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Drug-Checking-Konzeptfür die Bundesrepublik Deutschland
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In der Schweiz wurde zu Beginn der 90er Jahre ein
Richtungswechsel von einer äußerst repressiven Drogenpolitik
hin zu einer Politik mit dem Schwerpunkt Gesundheitsförderung
vollzogen. Nirgends sonstwo manifestierten sich die negativen Folgen
einer harten Repressionspolitik so deutlich wie in der Schweiz.
Es gab dort in Relation zur
Einwohnerzahl mehr sogenannte "Drogentote" als in allen
anderen europäischen Staaten und auch
die Zahl der AIDS-Opfer lag in der Schweiz höher als in allen
umliegenden Nachbarländern
. Diese traurige Bilanz führte
zu einem Umdenken bezüglich der Maßnahmen die zu treffen
seien, um die im Zusammenhang mit dem Konsum von illegalisierten
Drogen stehenden Probleme besser managen zu können. Internationale
Beachtung fand hier vor allem die Einrichtung von Gesundheitsräumen
(Fixerstuben) wie auch die Abgabe von Heroin (Originalstoffvergabe)
an schwer Abhängige.
In der Folge reduzierte sich die Zahl der sogenannten"Drogentoten"
um 50 Prozent (1992 vermeldete
das Bundesamt für Polizeiwesen 419 Tote
, 1998
waren es nur noch 210
). Trotz dieses Erfolges begleitet
der Suchtstoffkontrollrat (INCB) der Vereinten Nationen mit
Sitz in Wien die drogenpolitische Marschrichtung der Schweiz seit
Jahren mit großer Skepsis
.
Bereits 1992 wurde auf Regierungsebene die
Forderung nach einer Qualitätskontrolle der auf dem Schwarzmarkt
gehandelten Drogen gefordert. So stellte die Regierung (Regierungsrat)
des Kantons Solothurn im Rahmen einer Eingabe (Motion) an den
Schweizerischen Bundesrat (Bundesregierung) fest, daß
die Qualität der angebotenen Drogen sehr unterschiedlich
sei und nicht kontrolliert werden könne. Dies verhindere
eine "richtige" Dosierung durch die Konsumenten und
verursache die sogenannten Drogentoten. Da es die Aufgabe des
Staates sei, das Zusammenleben der Staatsbürgerinnen und
Staatsbürger zu regeln und wo nötig, helfend und unterstützend
einzugreifen, müsse eine Abkehr von der bisher verfolgten
Prohibitionspolitik eingeleitet werden. So fordert die Regierung
des Kantons Solothurn die Ausdehnung des Staatsmonopols, vergleichbar
den Regelungen im Bereich von Tabak- und Alkoholprodukten, auch
auf die illegalen Betäubungsmittel. So könne der Staat
Anbau, Einfuhr, Handel und Vertrieb regeln und vor allem Preis-
und Qualitätskontrollstellen einrichten. Zwar räumt
die Solothurner Regierung ein, daß mit der Abkehr von
der Prohibitionspolitik nicht die Abhängigkeitsprobleme
von Drogen gelöst werden können, es sei jedoch möglich,
einen kritischen und vernünftigen Umgang mit Suchtmitteln
zu erlernen und dadurch
innerhalb eines therapeutischen Ansatzes am wirklichen Problem,
nämlich der Sucht, zu arbeiten .
Es dauerte über zwei Jahre, wenn auch nicht ursächlich durch die Motion bedingt, bis die ersten Schritte zur Umsetzung der politischen Forderung nach Qualitätskontrolle von illegalisierten Substanzen realisiert wurden. Im Sommer 1995 führte die Zürcher Arbeitsgemeinschaft für Jugendprobleme (ZAGJP) das erste Drug-Checking-Programm in der Schweiz durch.
Im August 1995 vereinbarte die ZAGJP, eine von der Stadt Zürich subventionierte Einrichtung, mit dem Pharmazeutischen Institut der Universität Bern eine Zusammenarbeit zur qualitativen und quantitativen Analyse von Ecstasy-Pillen nach dem Vorbild von Eve & Rave in Berlin. In der Zeit von August bis November 1995 wurden insgesamt 19 Proben von der ZAGJP an das Institut weitergeleitet. Die Analyseergebnisse wurden der ZAGJP schriftlich mitgeteilt und in den Medien veröffentlicht.
