Konsum andererseits. Die erste Gruppe wirft selten Probleme auf - Ausnahmen gibt es, wenn schlechter Stoff oder versehentlich eine Überdosis eingenommen werden - aber sie stellt die Mehrheit des sogenannten Drogenproblems dar. [...] Nur jene relativ wenigen werden vom gelegentlichen Ausprobieren süchtig, die dafür eine Reihe ganz bestimmter Prädispositionen mitbringen. [...] Wenn wir beide Gruppen einander gleichsetzen - und sowohl das öffentliche Vorurteil wie auch unser Rechtssystem verfährt so -, ist das vergleichbar damit, jeglicher Erhöhung der Körpertemperatur bei jedem Menschen mit Antibiotika und Quarantäne zu begegnen. Ein aus dieser Haltung resultierender Mythos ist der weit verbreitete Glaube, daß »einmal Heroin, immer Heroin« bedeutet, daß also eine einmalige oder gelegentliche Einnahme süchtig mache. Tatsächlich jedoch gibt es viele, die Heroin nur selten oder bei bestimmten Gelegenheiten oder episodisch einnehmen

Man kann den Drogen nicht die Verantwortung für das Entstehen von Abhängigkeit zuschieben. Der zwanghaft drogenkonsumierende Mensch wird nicht von außen angesteckt, sondern er greift aktiv, aus inneren seelischen Motiven bzw. Konflikten heraus, nach der Droge. Nicht die Existenz, die Verfügbarkeit oder der gelegentliche Konsum einer Droge, sondern der zwanghafte Impuls sie einzunehmen, macht aus einem bestimmten Individuum einen Süchtigen. Dieser zwanghafte Impuls entsteht jedoch aus einer zugrundeliegenden Psychopathologie bzw. einer emotionalen Notlage heraus, wobei die Droge im Sinne eines Selbstheilungsversuchs eingesetzt wird . »Drogen sind nicht das Problem. Sogar Drogenmißbrauch ist nicht wirklich der Kern, sondern nur das Symptom, das genau das verbirgt, was es angeblich zeigt .« Diese Einschätzung gilt für Alkohol genauso wie z.B. für Heroin oder andere illegalisierte Substanzen. Der Begriff der Drogenabhängigkeit leistet daher einer falschen Vorstellung Vorschub, nämlich daß die Droge selbst die Abhängigkeit erzwinge. Nicht jedoch die Droge hat die Eigenschaft, psychisch abhängig zu machen, sondern dies ist eine mögliche Reaktion des Individuums auf die unmittelbare Wirkung der Droge hin, die spezifisch für dieses Individuum ist .

»Wenn wir einerseits die Behandlungserfahrungen und andererseits die Beobachtungen von medizinisch und psychiatrisch induzierten Süchten [...] genau studieren, müssen wir zugeben, daß dem Faktor physischer Abhängigkeit im großen und ganzen nur geringe Bedeutung zukommt: »Bereitschaft ist alles«

 

 

7. 4   Sucht und Drogenabhängigkeit aus der Sicht eines
       Diplom-Psychologen

Auch aus der Sicht des Diplom-Psychologen Daniel Kraus kann der Konsum von illegalisierten Drogen nicht generell als problematisch angesehen werden, was er mit Hilfe der Darstellung zweier psychologischer Blickwinkel zu untermauern versucht. Zum einen sieht er - Freud folgend - den Menschen im Spannungsfeld zwischen Lustprinzip und Anforderungen der Realität: »Ursprünglich auf unmittelbare Trieb- und Bedürfnisbefriedigung ausgerichtet und angewiesen, müsse der Mensch im Verlauf seiner Entwicklung erhebliche Frustrationen ertragen. Der Gebrauch von Rauschmitteln sei in diesem Zusammenhang eine legitime Entschädigung für den dauerhaft zu leistenden Triebverzicht. Durch seine kompensatorische Funktion bewirke der Drogenrausch somit in gewisser Hinsicht [sogar] eine gesellschaftliche Stabilisierung .« Zum anderen weist Kraus auf verschiedene Autoren hin, welche die Lust auf Rausch und Ekstase als ein gesunder Neugier entspringendes, primäres Bedürfnis des Menschen ansehen. So schreibt z.B. Deneke: »Die unbestimmt erahnten sensorisch-affektiven Erfahrungsmöglichkeiten sollen exzessiv ausgeschöpft werden. Die Aktivitäten [...] tendieren dahin, interne Kontrollen und Hemmungen zu transzendieren ... «

