Schweizer Rechtsgutachten (BAG)
Juristisches Gutachten für das Bundesamt für Gesundheit zu Rechtsfragen eines Ecstasy-Monitorings von Dr. Hansjörg Seiler im Auftrag des Bundesamts für Gesundheit (BAG)
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Ausgangslage und Fragestellung
Der Konsum von Ecstasy-Tabletten birgt Gesundheitsrisiken, die je nach Beschaffenheit der Droge unterschiedlich sind. Das Bundesamt für Gesundheit prüft die rechtlichen Rahmenbedingungen für ein Monitoring von Ecstasy-Tabletten mit folgenden Zielsetzungen:
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Verschaffung eines Überblicks über die Beschaffenheit der Ecstasy-Tabletten, die auf dem Markt vorhanden sind, um sich ein Bild über die Gefährdungssituation und die kurz- und langfristigen Auswirkungen machen zu können.
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Die potentiellen Konsumenten sollen aufgrund der Ergebnisse dieser Beurteilung informiert werden:
In diesem Zusammenhang hat das Bundesamt für Gesundheit dem Unterzeichneten folgende Rechtsfragen gestellt:
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Ist es einer privaten oder öffentlichen Beratungsstelle gestattet, vor Ort Ecstasy-Tabletten zu Untersuchungszwecken einzusammeln und die potentiellen Konsumenten über die Zusammensetzung und die Gesundheitsrisiken der einzelnen Arten zu informieren und auf risikomindernde Einnahmeregeln hinzuweisen?
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Kann und darf der Bund aufgrund des Betäubungsmittelgesetzes die Kantone oder private Beratungsstellen beauftragen, ein koordiniertes Ecstasy-Monitoring durchzuführen?
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