Der vorzeitige Abbruch des Projektes wurde
durch kommunalpolitische Auseinandersetzungen erzwungen, der
in dem Vorwurf gipfelte, gegen geltendes Recht zu verstoßen .
In der Folge gab die ZAGJP ein Rechtsgutachten bei dem Basler
Strafgerichtspräsidenten in Auftrag, das die strafrechtlichen
Fragen in Zusammenhang mit der Analyse von Ecstasy-Tabletten
klären sollte. Zeitgleich mit der Veröffentlichung
dieses Gutachtens anläßlich einer Fachtagung der
Organisation Eve & Rave Schweiz in Zürich am 2. Juni
1997 wurde von einem Vertreter des Bundesamtes für Gesundheitswesen
(BAG) in Bern bekanntgegeben, daß
vom BAG ein Gutachten mit der gleichen Fragestellung in Auftrag
gegeben wurde
. Beide
Gutachten kommen zu dem Schluß, daß das umstrittene
Testen von Ecstasy-Tabletten rechtlich zulässig ist,
sofern das Ziel im Schutz der Konsumenten begründet sei
und, daß es in strafrechtlicher Hinsicht keine Rolle spiele,
ob die Information über die Untersuchungsergebnisse mündlich
oder schriftlich erfolge. Wichtig sei nur, daß sich die
Information primär an die Konsumenten richte
. "Die
bloße wahrheitsgetreue, neutrale Information über
Risiken oder über die Zusammensetzung
(Menge und Art von Wirkstoffen) und Wirkungsweisen der verschiedenen
Produkte ist unproblematisch.
" In
einer Stellungnahme des BAG zu den Gutachten wird bekanntgegeben,
daß die Ergebnisse der untersuchten Substanzproben systematisch
gesammelt werden sollen, um diese dann zu publizieren. Hierzu
habe die Schweizerische Gesellschaft für Rechtsmedizin
bereits wichtige Schritte zu einer Koordination zwischen den
Laboratorien geleistet
.
Nach der rechtlichen Klarstellung der Zulässigkeit von Ecstasy-Testings hat die ZAGJP auf eine erneute Aufnahme ihres Programms verzichtet. Wegen der Vorteile der Durchführung des Programms durch Selbstorganisationen, wurde dies an Eve & Rave Schweiz delegiert.
Das Pharmazeutische Institut der Universität
Bern vereinbarte mit Eve & Rave Schweiz im Rahmen eines
auf ein Jahr beschränkten, am 1. Januar 1997 beginnenden,
Pilotversuchs, Ecstasy-Pillen qualitativ und quantitativ zu
analysieren. Dieser zu Forschungszwecken durchgeführte
Pilotversuch geschah nicht im Sinne eines Dienstleistungsauftrages,
sondern war Bestandteil
eines vom BAG unterstützten Forschungsprojektes "Ecstasy-Monitoring"
gemäß vertraglicher Regelung vom 12. März 1996
zwischen dem BAG und dem Pharmazeutischen Institut der Universität
Bern . Das Projekt wurde durch die öffentliche Hand finanziert.
Es entstanden somit keine Kosten für die an den Tests interessierten
Drogengebraucher, die ihre zu untersuchenden Proben zumeist
auf Parties an den Informationsständen den Mitarbeitern
von Eve & Rave Schweiz übergaben. Die Kosten für
die mit der Analytik verbundenen Infrastruktur (Entgegennahme,
Kodierung, Katalogisierung, Vermessung, Weiterleitung, etc.
der Pillen und die Veröffentlichung der Resultate in Listen)
wurden von Eve & Rave Schweiz übernommen. Im Jahr 1997
wurden weit über 250 Proben zur Untersuchung in das Institut
weitergeleitet. Verschiedentlich kamen mehrere Proben aus einer
Herstellungscharge ins Labor. In diesen Fällen ist nur
jeweils eine Probe in die Liste aufgenommen worden und in der
Statistik als nur eine einzige Probe erfaßt. Insgesamt
wurden 183 verschiedene Proben in den Pillenlisten erfaßt.