Beide Blickwinkel sehen im Konsum auch der illegalisierten Drogen zunächst ein universales, unproblematisches Bedürfnis des Menschen. Die Gefahr, daß der Drogengebrauch zum Problem wird, so Kraus, wächst parallel zu dem Grad der Ausschließlichkeit, mit der man die Bewältigung psychischer Probleme durch ihn versucht. Aus psychologischer Sicht sind es also psychische Prädispositionen, die im Hinblick auf Suchtentwicklung oder das Zustandekommen gesundheitsschädigender Konsummuster entscheidend sind. Es gibt keine Droge, die per se abhängig macht. Entsprechend geht Kraus davon aus, daß der allergrößte Teil der Ecstasy-Konsumenten in diesem Zusammenhang eben keine Abhängigkeit entwickelt:

»Ist es legitim, als Ursache der weiten Verbreitung des sog. »Freizeitgebrauchs« von Ecstasy tiefgreifende psychostrukturelle Störungen anzunehmen und die Gelegenheitskonsumenten hiermit auf eine Stufe mit schwer suchtkranken Menschen zu stellen? Eine solche Gleichsetzung wäre eine unzulässige Pathologisierung der weitaus größten Gruppe der Ecstasy-Konsumenten [Hervorh. d. Verf.]

 

 

7. 5   Drogenabhängigkeit aus Sicht des Konstruktivismus

Zum Thema »Drogenabhängigkeit« stellt der konstruktivistisch orientierte Autor Johannes Herwig-Lempp zunächst fest, daß die intensive Forschung der letzten Jahrzehnte nicht zu einer allmählichen Klärung und Verminderung dieses »Problems« geführt hat. Die fortwährende Aufstockung der Forschungsmittel habe statt größerer Klarheit nur eine Vervielfachung der Theorien mit sich gebracht. Man habe weder eindeutig wirksame Methoden zur Vorbeugung noch zur Heilung von Drogenabhängigkeit finden können. Letztlich bestehe inzwischen nicht mal mehr Klarheit darüber, was Drogenabhängigkeit überhaupt sei . Auf diese Beobachtungen aufbauend, stellt Lempp die These auf, »... daß Drogenabhängigkeit« nicht Teil einer »harten Realität« ist und damit auch nicht als solche erforscht werden kann .« Er weist darauf hin, daß es sich bei dem Begriff »Drogenabhängigkeit« lediglich um ein Erklärungsprinzip handelt. Ein Erklärungsprinzip erklärt in Wirklichkeit jedoch nichts, sondern ist vielmehr eine Art konventionelle Übereinkunft zwischen Wissenschaftlern, die dazu dient, an einem bestimmten Punkt mit dem Erklären der Dinge aufzuhören: »Das Erklärungsprinzip selbst wird nicht mehr erklärt. Es wird einfach als gegeben vorausgesetzt. Es wird nicht in Frage gestellt oder problematisiert Mit anderen Worten: »Erklärt und beschreibt man ein bestimmtes Verhalten per Definition als »Drogenabhängigkeit«, so bleibt einem nichts anderes übrig, als sich solcherart definiertes Verhalten durch Drogenabhängigkeit zu erklären und zu beschreiben .« Worin aber besteht nach allgemeinem Verständnis das Wesen von »Drogenabhängigkeit«? Und welches konkrete Verhalten wird damit in Verbindung gebracht? Laut Lempp beinhaltet das Erklärungsprinzip »Drogenabhängigkeit« folgende, unhinterfragte Vorstellungen:

Der Konsum der jeweiligen Droge ist »unnatürlich«, d.h. nicht für den Menschen vorgesehen, zumindest in der Art und Häufigkeit, wie er bei dem angeblich Abhängigen beobachtet wird.

