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Pillenwarnung - Update vom 21. August 2007

Erneutes Auftauchen von Ecstasy-Falsifikaten


Pillenwarnung per E-Mail von Birgit Evers Diallo (Saferparty Zürich) vom 20. August 2007:
Warnung – Pillen mit einem Scopolaminderivat im Umlauf!

von Hans Cousto, Eve & Rave Berlin

 

 

 

Derzeit sind Ecstasy-Falsifikate mit einem Scopolaminderivat im Umlauf. Es handelt sich dabei um weiße Pillen mit dem Logo »Zackenschaber«. Die Rückseite ist beidseitig der Bruchrille mit dem Zeichen des Buchstabens »A« geprägt. Scopolamin gehört wie Atropin zu den natürlich vorkommenden Belladonna-Alkaloiden und kommt hauptsächlich im schwarzen Bilsenkraut (Hyoscyamus niger) vor. Im Gegensatz zu Atropin, einer Racematmischung von d-Hyoscin und l-Hyoscin, besteht Scopolamin nur aus l-Hyoscin. Scopolamin wird in der Augenheilkunde zur Pupillenerweiterung verwendet. Die Substanz wird auch als Mittel gegen Brechreiz (Antiemetikum) verschrieben, zum Beispiel prophylaktisch gegen die Reisekrankheit. Der Konsum von Scopolamin in höheren Dosierungen führt zu heftigen Halluzinationen und deliriösen Zuständen wie auch zu Atemdepressionen bis hin zum Atemstillstand.


 

Vorsicht, diese Pille enthält ein Scopolaminderivat

 
Photos: Kantonsapothekeramt Bern
 
Logo Vorderseite:

Zackenschaber
  Logo Rückseite: zwei Buchstabenzeichen »A«
  Farbe: weiß
  Bruchrille: ja
  Gewicht: 252,8 mg
  Durchmesser: 8,6 mm
  Dicke: 3,7 mm
  Wirkstoff: Scopolaminderivat
(nicht quantifiziert)
  Testort, Testzeit: Zürich, August 2007

 

Scopolamin oder auch l-Hyoscin ist ein Alkaloid, das in Nachtschattengewächsen wie Stechapfel, Bilsenkraut, Alraune, Tollkirsche und insbesondere in der Engelstrompete (Brugmansia) vorkommt und auch künstlich hergestellt werden kann. Scopolamin ist ein Tropanalkaloid wie auch das Alkaloid der Cocapflanze (Erythroxylon coca, auch Erythroxylon novogranatense), das unter dem Namen Kokain bekannt ist. Es existieren vier Scopolaminderivate: Scopolaminhydrobromid (auch als -trihydrat), Scopolaminhydrochlorid, Scopolaminmethylbromid und Scopolaminmethylnitrat. Das handelsübliche Scopolaminhydrobromidtrihydrat hat ein Molekulargewicht von 438,32 und der Schmelzpunkt liegt bei 195°C. Ein Gramm Scopolaminhydrobromidtrihydrat ist in 1,5 ml Wasser oder in 20 ml Alkohol löslich.

Scopolamin ist ein Muscarinrezeptor-Antagonist, der vor allem an den Muscarinrezeptoren im Gehirn, aber auch im übrigen Körper wirkt. Muscarinrezeptoren sind spezielle Bindungsstellen der parasympathischen Fasern des vegetativen Nervensystems, die normalerweise durch den körpereigenen Botenstoff Acetylcholin aktiviert werden. Scopolamin ist somit ein Parasympatholytikum, das heißt eine Substanz, die die Erregungsübertragung an den parasympathischen Nervenendigungen hemmt, indem sie die Wirkung des Acetylcholins unterdrückt. Scopolamin ist etwa doppelt so stark wirksam wie Atropin (Racemat d/l-Hyoscin).

Bei einer Dosis von etwa 5 mg Scopolamin oral eingenommen treten heftige Halluzinationen auf, die sich über mehrere Tage erstecken können. Bei Dosierungen zwischen 5 mg und 10 mg oral eingenommen kommt es zu temporären Störungen des Sehvermögens bis hin zu temporärer Blindheit. Die tödliche Dosis für den Menschen ist etwa so hoch wie die von Hyoscyamin und soll bei etwa 80 mg bis100 mg oral eingenommen liegen.

Risiken und Nebenwirkungen: Trockenheit der Mundschleimhaut, Verstopfung (Obstipation), Erschlaffung der Blasenmuskulatur (Blasenatonie) mit unvollkommener Harnentleerung, Restharnbildung und Verlust des Harndrangempfindens, Schwindel, starke Halluzinationen, Herzrasen (Tachykardie), unangenehme Augenempfindungen bei Lichteinfall (Photophobie), Akkomodationsstörungen beim Auge und durch die Erhöhung des Augeninnendrucks mögliches Auslösen eines grünen Stars (Glaukom). Bei hohen Dosierungen Atemdepression und Atemstillstand.

Im Gegensatz zu LSD und Psilocybin, die im allgemeinen nur Pseudohalluzinationen auslösen, kommt es nach dem Konsum von Scopolamin zu echten Halluzinationen. Das heißt, für die halluzinierende Person hat die Halluzionation absolut Realitätscharakter und kann nicht von der Realität unterschieden werden. Im Gegensatz dazu merkt die Person bei einer Pseudohalluzination, daß es sich nicht um eine reale Wahrnehmung handelt, sondern um eine durch Zuführung einer psychotropen Substanz ausgelösten scheinbaren Veränderung der Wahrnehmung.

Scopolamin ist giftig und muß gemäß EG-Richtlinie 91/155/EWG respektive gemäß Gefahrenstoff-Verodnung eingestuft und mit der Gefahrenbezeichnung »T+ sehr giftig« gekennzeichnet werden

 

 

Allgemeine Informationen zu Drug-Checking

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Fußnoten:

   

1.

Die Anfragen nach der Substanz Ecstasy (ohne Anfragen nach MDMA) lauteten wie folgt: Ecstasy (64%), XTC (15%), Extasy (14%), Ectasy (2,0%), Exstasy (1,9%), Extacy (1,4%), Ecxtasy (0,7%) und Ecstacy (0,3%). Offensichtlich informieren sich zahlreiche Leute im Internet, die in Sachen Rechtschreibung mangelhafte Kenntnisse haben – aber einen Computer bedienen können und Suchmaschinen richtig benutzen können – und vor allem Drogenkompetenz erlangen wollen!



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