Das Forschungsprojekt "Ecstasy-Monitoring" des BAG wurde nach Ablauf des Jahres 1997 nicht verlängert, so daß Eve & Rave Schweiz keine Analysen auf Staatskosten am Pharmazeutischen Institut der Universität Bern mehr in Auftrag geben konnte. Eve & Rave stellte jedoch das Drug-Checking-Programm nicht ein, sondern ließ die Analysen in verschiedenen zur Analytik von Betäubungsmitteln befugten Labors auf eigene Rechnung durchführen.
Das Vorhaben von Eve & Rave Schweiz wurde
und wird von gesellschaftlichen Gruppen, wie zum Beispiel kirchlichen
Institutionen, finanziell unterstützt. Die Ergebnisse der
Analytik werden regelmäßig in Listen veröffentlicht
und zudem auch seit April 1998 via Internet über eine eigens
dafür eingerichtete Homepage dem Interessierten zugänglich
gemacht. Publikationen des Vereins beschränken sich jedoch
Die
Stiftung Contact Bern ist eine privatrechtliche Institution,
deren Stifterinnen allesamt öffentlich-rechtliche Körperschaften
sind: die Bürgergemeinde Bern und Gemeinden aus der Region.
Die Trägerschaft ist in drei Organe gegliedert (Stiftungsrat,
Stiftungsausschuß und Revisionsstelle). Ein Stiftungsreglement
bestimmt die Aufgaben und Kompetenzen. Im Stiftungsrat haben
alle Mitgliedergemeinden einen Sitz (die Stadt Bern ist im Stiftungsrat
mit zwei Sitzen repräsentiert). Zwei Sitze belegt der Kanton,
der die Dienstleistungen und Projekte der Stiftung zum größten
Teil subventioniert. Drei Vertreter/innen (mit Stimmrecht) werden
von den Mitarbeiter/innen der Stiftung delegiert. Die Gemeinden
wählen ihre Stiftungsräte-/innen selber. Sie entsenden
entweder Chef- oder Fachbeamte-/innen oder Mitglieder des Gemeinderates
oder der Fachkommissionen .
Die Stiftung Contact erfüllt im Rahmen
ihrer ambulanten Jugend-, Eltern- und Drogenarbeit verschiedene
Aufgaben. Entsprechend vielfältig sind ihre Angebote und
Dienstleistungen, die koordiniert und geleitet werden müssen.
Eine dieser Dienstleistungen
ist das Pilotprojekt Ecstasy. Das Pilotprojekt
Ecstasy wird in Zusammenarbeit mit der Gesundheits- und
Fürsorgedirektion des Kantons Bern durchgeführt. Der
Regierungsrat hat für das Projekt im Februar 1998 einen
Betrag von 110 000 Franken bewilligt .
Die Stiftung Contact will nicht allein statistische
Daten über die Qualität der Drogen erheben und allenfalls
konkrete Warnungen abgeben können – ihr Anliegen führt
weiter. Im Vordergrund des Interesses steht hier vor allem die
Frage, ob das Ecstasy-Testen auf Parties eine Möglichkeit
darstelle, in Kontakt mit jugendlichen Drogenkonsumenten zu
kommen. Die bisherige Erfahrung zeigt, daß mit den bekannten
ambulanten Angeboten Jugendliche, die zwar Drogen konsumieren,
aber noch keine sichtbaren Probleme haben, bisher nicht erreicht
werden können. Der eigentliche Ecstasy-Test, von dem die
Stiftung sich natürlich auch statistische Hinweise auf
die Qualität der Drogen erhofft, bildet deshalb auch den
Rahmen für die schwierige Kontaktaufnahme mit den Jugendlichen.
Mit dem Testangebot soll den Jugendlichen signalisiert werden,
daß die Stiftung in einem ersten Schritt bereit ist, sie
mit ihrem Drogenkonsum zu akzeptieren. Damit wird die Grundlage
für den zweiten Schritt geschaffen, nämlich die unmißverständliche
Vermittlung der Präventionsbotschaft: "Kein
Drogenkonsum ist besser als jeder Drogenkonsum. Wer trotzdem
Drogen konsumiert, soll dabei die Risiken möglichst gering
halten."