Es handelt sich bei »Drogenabhängigkeit« um eine psychische und/oder physische Krankheit, d.h. einen Defekt des Menschen, eine Disfunktion, die nicht der Natur des Menschen entspricht. Diese Krankheit kann sowohl als Ursache als auch als Folge des »Drogenmißbrauchs«, d.h. des widernatürlichen, unangemessenen Umgangs mit Drogen verstanden werden.

  • Die Person hat in bezug auf den Konsum ihre Selbständigkeit verloren und keine Kontrolle über sich. Sie ist nicht mehr in der Lage, den Konsum selbständig zu beenden oder auch nur zu verringern. Sie braucht zudem immer mehr von der Droge.
  • Sie ist nicht mehr selbständig in ihrer Willensentscheidung und ihrer Handlungsfähigkeit.
  • Sie hat keine Fähigkeit mehr zu bewerten, was gut und richtig für sie ist.
  • Sie wird irgendwie fremdbestimmt und fremdgesteuert. Eine Verringerung des Konsums wird nur unter Druck und Zwang von außen, d.h. mit fremder »Hilfe« möglich.
  • Sie ist nicht mehr selbst verantwortlich für ihr Handeln und dessen Folgen.
  • Dies ist ein unerwünschter und unnatürlicher Zustand .


Nachdem wir nun wissen (und ja eigentlich auch schon immer wußten) worin das Wesen von Drogenabhängigkeit besteht, stellt sich nur noch die Frage welches konkrete Verhalten man denn an den Tag legen muß, um sich zu dem erlesenen Kreis der Drogenabhängigen zählen zu dürfen? Dies scheint jedoch mehr dem Zufall überlassen, denn ».. auf welches Verhalten konkret sich ein solches Erklärungsprinzip bezieht, hängt einerseits davon ab, wer wofür eine Erklärung benötigt oder zur Verfügung haben möchte, und andererseits, wer die Macht hat, seine Definition durchzusetzen .« Drogenabhängigkeit ist demnach nichts anderes als das, was jeweils als Drogenabhängigkeit definiert und begriffen wird. Drogenabhängigkeit ».. als ein Verhalten wird erst sichtbar, wenn man eine bestimmte Definition voraussetzt und sie der eigenen Beobachtung zugrundelegt .« Drogenabhängigkeit ist deshalb also als ein von menschlichen Subjekten gestaltetes Konstrukt anzusehen. In der Bundesrepublik Deutschland wird durch das BtMG festgelegt, welche Art des Umgangs mit welchen Drogen als widernatürlich, unangemessen und krank zu gelten hat: Dem BtMG liegt eine pharmakozentrische Interpretation von Drogenabhängigkeit zugrunde, die sich bei ihren Erklärungen also einseitig auf die pharmakologische Wirkung des konsumierten Mittels konzentriert. »Dieser Interpretation zufolge ist das Problem der Abhängigkeit der suchterzeugenden Potenz eines Mittels zuzuschreiben. Damit wird impliziert, daß das Mittel stärker ist als das Individuum, daß das Individuum dem suchterzeugenden Mittel ausgeliefert ist .« Demnach muß das Vorliegen von Drogenabhängigkeit entsprechend der Logik des BtMG bereits nach dem einmaligen Konsum einer illegalisierten Droge vermutet oder befürchtet werden. Spätestens jetzt wird dem Konsumenten unterstellt er sei behandlungsbedürftig, eine Therapie wird oft genug mit Hilfe von §35 BtMG (Therapie statt Strafe) erzwungen.

