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Drug-Checking-Konzeptfür die Bundesrepublik Deutschland
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Die vorausgegangene Skizzierung des Zusammenhangs zwischen Prohibition und gesundheitlichen Risiken beim Konsum illegalisierter Substanzen führten zur Entwicklung nachfolgend beschriebener Interventionsmodelle, die mit Ausnahme des Bremer Notfallprogramms, ausschließlich in der Party- und Technoszene zur Erprobung und Anwendung kamen beziehungsweise kommen. Bevor die einzelnen Modelle dargestellt werden, sind zunächst grundlegende Begriffe zu definieren.
Drug-Checking umfaßt die Entgegennahme und Analyse der auf dem illegalisierten Markt kursierenden Drogen. Das Testergebnis, wird anschließend dem Konsumenten übermittelt. Derzeit werden folgende Verfahren praktiziert:
Labortest
Der Labortest ist eine im Fachlabor durchgeführte quantitative
und qualitative Analyse von abgegebenen illegalisierten Drogen mittels
unterschiedlicher in Abschnitt 7.III beschriebener Verfahrensweisen.
[Vergleiche auch
Abschnitt 2.II.i]
Bürotest
Unter Bürotest oder Pillenidentifizierung ist eine
optische Abgleichung nach physikalischen Parametern (Logo, Form,
Farbe, Größe, etc.) illegalisierter Drogen in Pillenform
mit Ergebnissen aus Labortests zu verstehen. [Siehe Abschnitt 9.IV.ii, vergleiche auch Abschnitte 2.II.i und 2.III.i]
Schnelltest
Als Schnelltest bezeichnet man die Möglichkeit, mittels
spezifischer Reagenzien das Vorhandensein ausgewählter Substanzgruppen
in illegalisierten Drogen auf Grund von Farbreaktionen zu erkennen.
[Siehe Abschnitt 7.I, vergleiche auch Abschnitte 2.II.i und 2.III.i]
Monitoring beruht auf der statistischen Auswertung
von Drug-Checking-Daten und stellt ein System dar, Erkenntnisse
über Zusammensetzungen illegalisierter Drogen zu erlangen und
so einen Einblick nicht nur in die "Seriosität" der
Hersteller und Dealer bezüglich der Qualität ihrer Produkte
zu erhalten, sondern vor allem auch Trends bezüglich der Nachfrage
nach bestimmten Drogen und ihrer Verbreitung festzustellen. Dadurch
lassen sich Rückschlüsse auf soziale und kulturelle Veränderungen
ziehen, auf Grund derer frühzeitig soziale Spannungen und vor
allem gesundheitliche Gefahren für die Drogengebraucher erkannt
werden können.
[Siehe Abschnitt 2.II.iii]
Unter dem Oberbegriff Partydroge sind alle legalen und illegalisierten Substanzen zu verstehen, die in dem spezifischen kulturellen Umfeld einer Party explizit der Party- und Tanzkultur der Technobewegung als Stimulanzien in Gebrauch sind.
Unter illegalisierte Substanzen, oft auch als illegalisierte Drogen bezeichnet, sind alle Stoffe zu verstehen, deren Besitz und Erwerb strafbedroht sind und deren Besitzer, Käufer, Verkäufer, Hersteller und so weiter kriminalisiert werden. Substanzen (Stoffe) sind nicht per se legal oder illegal, sondern sie werden per Rechtsverordnung durch die Exekutive (§1 Abs.2 BtMG bzw. §1 Abs. 4 BtMG) als illegal deklariert, das heißt, sie werden illegalisiert.
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