Während die bisher vorgestellten und praktizierten
Modelle eines Drug-Checking (mit Ausnahme der Apothekenpraxis)
aus einem akzeptanzorientierten Ansatz heraus verstanden werden
müssen, versteht
die Stiftung Contact Bern ihr Engagement nicht primär in
einem Beitrag zur Risikominimierung, sondern vor allem als ein
innovatives Abstinenzprojekt. "Ziel des Projektes
ist es, die Jugendlichen vom Ecstasykonsum abzuhalten. [...]
Wir sind der Überzeugung, daß durch die ungeschminkte
und sachliche Information der KonsumentInnen über die chemische
Zusammensetzung ihrer Pillen das Bewußtsein für
einen Konsumverzicht oder einen risikoärmeren und bewußteren
Umgang mit der Substanz gefördert wird. Da aus Erfahrung
ein Großteil der Pillen z.T. gesundheitsschädigende
Derivate und Fremd- oder Strecksubstanzen enthalten, gehen wir
davon aus, daß der Konsum der Pillen abnehmen wird.
Wir hoffen, daß wir indirekt auch einen Einfluß
auf den Ecstasy-Deal haben. Das heißt, daß das
Testing die schlechten Pillen vom Markt verdrängt."
Da seitens der Stiftung Contact Bern die Ergebnisse der Analysen nicht veröffentlicht werden, sind die folgenden Fragen zu stellen:
Die Stiftung Contact Bern kommt zu der Erkenntnis, daß ein Großteil der Pillen eine schlechte Qualität aufweise und als gesundheitsschädlich zu klassifizieren sei. Warum werden diese Ergebnisse der Öffentlichkeit vorenthalten?
Müßte man nicht, um den erhofften Einfluß auf die Produktions- und Vertriebsszene zu erreichen, einen uneingeschränkten Informationszugang zu den Testresultaten sicherstellen?
Sollte einmal zum größten Teil nur noch "gute" Ware auf dem Schwarzmarkt erhältlich sein, dann kann nicht mehr argumentiert werden, daß eine Information der Konsumenten über die chemische Zusammensetzungen ihrer Pillen diese vom Konsum abzuhalten vermag. Damit wäre die Arbeitshypothese des Projekts ad absurdum geführt. Wie kann mit einer solchen Logik dauerhaft eine Vertrauensbasis zu Konsumenten aufgebaut und aufrecht erhalten werden?
Das
Pilotprojekt Ecstasy "Pilot-e" ist als "Vor-Ort-Projekt"
konzipiert. Die Pillentestung wird mittels eines mobilen
Hoch-Leistungs-Flüssigkeitschromatographen (HPLC) an Partyveranstaltungen
durchgeführt. Der Einsatz dieser Technik ermöglicht
die qualitative und quantitative Pillenanalyse (Labortest) innerhalb
eines Zeitraumes von nur fünfzehn Minuten .
Trotz der Zusammenarbeit der Stiftung Contact
mit der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons
Bern war es zunächst nicht möglich, die Vorortanalyse
in der Stadt Bern durchzuführen. Der dortige Polizeidirektor
hatte dagegen massiven Widerstand angekündigt. Mit einem
Antrag an das Kantonalparlament zu einer gesetzlichen Regelung
wurde versucht, das Pilotprojekt zu verhindern. Der Vorstoß
löste eine kontroverse Drogendebatte im Kanton Bern aus.
Schließlich lehnte
das Kantonalparlament den Antrag mit einer knappen Mehrheit
von 94 zu 89 Stimmen ab .
In einem
Kommentar zum Ausgang dieser drogenpolitischen Auseinandersetzung
schreibt die Tageszeitung "Der Bund": "Mit
dem Ecstasy-Entscheid des Großen Rates ist in der Drogenpolitik
das Ende von Extrempositionen gekommen. Das langgewohnte Links-Rechts-Schema
beginnt sich aufzuweichen. Durchgesetzt haben sich differenzierte
Meinungen, nicht holzschnittartige Phrasen. [...] In der Drogenpolitik
geht es um mehr als um Schwarz oder Weiß, erlaubt oder
verboten, Repression oder Prävention – es gibt Zwischentöne
und Gratwanderungen. Dazu gehören eben auch die Ecstasy-Tests,
die keineswegs nur positive Seiten haben müssen."