Das Erklärungsmodell »Drogenabhängigkeit«, welches seinen Ausdruck im BtMG findet, führt letztlich zu der Annahme, daß die Konsumenten illegalisierter Drogen vor sich selbst geschützt, also entmündigt werden müssen, da sie angeblich selbst nicht mehr entscheiden können, was gut oder schlecht für sie ist. Welche Substanzen es sind, deren Konsum als von der Norm abweichend und deshalb als krank, falsch und unnatürlich zu gelten hat, wird ebenfalls durch das BtMG festgelegt. Lempp hält dies allerdings für bedenklich: »Man vergißt allerdings möglicherweise dabei (eben, weil sie einem 'in Fleisch und Blut übergegangen' sind), daß Normen keine dem menschlichen Wesen von der Natur vorgegebene und für alle Zeiten festgezurrten Einstellungen sind. [...] Man übersieht, daß entgegen den alltäglichen (sozialwissenschaftlichen) Vorstellungen 'abweichendes Verhalten keine Qualität der Handlung (ist), die eine Person begeht, sondern vielmehr eine Konsequenz der Anwendung von Regeln durch andere. [...] Abweichendes Verhalten ist Verhalten, das Menschen so bezeichnen.' Demnach ließe sich abweichendes Verhalten auch als von der Gesellschaft selbst produziert verstehen, da sie es ist, die Normen vorgibt und ein Ordnungssystem erstellt, anhand dessen das Verhalten Einzelner als normal oder abweichend beurteilt und klassifiziert werden kann Tatsächlich bestätigt dann auch der Mediziner und Pharmakologe Dr. Erik Fromberg, daß wissenschaftliche, rationale Argumente für die heute gängige Unterscheidung zwischen legalen und illegalisierten Drogen fehlen .

Wie weiter oben bereits angedeutet wurde, hat sich das Konstrukt bzw. Erklärungsprinzip »Drogenabhängigkeit«, dem implizit die Vorstellung zugrunde liegt, daß es sich auf ein krankhaftes und fremde »Hilfe« erforderlich machendes Verhalten bezieht, als äußerst erfolglos bei der Lösung der Drogenproblematik erwiesen. In Kapitel 2 stellte ich darüber hinaus bereits fest, daß die prohibitionistische Drogenpolitik, als Ergebnis der eben dargestellten und äußerst fragwürdigen pharmakozentrischen Interpretation von Drogenabhängigkeit, sogar noch zur Verschlechterung der Lage von Konsumenten illegalisierter Drogen führt. Lempp schlägt daher vor, das Erklärungsprinzip »Drogenabhängigkeit« mitsamt all seiner unhinterfragten Voraussetzungen durch das Erklärungsmodell der Autonomie und Selbstbestimmung zu ersetzen, wenn man sich mit jenem von der Norm abweichenden Verhalten im Umgang mit psychoaktiven Substanzen beschäftigt. Dies sei deshalb so einfach möglich, weil »Drogenabhängigkeit« als ein von menschlichen Subjekten gestaltetes Konstrukt nicht »wirklich« existiert: »Die Wahrnehmung von Drogenabhängigkeit und ihrer Existenz ist bedingt durch die Verwendung eines a priori gesetzten Konzepts der Drogenabhängigkeit als Beschreibung und Erklärung eines definierten Verhaltens im Umgang mit Drogen. Ersetzt man das Erklärungsmodell der 'Drogenabhängigkeit' durch ein anderes theoretisches Modell, etwa das des 'Drogenkonsumenten als Subjekt', dessen Umgang mit Drogen als selbstbestimmt und innerhalb seines individuellen Rahmens als sinnvoll definiert und vorausgesetzt wird, und legt dieses Modell der Betrachtung 'der Realität' zugrunde, so wird es sich ebenfalls als 'in sich stimmig' und 'richtig' erweisen und dem, der es anwendet, als 'wahr' erscheinen .« Als Konstruktivist geht Lempp deshalb auch nicht so weit zu behaupten, daß das Erklärungsmodell der Autonomie in irgendeiner Weise »wahrer« sein soll als das Modell der Drogenabhängigkeit. Aus seiner Sicht kann selbstverständlich ein bestimmtes von der Norm abweichendes Verhalten im Umgang mit Drogen als eine Krankheit mit dem Namen »Drogenabhängigkeit« verstanden werden, immer vorausgesetzt, man will es so verstehen und definiert es so und nicht anders. Für Lempp »... sind Theorien [nur] Mittel zum Zweck, sind Instrumente, die je nach Situation geeignet oder ungeeignet sind Er betrachtet Definitionen, Erklärungen, Theorien als Instrumente und Modelle, »... die als Werkzeuge zum bestmöglichen (Über-)Leben dienen sollen ...« Auf diese Weise, so Lempp, »... kommt man in die Lage, möglicherweise nicht an der eigenen Überzeugung um jeden Preis festhalten zu müssen. Eine Theorie, eine Auffassung, eine Perspektive läßt sich dann im besten Fall auf einen Nutzen hin überprüfen - und gegebenenfalls durch eine andere, im konkreten Fall geeignetere ersetzen .« Was seinen Nutzen bei der Verminderung der Drogenproblematik angeht, hat sich das Erklärungsprinzip Drogenabhängigkeit jedoch wie gesagt als ungeeignet erwiesen. Das von Lempp vorgeschlagene alternative Erklärungsprinzip »Autonomie« enthält in etwa folgende Vorstellungen:

  • Die Person ist autonom und selbstbestimmt,
  • sie stellt selbst Sinn her, bewertet selbst, was sie für gut und richtig befindet,
  • sie wählt unter den ihr erkennbaren und ihr zur Verfügung stehenden Alternativen jeweils die aus, die sie für die günstigste hält,
  • sie ist selbst für ihr Handeln und seine Folgen verantwortlich, sie hat einen »freien Willen«,
  • dies ist der nach unseren kulturellen Maßstäben wünschenswerte, »natürliche« Zustand .


Das Konzept der Autonomie, d.h. der »Drogenkonsumenten als Subjekte«, geht also davon aus, daß das Verhalten der sogenannten »Abhängigen« nicht mehr als sinnlos und damit krank, unnatürlich und behandlungsbedürftig eingestuft wird, sondern daß man voraussetzt, daß es aufgrund individueller Entscheidungen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausgewählt wird, d.h. daß es Sinn macht für diese Personen . Was ist gewonnen, wenn man auf das Erklärungsmodell Abhängigkeit verzichtet und stattdessen für das gleiche Verhalten die entgegengesetzte Erklärung »Autonomie« zugrundelegt, indem man davon ausgeht, daß dieses Konsumverhalten Ausdruck des eigenen Willens und Ergebnis einer selbstbestimmten, autonomen Entscheidung der jeweiligen Person ist? Die Anwendung des Erklärungsmodell »Autonomie« würde bedeuten, »... daß die Konsumenten illegaler Drogen nicht mehr grundsätzlich als Drogenabhängige bezeichnet und nicht mehr per se als behandlungsbedürftig angesehen werden .« Dies, so vermutet Lempp, würde sich automatisch auch positiv auf die Selbstwahrnehmung der vermeintlich »Drogenabhängigen« auswirken:

»Dies bringt die Chance mit sich, daß diese sich selbst wieder als selbstbestimmt und autonom erleben und begreifen könnten. [...] Die Bedingung dafür, daß man ein Verhalten als selbstkontrolliert erleben kann, ist daß man darauf vertraut, daß dies möglich ist. [...] Erst dann, wenn man einigermaßen davon überzeugt ist, daß man es selbst in der Hand hat, wie man mit dem Konsum von Drogen umgeht, wird man auch entsprechende Erfahrungen machen können. [...] Der entscheidende Vorteil des Erklärungsprinzips Autonomie ist, daß es die Drogenkonsumenten ihre eigene, aus ihrem Selbstbewußtsein erwachsende Stärke in dem Moment spüren läßt, wenn sie diese als gegeben voraussetzen und sie sich allein ihrem freien Willen und ihrer eigenen Entscheidung verpflichtet fühlen und nicht irgendwelchen, von außen vorgegebenen Beurteilungskriterien von 'richtig' und 'falsch' oder 'krank' und 'gesund'


Es sei außerdem bemerkt, daß das Erklärungsprinzip »Autonomie« im Gegensatz zu der Grundannahme des BtMG steht, wonach die Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland im Bereich des Umgangs mit bestimmten, eben durch das BtMG illegalisierten Substanzen, entmündigt und vor sich selbst geschützt werden muß. Eine konsequente Anwendung dieses Erklärungsprinzips würde daher zwangsläufig auch eine Reform der Drogenpolitik, eine Veränderung wenn nicht gar Abschaffung des BtMG erforderlich machen.