______________________
Bundeskriminalamt: Rauschgiftjahresbericht
Bundesrepublik Deutschland 1996, Wiesbaden 1997, Tab. 32.
World Health Organisation:
Weekly Epidemiological Record, Nr. 31/1990, Genf 1990, S. 239.;
Vgl. auch: World Health Organisation: Weekly Epidemiological Record,
Nr. 27/1995, Genf 1995, S. 194.
A. Legnaro: "Drogen-Tod".
Die empirische Realität eines sozialen Konstrukts, in: BINAD
Nr.8/1997, S.9ff.
J. Rehm: Zur sozialen Lage
der Drogenkonsument/-innen, in: H. Fahrenkrug et. al.: Illegale
Drogen in der Schweiz: 1990 bis 1993; die Situation in den Kantonen
und der Schweiz, herausgegeben von der Schweizerischen Fachstelle
für Alkohol- und andere Drogenprobleme (SFA), Zürich 1995,
S. 46.
SFA: Zahlen und Fakten zu
Alkohol und anderen Drogen, Lausanne 1999, S.62.
M. Killias: Heroinabgabe und
Schulmeisterei. Anmerkung zur Begleitmusik von WHO und INCB, in:
Neue Zürcher Zeitung vom 3. Juni 1999.
Regierungsrat des Kantons
Solothurn: Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons
Solothurn vom 8. Dezember 1992, Nr. 4041. Schreiben an den Bundesrat
betreffend Legalisierung des Drogenkonsums und Betäubungsmittelmonopol
(Revision des Betäubungsmittelgesetzes), Solothurn 1992, S.4
f.
M. Huber: Stadtrat verteidigt
Ecstasy-Test. Kein Gesetzesverstoß der ZAGJP – ungewisse Zusammensetzung
der Droge als Hauptrisiko, in: Tagesanzeiger vom 8. März 1996.
o.A.: Ecstasy-Tests sind rechtlich
zulässig. Ähnliche Ergebnisse zweier Rechtsgutachten,
in: Neue Zürcher Zeitung vom 3. Juni 1997.
P. Albrecht: Gutachten zu
strafrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit den Ectasy-Testings,
dokumentiert in: H. Cousto: Drug-Checking. Qualitative und quantitative
Kontrolle von Ecstasy und anderen Substanzen, a.a.O., 1999, S. 187.
Hj. Seiler: Juristisches Gutachten
für das Bundesamt für Gesundheit zu Rechtsfragen eines
Ecstasy-Monitorings, dokumentiert in: H. Cousto: Drug-Checking.
Qualitative und quantitative Kontrolle von Ecstasy und anderen Substanzen,
a.a.O., S. 199 ff.
Bundesamt für Gesundheitswesen
(BAG): Die Haltung des BAG zu Pillentests und Ecstasy-Monitoring,
Bulletin Nr.21 Bern 2. Juni 1997.
Bundesamt für Gesundheitswesen:
Vertrag Nr. 316.93.0372, Bern 1996.
Stiftung Contact Bern: "contact"
(Trägerschaft, Stiftungszweck, Organisation), Bern 1998, S.1f.
M. Müller: Drogenanalyse
in einer Viertelstunde, in: Berner Zeitung vom 19. August 1998.
K. Jaggi: Pilotprojekt Ecstasy:
Suchtprävention für Jugendliche an Parties, in: Pilot
e: Suchtprävention für Jugendliche an Parties, Projektdokumentation
Stiftung Contact Bern, Bern 1999, S.2f.
Stiftung Contact Bern: Ecstasyprojekt:
Pilot-e. Pressetext, Bern 1998, S.1 f. [Hervorhebungen im Original].
Stiftung Contact Bern: Ecstasyprojekt:
Pilot-e. Pressetext, Bern 1998, S.2.
o.A.: Ja zu den Ecstasy-Tests,
in: Der Bund, Jg. 149 Nr. 270 vom 19. November 1998.
M. Suter: Das Ende extremer
Positionen, in: Der Bund, Jg. 149 Nr. 270 vom 19. November 1998.
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