Unterstützung findet Lempps kritische Sichtweise des Erklärungsprinzips »Drogenabhängigkeit« auch in der Person von Marlene Stein-Hilbers. Die geht davon aus, daß das Leben der meisten Menschen durch eine ritualisierte Lenkung von Gefühlen und Konfliktbewältigung bestimmt sei. Im Rahmen dieser Rituale würden die verschiedensten Substanzen oder auch Tätigkeiten entweder

  1. zur Erzeugung spezifischer Stimmungen oder Gefühlslagen oder
  2. zur Überdeckung, Verdrängung oder Auflösung emotionaler Spannungen eingesetzt.

Zu diesem Zweck könne beinahe jede Tätigkeit und jede Substanz eingesetzt werden, wie auch z.B. Essen, Alkohol, Einkaufen, Putzen, Schlafen oder Musikhören. Worauf die Wahl letztlich falle, sei individuell verschieden und abhängig von lebensgeschichtlichen Erfahrungen, subkulturellen Gewohnheiten und nicht zuletzt dem Geschlecht. Entscheidend aber sei, daß die meisten Menschen bei der Verfolgung der oben genannten Zielsetzungen immer wieder auf dieselben Tätigkeiten oder Substanzen zurückgreifen würden, und es durchaus üblich sei, dies in nahezu zwanghafter Art und Weise zu tun: »Abhängigkeitserzeugende Strukturen und Mechanismen sind Bestandteil des Alltagslebens und führen auch zu Dispositionen, die im allgemeinen manifest Abhängigen zugeschrieben werden: dem Zwang zur sofortigen und kurzfristigen Befriedigung von Bedürfnissen, die Einengung von Wahrnehmungs- und Erlebnisvielfalten, der Verhinderung persönlicher Aktivität und Kreativität und der alltäglichen Lenkung des Lebens mit chemischen Mitteln

Es wird hier deutlich, daß die sogenannte abhängigkeitserzeugende Wirkung, welche ja allgemein vor allem den illegalisierten Substanzen zugeschrieben wird, offensichtlich auch von scheinbar so harmlosen Aktivitäten wie Putzen, Einkaufen oder Fernsehen ausgeht. Wer kennt sie nicht, die putzwütige Hausfrau oder den sich Abends regelmäßig durch sämtliche Fernsehkanäle »switchenden« Familienvater? Es ist jedoch weder in den Fällen des Drogenkonums, des Fernsehens oder des Putzens tatsächlich deren »abhängigkeitserzeugende Wirkung«, die das jeweilige Verhaltensmuster aufrecht erhält oder verfestigt, sondern vor allem die Neigung des Menschen, in ritualisierter Weise die eigenen Gefühle zu lenken und Konflikte zu bewältigen. Vor diesem Hintergrund fällt es schwer, das Verhalten angeblich »Drogenabhängiger« weiterhin als krank und behandlungsbedürftig einzustufen und sie weiterhin als Opfer einer übermächtigen Droge anzusehen. Vielmehr wird dieses Verhalten entdramatisiert, indem deutlich wird, wie sehr es doch unserem eigenen Verhalten eigentlich ähnlich ist. Auf diese Weise wurde nun auch hier das Erklärungsprinzip »Drogenabhängigkeit«, in diesem Fall durch Marlene Stein-Hilbers, dekonstruiert. Die pharmakozentrische Interpretation der Drogenabhängigkeit konnte dabei relativiert werden .

 


Fußnoten:
  1. Neil Postman: Die zweite Aufklärung. Berlin 1999, 208f .
  2. Vgl. 1) S. Scheerer, I. Vogt: Drogen und Drogenpolitik. Frankfurt/Main ; New York, 1989, 10-20. ; 2) S. Scheerer: special: Sucht. Reinbek bei Hamburg 1995, 9-14 .
  3. S. Scheerer, I. Vogt (Hrsg.), a.a.O., 14 .
  4. S. Scheerer, I. Vogt (Hrsg.), a.a.O., 15 .
  5. Inzwischen bildet auch der Tabak laut WHO-Definition (ICD- 10) eine eigene Abhängigkeitskategorie (F17.2). Die Abhängigkeitskategorie des Khat-Typus hingegen wurde wieder gestrichen .
  6. S. Scheerer, I. Vogt (Hrsg.), ebd .
  7. J. Schenk, zit. in: S. Scheerer, I. Vogt (Hrsg.), ebd .
  8. Weltgesundheitsorganisation: Internationale Klassifikation psychischer Störungen ICD-10 Kap. V (F). Bern; Göttingen; Toronto; Seattle 1999, 89 .
  9. Weltgesundheitsorganisation, ebd .
  10. Vgl. H. Bossong, J. Gölz, H. Stöver (Hrsg.): Leitfaden Drogentherapie. Frankfurt/Maun ; New York, 1997, 45 .
  11. H. Bossong, J. Gölz, H. Stöver, ebd .
  12. Vgl. H. Stöver (Hrsg.): Akzeptierende Drogenarbeit. Freiburg im Breisgau 1999, 18f .
  13. Vgl. Leon Wurmser: Die verborgene Dimension. Göttingen 1997 .
  14. Leon Wurmser: Die verborgene Dimension. Göttingen 1997, 21f .
  15. Vgl. L. Wurmser, a.a.O., 99 .
  16. L. Wurmser, a.a.o., 15 .
  17. Vgl. H. Bossong, J. Gölz, H. Stöver, a.a.O., 38 .
  18. L. Wurmser, a.a.O., 89 .
  19. Vgl. Daniel Kraus, In: Rainer Thomasius (Hrsg.): Ecstasy - Wirkungen, Risiken, Interventionen .
  20. D. Kraus, a.a.O., 96 .
  21. F.-W. Deneke, zit. in: D. Kraus, a.a.O., 96 .
  22. D. Kraus, a.a.O., 107 .
  23. Vgl. Johannes Herwig-Lempp: Von der Sucht zur Selbstbestimmung. Dortmund 1994 .
  24. Vgl. J. Herwig-Lempp, a.a.O., 12-14 .
  25. J. Herwig-Lempp, a.a.O., 14 .
  26. J. Herwig-Lempp, a.a.O., 79 .
  27. J. Herwig-Lempp, a.a.O., 78f .
  28. Vgl. J. Herwig-Lempp, a.a.O., 49 ; 92 .
  29. J. Herwig-Lempp, a.a.O., 79 .
  30. J. Herwig-Lempp, a.a.O., 182 .
  31. F. Nolte, S. Quensel, A. Schultze (Hrsg.): Wider besseres Wissen. Bremen 1996, 20f .
  32. J. Herwig-Lempp, a.a.O., 80f .
  33. F. Nolte, S. Quensel, A. Schultze, a.a.O. 22 .
  34. J. Herwig-Lempp, a.a.O., 14f .
  35. J. Herwig-Lempp, a.a.O., 64 .
  36. J. Herwig-Lempp, a.a.O., 63 .
  37. J. Herwig-Lempp, a.a.O., 63f .
  38. Vgl. J. Herwig-Lempp, a.a.O., 92 .
  39. Vgl. J. Herwig-Lempp, a.a.O., 185 .
  40. J. Herwig-Lempp, a.a.O., 108 .
  41. J. Herwig-Lempp, a.a.O., 108-110 .
  42. H. Bossong, J. Gölz, H. Stöver (Hrsg.): a.a.O., 51 .
  43. Vgl. H. Bossong, J. Gölz, H. Stöver (Hrsg.), a.a.O., 50f .

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